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title: "BSI legt Qualifikationsanforderungen für KRITIS-Auditoren in Deutschland fest, bestimmt fachliche und organisatorische Kriterien der Prüferstellen und GAiN-Nachweise; Verpflichtung der Personenzertifizierung ab Anfang 2027"
sdDatePublished: "2026-08-31T10:13:00Z"
source: "https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Regulierte-Wirtschaft/Kritische-Infrastrukturen/Qualifizierung-Pruefkompetenz/qualifizierung-pruefkompetenz.html"
topics:
  - name: "information technology and computer science"
    identifier: "medtop:20000763"
  - name: "government department"
    identifier: "medtop:20000609"
locations:
  - "Germany"
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BSI legt Qualifikationsanforderungen für KRITIS-Auditoren in Deutschland fest, bestimmt fachliche und organisatorische Kriterien der Prüferstellen und GAiN-Nachweise; Verpflichtung der Personenzertifizierung ab Anfang 2027

Qualifizierung von Personen zur Prüfkompetenz nach § 39 Abs. 2 BSIG

Qualifizierung von Personen zur Prüfkompetenz nach § 39 Abs. 2 BSIG

Für die Prüfung von KRITIS wird Personenzertifizierung verpflichtend

Das BSI kann nach § 39 Absatz 2 BSIG zur Ausgestaltung des Verfahrens der Prüfungen und Erbringung der Nachweise nach § 39 Absatz 1 BSIG fachliche und organisatorische Anforderungen an die prüfenden Stellen festlegen. Auf dieser Grundlage hat das BSI Anforderungen an die Qualifikation von Auditorinnen und Auditoren gestellt, die im Rahmen der Nachweisprüfung von kritischen Anlagen die Prüfteamleitung des Audits übernehmen. Nach Inkrafttreten der überarbeiteten „Grundsätzliche[n] Anforderungen im Nachweisverfahren (GAiN)“ (voraussichtlich Anfang 2027) wird die Personenzertifizierung zum KRITIS -Auditor für diese verpflichtend.

KRITIS -Auditoren nehmen als Bindeglied zwischen den auditierten Betreibern kritischer Anlagen und dem BSI eine zentrale Funktion in der Aufsicht wahr. Die Resilienz von Betreibern kritischer Anlagen wird durch Audits und Prüfungen externer Auditorinnen und Auditoren auf die Probe gestellt. Dabei werden Verbesserungen aufgezeigt, bevor diese von in böser Absicht handelnden Dritter erkannt und ausgenutzt werden.

Die in diesem Wege ermittelten Informationen dienen dem Betreiber der kritischen Anlage zur Verbesserung der eigenen Sicherheit: Durch verlässliche und qualitativ hochwertige Audits werden KRITIS -Betreiber in die Lage versetzt, eigenes Verbesserungspotential zu erkennen und geeignete Maßnahmen abzuleiten.

Zum anderen geben methodisch und inhaltlich belastbare Nachweisprüfungen dem BSI ein umfassendes Bild über die Resilienz verschiedener Sektoren und der gesamten Cybernation Deutschlands. Daraufhin können Anforderungen konkretisiert oder angepasst sowie Hilfestellungen erweitert werden.

Weitere Informationen zur Einführung des standardisierten Verfahrens der Personenzertifizierung zum KRITIS -Auditor erhalten sie sukzessive an dieser Stelle.

Als ersten Schritt finden Sie nachfolgend Informationen für Schulungsanbietende, die Schulungen als Grundlage zur Qualifizierung von Personen zur Prüfkompetenz nach § 39 Absatz 2 BSIG anbieten möchten.

Eine Sammlung an relevanten Fragen und Antworten im Anschluss bietet allen Prozessbeteiligten eine erste Orientierung zur Einführung dieser verpflichtenden Neuerung.

Das BSI stellt Schulungsanbietern ein Curriculum für Schulungen zur Verfügung, um eine einheitliche und hohe Qualität in der Weiterbildung zum KRITIS -Auditor sicherzustellen. Daher sind die Inhalte und Themen aus dem Curriculum zur Schulung verbindlich umzusetzen. Schulungsanbieter erhalten zudem auf Nachfrage ein Schulungskonzept für den KRITIS -Auditor, bestehend aus einem Master-Foliensatz, einem Schulungsleitfaden und Übungsaufgaben, das sie für ihre Schulungen verwenden können. Die Dokumente werden als zusammenfassendes Zip-Archiv zum Download angeboten (siehe unten).

Das BSI bietet den Schulungsanbietern an, sich regelmäßig über Erfahrungen und Anregungen zu den Schulungen auszutauschen. Hierfür lädt das BSI angemeldete Schulungsanbieter regelmäßig zu einem Erfahrungsaustausch ein.

Weg der Personenzertifizierung zum KRITIS -Auditor

Schulungsanbieter können durch eine Selbsterklärung zusichern, dass sie erfahrene Trainer einsetzen, die über die nötige fachliche Qualifikation verfügen. Die Anbieter müssen nachweisen, dass die Trainer die nötige praktische Erfahrung und das erforderliche Know-How im Bereich Informationssicherheit und kritische Anlagen besitzen und auf Basis des BSI -Curriculums Schulungen durchführen können.

Um die o. g. Schulungen anbieten zu können, muss der Schulungsanbieter die Selbsterklärung gegenüber dem BSI abgeben. Senden Sie die ausgefüllte Selbsterklärung bitte an das KRITIS-Büro des BSI . Nach Eingang und Prüfung der Selbsterklärung listet das BSI den Schulungsanbieter auf Wunsch mit einem Link auf das Schulungsangebot des Anbieters.

Liste der Schulungsanbieter für Schulungen zum KRITIS -Auditor

In der Tabelle findet sich eine Übersicht von Schulungsanbietern, die Schulungsangebote für die Schulung zum KRITIS -Auditor für die Prüfung Personenzertifizierung zum KRITIS -Auditor anbieten:

Die ersten Registrierungen von Schulungsangeboten für KRITIS -Auditoren werden kurzfristig erwartet.

Download Schulungskonzept zur Qualifizierung von Personen zur Prüfkompetenz nach § 39 Absatz 2 BSIG

Download Schulungskonzept: Schulungen für KRITIS-Auditoren nach § 39 Absatz 2 BSIG (zip)

Download Curriculum zum Schulungskonzept KRITIS-Auditor

Download Curriculum zum Schulungskonzept KRITIS-Auditor (PDF)

Download Selbsterklärung für Anbieter von Schulungen für KRITIS-Auditoren nach § 39 Absatz 2 BSIG

Download Selbsterklärung für Anbieter von Schulungen für KRITIS-Auditoren nach § 39 Absatz 2 BSIG (PDF)

FAQ zur Personenzertifizierung von KRITIS-Auditoren

Zertifizierung und Kompetenzfeststellung von Personen

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