Handelsverband Deutschland – HDE e. V. fordert Rentenversicherung reformieren in Deutschland; 40 Prozent Obergrenze im Gesamtsozialversicherungsbeitrag

Handelsverband Deutschland – HDE e. V. Haarke/Hellermann | Bereich Arbeit, Bildung, Sozial- und Tarifpolitik| E-Mail: haarke@hde.de/hellermann@hde.de Am Weidendamm 1 A, 10117 Berlin | Telefon: 030 / 72 62 50- 40/-45 | Fax: 030 / 72 62 50-49

  1. August 2026 www.einzelhandel.de Arbeit & Soziales auf einer Seite

Rentenversicherung reformieren – Minijobs erhalten Hintergrund ▪ Angesichts der schwierigen finanziellen Lage der Rentenversicherung, die sich durch den demografischen Wandel verschärfen wird, bedarf es zügig einer tiefgreifenden Strukturreform, um einen Kollaps des Systems zu verhindern.

Aktuelle Lage ▪ Die Einzelhandelsbranche bekommt die aktuelle Wirtschaftskrise deutlich zu spüren. Der Einzelhandel beschäftigt mehr als 3,1 Millionen Menschen. In den letzten drei Jahren hat die Branche jedoch bereits mehr als 70.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verloren. Ursache dafür sind insbesondere die immer höheren Kosten für den Faktor Arbeit. Deshalb muss das Sozialversicherungssystem nun dringend nachhaltig reformiert werden. ▪ Die Alterssicherungskommission (ASK) hat am 23.06.2026 ihren Abschlussbericht zur Reform des Rentensystems vorgestellt, der Bericht enthält 33 Empfehlungen. Nach dem Koalitionsausschuss am 1. Juli 2026 hat die Regierung angekündigt, die Empfehlungen „in Gänze“ in einem Gesetzespaket bis Ende 2026 umsetzen zu wollen. ▪ Ende Juli positionierten sich drei ostdeutsche CDU-Ministerpräsidenten (Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) gegen eine Abschaffung der „Rente mit 63“, ebenso Manuela Schwesig in Mecklenburg-Vorpommern (SPD). Der Bundeskanzler erteilte dem Vorstoß nach der Klausur in Neuhardenberg eine Absage („Kernstück der Reform“). ▪ Laut BDA ist ein Kabinettsbeschluss am 7. Oktober 2026 für einen ersten Entwurf aktuell ein realistisches Szenario.

HDE-Position ▪ Grundsätzlich begrüßt der HDE die Reformprozesse in den Zweigen der Sozialversicherung. Punktuelle Korrekturen müssen jedoch möglich bleiben, weil die Reformen weder Arbeitsplätze noch Wettbewerbsfähigkeit riskieren dürfen und daher weitere Kostensteigerungen abgewendet werden müssen. Der HDE fordert daher den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu stabilisieren und zügig auf eine 40 Prozent-Obergrenze zurückzuführen. ▪ Die von der ASK empfohlene Überführung der Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (Ausnahme: Schüler) ist falsch. Wir lehnen diese faktische Abschaffung der Minijobs mit Blick auf deren essenzielle operative Bedeutung für die Branche entschieden ab. Der HDE hatte im Rahmen einer selbst initiierten Verbändeinitiative scharfe Kritik an diesen Vorhaben geäußert (vgl. dazu Verbändebrief vom 9. Juli 2026, Link). Bayerns Ministerpräsident Markus Söder erklärte kurze Zeit später medienwirksam, dass die „Minijobs bleiben“. ▪ Die von der ASK empfohlene gesetzliche Kapitalrente würde bei Erreichen ihres vollen Umfangs von 2 % in 2031 die Beitragsbelastung in der RV von heute 18,6 % auf rund 22 % steigern. Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag würde dann bei mind. 46 % liegen! Diese Beitragssteigerungen zur gesetzlichen Kapitalrente müssen deshalb auf bestehende tarifliche oder betriebliche Regelungen zur arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge anrechenbar gemacht werden, damit Arbeitgeber, die diese Leistungen gewähren, nicht noch zusätzlich belastet werden. ▪ Die ASK-Empfehlungen, die Altersgrenzen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit von derzeit 55 auf 58 Jahre anzuheben und künftig an die Regelaltersgrenze zu koppeln sowie die Abschaffung des Blockmodells, verkennen die wichtige Rolle der Altersteilzeit in Restrukturierungsprozessen, noch dazu in der Krise. Das Blockmodell muss erhalten bleiben, außerdem braucht es großzügige Übergangsfristen. Nur so können Unternehmen aktuelle Umstrukturierungen oder solche, die bereits mit dem Betriebsrat verhandelt wurden und in denen Altersteilzeit ein wichtiger Eckpfeiler für einen sozialverträglichen Personalabbau ist, noch planmäßig durchführen. ▪ Eine Pflichtversicherung für Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung lehnen wir ab, um Selbstständige mit den Beiträgen nicht unnötig zu überfordern. Allenfalls eine Altersvorsorgepflicht wäre denkbar. ▪ Es ist richtig, die Regelaltersgrenze schrittweise weiter anzuheben, jedoch nicht wie empfohlen so moderat, dass diese sich erst innerhalb von zehn Jahren um ein halbes Jahr erhöht. Das wirkt insgesamt zu wenig ambitioniert. ▪ Die Empfehlung zur Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte ist wichtig, um die RV um 10 Milliarden Euro pro Jahr zu entlasten. Es sollte zudem keine neue vorzeitige abschlagsfreie Altersrente für Menschen in rentennahen Jahrgängen eingeführt werden, die nach einer Gesundheitsprüfung möglich sein soll, wenn eine Erwerbstätigkeit im ausgeübten Berufsfeld nachweislich nicht mehr möglich ist.