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title: "SG Lindhorst Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 10 nach DIN 14530 Teil 5 in Lindhorst; Elektronische Vergabe über DTVP"
sdDatePublished: "2026-08-30T12:27:00Z"
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SG Lindhorst Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 10 nach DIN 14530 Teil 5 in Lindhorst; Elektronische Vergabe über DTVP

CXS0Y6VDYD9FCL5H | Feuerwehrfahrzeug - SG Lindhorst - LF 10 | vergabe.niedersachsen.de

Feuerwehrfahrzeug - SG Lindhorst - LF 10

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 10 mit allen Ein- und Aufbauten sowie Gerätehalterungen zur Aufnahme der Standardbeladung nach DIN 14530 Teil 5.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Informationen zum Umfang der Arbeiten können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

technischen Qualität, Zuverlässigkeit, ergonomischer Bedienbarkeit, taktischer Eignung, Betriebssicherheit, Wartungs-

Angebotspreis hat eine Gewichtung von 60%.

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Die qualitiative Angebotswertung erfolgt im Rahmen einer Fahrzeugvorführung

Besichtigung. Termine dazu werden kurzfristig nach Angebotsöffnung abgestimmt. Diese sind innerhalb von zwei Wochen nach Angebotsöffnung durchzuführen.

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Erkennt ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Verga-beverfahren, ist dies innerhalb ab 10 Tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Unabhängig hiervon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls innerhalb dieser Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Werden diese Obliegenheiten nicht beachtet, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Unternehmens mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann hiergegen ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Der Auftraggeber wickelt das gesamte Vergabeverfahren in elektronischer Form über die Vergabeplattform DTVP ab. Insbesondere die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern

Bietern soll in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens erfolgen.

Die von Unternehmen gegebenenfalls im Verlauf des Verfahrens erbetenen personenbezogenen Daten werden nach den Vorschriften des Datenschutzrechts im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Mit der Teilnahme am Verfahren erklären sich Unternehmen hiermit einverstanden. Soweit Unternehmen im Rahmen des Verfahrens dem Auftraggeber personenbezogene Daten von Dritten (Mitarbeiter, Nachunternehmer, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, Referenzgeber) übermitteln, sind sie für das Vorliegen der jeweils erforderlichen datenschutzrechtlichen Einwilligung der Dritten selbst verantwortlich.

Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch in Textform. Die erforderliche Signatur gem. § 126b BGB wird in diesem Zusammenhang als "Containersignatur" automatisch über das "cosinex Bietertool" abgegeben. Die "Willenserklärung" erfolgt dadurch je Angebot, sodass sich jeder Bieter automatisch an seine hochgeladenen Dokumente bindet. Eine gesonderte Dokumentensignatur ist nicht erforderlich. Sollten Signaturmöglichkeiten in Dokumenten vorgesehen seien, handelt es sich um Standarddokumente, Die Signatur ist nicht zwingend erforderlich.

Sämtliche Vertragsbedingungen eines möglichen Auftragnehmers werden abgelehnt, sofern diesen nicht ausdrücklich zugestimmt wird.

Das Vergabeverfahren wird im Namen und im Auftrag der Samtgemeinde Lindhorst durchgeführt. Die Vergabestelle des Landkreises Schaumburg ist hierbei nur beratend und als ausführende Stelle tätig.

Angaben zum Wert des Auftrags

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Auftraggeber Auftraggeber Auftraggeber Offizielle Bezeichnung Landkreis Schaumburg - Vergabestelle Nationale Identifikationsnummer DE116536965 Hauptadresse (URL) http:

www.schaumburg.de Adresse des Beschafferprofils (URL) Postanschrift Jahnstraße 20 Postleitzahl 31655 Ort Stadthagen Land Deutschland NUTS-Code DE928 Kontaktstelle Dominic Böhme E-Mail vergabestelle@schaumburg.de Telefon +49 57217031387 Fax Angaben zum Auftraggeber Art des Auftraggebers Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene Haupttätigkeit des öffentlichen Auftraggebers Allgemeine öffentliche Verwaltung Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt

abschließt Bitte warten... Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und

oder Dienstleistungen erwirbt Bitte warten... Gemeinsame Beschaffung Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung Bitte warten... Beschaffungsdienstleister kein Beschaffungsdienstleister folgende Stelle Bitte warten... Weitere Auskünfte oben genannte Stelle Folgende Stelle Bitte warten... Rechtsbehelfsverfahren

Nachprüfungsverfahren Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Keine Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Folgende Stelle Bitte warten... Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-

Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Nationale Identifikationsnummer t:04131153308 Hauptadresse (URL) http:

www.mw.niedersachsen.de Postanschrift Auf der Hude 2 Postleitzahl 21339 Ort Lüneburg Land Deutschland NUTS-Code DE935 Kontaktstelle E-Mail vergabekammer@mw.niedersachsen.de Telefon +49 413115-2943 Fax Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Keine Stelle für Schlichtungsverfahren Folgende Stelle Bitte warten...

