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title: "Handelsverband Deutschland – HDE e. V. fordert Rentenversicherung reformieren in Deutschland; 40 Prozent Obergrenze im Gesamtsozialversicherungsbeitrag"
sdDatePublished: "2026-08-30T15:45:00Z"
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Handelsverband Deutschland – HDE e. V. fordert Rentenversicherung reformieren in Deutschland; 40 Prozent Obergrenze im Gesamtsozialversicherungsbeitrag

Handelsverband Deutschland – HDE e. V.
Haarke/Hellermann | Bereich Arbeit, Bildung, Sozial- und Tarifpolitik| E-Mail: haarke@hde.de/hellermann@hde.de
Am Weidendamm 1 A, 10117 Berlin | Telefon: 030 / 72 62 50- 40/-45 | Fax: 030 / 72 62 50-49

28. August 2026
www.einzelhandel.de
Arbeit & Soziales
auf einer Seite

Rentenversicherung reformieren – Minijobs erhalten
Hintergrund
▪ Angesichts der schwierigen finanziellen Lage der Rentenversicherung, die sich durch den demografischen Wandel
verschärfen wird, bedarf es zügig einer tiefgreifenden Strukturreform, um einen Kollaps des Systems zu verhindern.

Aktuelle Lage
▪ Die Einzelhandelsbranche bekommt die aktuelle Wirtschaftskrise deutlich zu spüren. Der Einzelhandel beschäftigt
mehr als 3,1 Millionen Menschen. In den letzten drei Jahren hat die Branche jedoch bereits mehr als 70.000
sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verloren. Ursache dafür sind insbesondere die immer höheren Kosten
für den Faktor Arbeit. Deshalb muss das Sozialversicherungssystem nun dringend nachhaltig reformiert werden.
▪ Die Alterssicherungskommission (ASK) hat am 23.06.2026 ihren Abschlussbericht zur Reform des Rentensystems
vorgestellt, der Bericht enthält 33 Empfehlungen. Nach dem Koalitionsausschuss am 1. Juli 2026 hat die Regierung
angekündigt, die Empfehlungen „in Gänze“ in einem Gesetzespaket bis Ende 2026 umsetzen zu wollen.
▪ Ende Juli positionierten sich drei ostdeutsche CDU-Ministerpräsidenten (Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen)
gegen eine Abschaffung der „Rente mit 63“, ebenso Manuela Schwesig in Mecklenburg-Vorpommern (SPD). Der
Bundeskanzler erteilte dem Vorstoß nach der Klausur in Neuhardenberg eine Absage („Kernstück der Reform“).
▪ Laut BDA ist ein Kabinettsbeschluss am 7. Oktober 2026 für einen ersten Entwurf aktuell ein realistisches Szenario.

HDE-Position
▪ Grundsätzlich begrüßt der HDE die Reformprozesse in den Zweigen der Sozialversicherung. Punktuelle
Korrekturen müssen jedoch möglich bleiben, weil die Reformen weder Arbeitsplätze noch Wettbewerbsfähigkeit
riskieren dürfen und daher weitere Kostensteigerungen abgewendet werden müssen. Der HDE fordert daher den
Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu stabilisieren und zügig auf eine 40 Prozent-Obergrenze zurückzuführen.
▪ Die von der ASK empfohlene Überführung der Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
(Ausnahme: Schüler) ist falsch. Wir lehnen diese faktische Abschaffung der Minijobs mit Blick auf deren essenzielle
operative Bedeutung für die Branche entschieden ab. Der HDE hatte im Rahmen einer selbst initiierten
Verbändeinitiative scharfe Kritik an diesen Vorhaben geäußert (vgl. dazu Verbändebrief vom 9. Juli 2026, Link).
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder erklärte kurze Zeit später medienwirksam, dass die „Minijobs bleiben“.
▪ Die von der ASK empfohlene gesetzliche Kapitalrente würde bei Erreichen ihres vollen Umfangs von 2 % in 2031
die Beitragsbelastung in der RV von heute 18,6 % auf rund 22 % steigern. Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag
würde dann bei mind. 46 % liegen! Diese Beitragssteigerungen zur gesetzlichen Kapitalrente müssen deshalb auf
bestehende tarifliche oder betriebliche Regelungen zur arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge anrechenbar
gemacht werden, damit Arbeitgeber, die diese Leistungen gewähren, nicht noch zusätzlich belastet werden.
▪ Die ASK-Empfehlungen, die Altersgrenzen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit von derzeit 55 auf 58 Jahre
anzuheben und künftig an die Regelaltersgrenze zu koppeln sowie die Abschaffung des Blockmodells, verkennen
die wichtige Rolle der Altersteilzeit in Restrukturierungsprozessen, noch dazu in der Krise. Das Blockmodell muss
erhalten bleiben, außerdem braucht es großzügige Übergangsfristen. Nur so können Unternehmen aktuelle
Umstrukturierungen oder solche, die bereits mit dem Betriebsrat verhandelt wurden und in denen Altersteilzeit ein
wichtiger Eckpfeiler für einen sozialverträglichen Personalabbau ist, noch planmäßig durchführen.
▪ Eine Pflichtversicherung für Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung lehnen wir ab, um
Selbstständige mit den Beiträgen nicht unnötig zu überfordern. Allenfalls eine Altersvorsorgepflicht wäre denkbar.
▪ Es ist richtig, die Regelaltersgrenze schrittweise weiter anzuheben, jedoch nicht wie empfohlen so moderat, dass
diese sich erst innerhalb von zehn Jahren um ein halbes Jahr erhöht. Das wirkt insgesamt zu wenig ambitioniert.
▪ Die Empfehlung zur Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte ist wichtig,
um die RV um 10 Milliarden Euro pro Jahr zu entlasten. Es sollte zudem keine neue vorzeitige abschlagsfreie
Altersrente für Menschen in rentennahen Jahrgängen eingeführt werden, die nach einer Gesundheitsprüfung
möglich sein soll, wenn eine Erwerbstätigkeit im ausgeübten Berufsfeld nachweislich nicht mehr möglich ist.