KRITIS-Auditorinnen und -Auditoren verpflichtende Personenzertifizierung BSI; GAiN 2.2 Integration ab 2027

BSI - Presse - Für KRITIS-Auditorinnen und -Auditoren wird eine verpflichtende Personenzertifizierung eingeführt

Für KRITIS-Auditorinnen und -Auditoren wird eine verpflichtende Personenzertifizierung eingeführt

Kritische Anlagen sind Einrichtungen aus Sektoren wie Energie, Ernährung oder Gesundheit, die für das Funktionieren des Gemeinwesens von hoher Bedeutung sind. Ihr Ausfall oder ihre Beeinträchtigung kann zu erheblichen Versorgungsengpässen oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit führen.

Deshalb sind Betreiber kritischer Anlagen (KRITIS-Betreiber) gemäß §§ 30 und 31 BSI-Gesetz (BSIG) dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Vermeidung von Störungen der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit aller informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse zu ergreifen, die für die Funktionsfähigkeit der kritischen Anlagen maßgeblich sind und müssen dies dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nach § 39 Absatz 1 BSIG nachweisen.

Um diesen Nachweis zu erbringen, beauftragen KRITIS-Betreiber eine prüfende Stelle. Damit die KRITIS-Nachweise eine vergleichbar hohe Qualität aufweisen, führt das BSI die Personenzertifizierung für KRITIS-Auditorinnen und -Auditoren ein.

Hierfür hat das BSI ein Schulungskonzept erstellt, das Schulungsanbieter nach § 39 Absatz 2 BSIG dazu befähigt, standardisierte Schulungen als Grundlage für die Personenzertifizierung zum KRITIS-Auditor durch das BSI anzubieten. Das BSI veröffentlicht auf Wunsch auf seiner Website Schulungsanbieter, die sich nach Abgabe einer Selbsterklärung verpflichten, die Schulung nach den Anforderungen des BSI anzubieten.

Im nächsten Schritt wird das BSI verpflichtende Anforderungen an prüfende Stellen ausarbeiten. Hierfür hat das BSI mehrere Workshops mit Prozessbeteiligten durchgeführt, um die Anforderungen möglichst praxisorientiert und anwenderfreundlich zu gestalten. Die Anforderungen werden voraussichtlich Anfang 2027 im Rahmen einer Aktualisierung in die Grundsätzliche Anforderungen im Nachweisverfahren (GAiN), Version 2.2 integriert.

Weitere Informationen finden Sie auf der BSI-Webseite zur Qualifizierung von Personen zur Prüfkompetenz nach § 39 Abs. 2 BSIG .

Häufig gestellte Fragen werden in den FAQ zur Personenzertifizierung von KRITIS-Auditoren beantwortet. Weitere Rückfragen senden Interessierte bitte per E-Mail an: kritis-personenqualifizierung@bsi.bund.de .