BSW-Fraktion Sachsen fordert Rechtssicherheit bei Corona-Hilfen in Sachsen; Endabrechnungen nach ursprünglichen Bewilligungsbescheiden
Vertrauen statt nachträglicher Regeländerungen: BSW fordert Rechtssicherheit bei Corona-Hilfen – BSW Fraktion Sachsen
Vertrauen statt nachträglicher Regeländerungen: BSW fordert Rechtssicherheit bei Corona-Hilfen
Drei Jahre nach dem Ende der Corona-Pandemie drohen die damaligen staatlichen Hilfen für viele sächsische Unternehmen, Selbständige und Freiberufler zur neuen Belastung zu werden. Die BSW-Fraktion fordert deshalb mit einem Antrag im Sächsischen Landtag (s. Anhang): Vertrauensschutz gewährleisten, Rechtssicherheit schaffen und unbillige Härten vermeiden.
Während der Corona-Pandemie wurden Unternehmen durch staatlich angeordnete Betriebsschließungen, Kontaktbeschränkungen und weitere Maßnahmen teilweise in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Die Corona-Hilfen sollten diese Folgen abfedern und Insolvenzen verhindern. Viele Betroffene beantragten die Hilfen im Vertrauen auf die damals erkennbaren Förderbedingungen und trafen auf dieser Grundlage wirtschaftliche Entscheidungen. Förderbedingungen wurden jedoch im weiteren Verlauf geändert oder konkretisiert.
Jens Hentschel-Thöricht, Parlamentarischer Geschäftsführer der BSW-Fraktion und Mitglied im Corona-Untersuchungsausschuss, erklärt:
„Wer in einer staatlich verursachten Ausnahmesituation Hilfe verspricht, muss sich später auch an die damals geltenden und für die Betroffenen erkennbaren Bedingungen halten. Es kann nicht sein, dass Jahre später neue Auslegungen oder eine veränderte Verwaltungspraxis zulasten derjenigen angewendet werden, die damals auf die Zusagen des Staates vertraut haben. Vertrauen in staatliches Handeln gibt es nur, wenn Politik und Verwaltung verlässlich handeln.“
Mit ihrem Antrag fordert die BSW-Fraktion deshalb unter anderem, dass Endabrechnungen und Rückforderungsentscheidungen nach den im jeweiligen Bewilligungsbescheid hinreichend bestimmt festgelegten Förderbedingungen erfolgen. Nachträgliche Änderungen der Verwaltungspraxis oder neue Auslegungen dürfen nicht zulasten der Antragsteller angewendet werden. Zudem sollen die tatsächlich angefallenen förderfähigen Ausgaben berücksichtigt werden.
Dabei verweist die BSW-Fraktion auch auf die neuere Rechtsprechung. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in einem rechtskräftigen Urteil wesentliche Maßstäbe für die Rückforderung von Corona-Soforthilfen formuliert. Danach kommt es entscheidend auf den konkreten Bewilligungsbescheid und die darin wirksam einbezogenen Regelungen an. Eine erst nachträglich entwickelte Verwaltungspraxis kann einen unklaren Bewilligungsbescheid nicht zulasten der Empfänger korrigieren.
Ines Biebrach, Obfrau der BSW-Fraktion im Corona-Untersuchungsausschuss, erklärt:
„Aufarbeitung bedeutet für uns nicht nur zurückzuschauen. Wo sich heute zeigt, dass Menschen und Unternehmen unter unklaren Regeln oder nachträglich veränderten Maßstäben leiden, muss Politik handeln. Deshalb unterstützen wir ausdrücklich auch die Petition ‚Rückforderung der Corona-Soforthilfen 2020 – Vertrauensschutz für Selbstständige‘. Der Staat muss Verantwortung für sein damaliges Handeln übernehmen.“
Die BSW-Fraktion fordert außerdem eine Überprüfung bereits bestandskräftiger Rückzahlungsbescheide, einen vorläufigen Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen bei noch nicht bestandskräftigen Bescheiden sowie eine Evaluation und Verbesserung der bestehenden Härtefallregelungen.
„Wir fordern keinen Freibrief. Wer vorsätzlich falsche Angaben gemacht oder Hilfen zu Unrecht erhalten hat, muss selbstverständlich zur Verantwortung gezogen werden. Aber wer sich an die damals erkennbaren Regeln gehalten und auf staatliche Zusagen vertraut hat, darf Jahre später nicht durch nachträglich veränderte Maßstäbe wirtschaftlich in die Knie gezwungen werden. Corona-Hilfen sollten Insolvenzen verhindern – sie dürfen nicht Jahre später selbst zum Insolvenzrisiko werden.“
Gerade angesichts gestiegener Kosten und einer angespannten wirtschaftlichen Lage können hohe Rückforderungen für kleine Unternehmen und Selbstständige existenzbedrohend sein. Für die BSW-Fraktion gilt deshalb: berechtigte Rückforderungen ja – nachträgliche Regeländerungen zulasten der Betroffenen nein.
Die öffentliche Anhörung zur Petition ‚Rückforderung der Corona-Soforthilfen 2020 – Vertrauensschutz für Selbstständige‘ findet am 1. September 2026 um 14:00 Uhr im Plenarsaal des Sächsischen Landtags statt.
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