Verwaltung antwortet auf aggressives Betteln Neusser Straße, Nippes; Keine Hinweise auf organisiertes Betteln.

Beantwortung

Dezernat, Dienststelle I/323/11

Vorlagen-Nummer

2230/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 24.09.2026

Beantwortung der Anfrage AN/0949/2026 aggressives Betteln auf der Neusser Straße in Nippes Text der Anfrage:

Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

vermehrt erreichen uns Beschwerden von Bürgern, welche „aggressives Betteln“ beklagen.

Bei aggressivem Betteln handelt es sich um ein solches, bei dem

Passanten unvermittelt durch die Bettler direkt angesprochen werden.

mittels Festhalten, Anfassen oder Versperren des Weges

durch das Errichten von Hindernissen oder das Betteln, wenn dadurch der Straßen- oder Fußgängerverkehr behindert wird.

Oder durch das Vortäuschen von körperlichen Behinderungen oder vorgetäuschten Notlagen.

Dies ist durch § 11 der Kölner Stadtordnung eigentlich untersagt.

Die CDU-Fraktion fragt daher an:

  1. Ist der Verwaltung das vermehrte aggressive Betteln vor den Geschäften in der Neus- ser Str. bekannt?
  2. Ist dem Ordnungsamt die Herkunft der bettelnden Personen bekannt Ist insbesondere bekannt, ob diese organisierten Banden entstammen?
  3. Was unternimmt das Ordnungsamt dagegen?

Antwort der Verwaltung:

zu 1: Die Beschwerdelage ist dem Kommunalen Ordnungsdienst grundsätzlich bekannt. Die ge- schilderten Zustände konnten durch die Mitarbeitenden vor Ort bisher allerdings nicht in dem beschriebenen Ausmaß und der Art festgestellt werden.

zu 2: Die Personalien von Störenden der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (bei festgestelltem

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ordnungswidrigem Verhalten oder angetroffenen akuten Gefahren) werden zur Identitätsfest- stellung aufgenommen, sofern dies nach den Vorschriften (z. B. des Ordnungsbehördengeset- zes) zulässig und notwendig ist sowie für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten oder die Erteilung von Platzverweisen erforderlich ist; die Herkunft von bettelnden Personen wird nicht gezielt statistisch erfasst. Zudem liegen keine Hinweise oder Erkenntnisse auf organisiertes Betteln vor.

zu 3: Die Kontrolldichte wird schwerpunktmäßig und gezielt erhöht, um durch Präsenz Störungen zu vermeiden, präventiv zu agieren und ggfs. ordnungswidriges Verhalten feststellen sowie ord- nungsbehördliche Maßnahmen (z. B. Verwarngelder, Bußgelder, Platzverweise) einleiten zu können. Festgestellte Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen werden durch die Ord- nungsdienstkräfte konsequent geahndet. Die Mitarbeitenden können nur tätig werden, wenn das aggressive Betteln vor Ort festgestellt werden kann. Das Sitzen vor einem Geschäft stellt kein aggressives Betteln dar, stilles Betteln ist in Deutschland im öffentlichen Raum grund- sätzlich zulässig. Zur Verbesserung der Situation und nachhaltigen Lösung der Problematik wurde, neben der Präsenz auf der Neusser Straße durch den Kommunalen Ordnungsdienst, das Amt für Sozia- les, Arbeit und Senioren (Bereich Reso-Dienste) eingebunden.