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene

Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt

Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und

Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung

Keine Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung

Auftragsgegenstand Klassifikation des Auftrags Art des Auftrags Lieferungen CPV-Codes Haupt-CPV-Code 34144210-3 weiterer CPV-Code 34144213-4 Umfang der Beschaffung Kurze Beschreibung Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 10 mit allen Ein- und Aufbauten sowie Gerätehalterungen zur Aufnahme der Standardbeladung nach DIN 14530 Teil 5. Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen) Informationen zum Umfang der Arbeiten können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden. Umfang der Auftragsvergabe Geschätzter Wert ohne MwSt. EUR Wert aller im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge ohne MwSt. 467.789,00 EUR Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Laufzeit Laufzeit in Monaten Laufzeit in Monaten 32 Der Auftrag kann verlängert werden Bitte warten... Erfüllungsort(e) Erfüllungsort(e) Beschränkungen --- Postanschrift Vornhagen 45 Postleitzahl 31702 Ort Lüdersfeld Land Deutschland NUTS-Code DE928 Ergänzende

Abweichende Angaben zum Erfüllungsort Weitere Erfüllungsorte Zuschlagskriterien Zuschlagskriterien Bewertung Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien Zuschlagskriterium Art des Kriteriums Qualität Bezeichnung Fahrzeug Beschreibung des Kriteriums technischen Qualität, Zuverlässigkeit, ergonomischer Bedienbarkeit, taktischer Eignung, Betriebssicherheit, Wartungs-

Servicefähigkeit und Lebenszyklusbetrachtung. Art der Gewichtung Gewichtung Gewichtung in Prozent 40,00 Zuschlagskriterium Art des Kriteriums Preis Bezeichnung Preis Beschreibung des Kriteriums Angebotspreis hat eine Gewichtung von 60%. Art der Gewichtung Gewichtung Gewichtung in Prozent 60,00 Weitere Informationen Angaben zu Mitteln der europäischen Union Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert Bitte warten... Angaben zu Optionen Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben Zusätzliche Angaben Die qualitiative Angebotswertung erfolgt im Rahmen einer Fahrzeugvorführung

Besichtigung. Termine dazu werden kurzfristig nach Angebotsöffnung abgestimmt. Diese sind innerhalb von zwei Wochen nach Angebotsöffnung durchzuführen.

Wert aller im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge ohne MwSt.

Der Auftrag kann verlängert werden

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert

Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben

Verfahren Verfahrensart Verfahrensart Verfahrensart Offenes Verfahren Beschleunigtes Verfahren Bitte warten... Angaben zum Verfahren Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen Bitte warten... Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Der öffentliche Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden Vorinformation Bitte warten... Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren Angaben zur Rahmenvereinbarung Angaben zur Rahmenvereinbarung Entfällt Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem Entfällt Angaben zur elektronischen Auktion Es wird eine elektronische Auktion verwendet Bitte warten... Strategische Auftragsvergabe Strategische Auftragsvergabe Verringerung der Auswirkung auf die Umwelt Bitte warten... Innovative Beschaffung Bitte warten... Erfüllung sozialer Zielsetzung Bitte warten... Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009

EG Bitte warten... Energieeffizienz-Richtlinie Die Energieeffizienz-Richtlinie (EED) findet Anwendung. Bitte warten... Internationales Beschaffungsinstrument Maßnahmen zum Internationalen Beschaffungsinstrument (IPI) finden Anwendung. Bitte warten... Sonstiges

Weitere Angaben Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Erkennt ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Verga-beverfahren, ist dies innerhalb ab 10 Tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Unabhängig hiervon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls innerhalb dieser Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Werden diese Obliegenheiten nicht beachtet, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Unternehmens mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann hiergegen ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, wen