Bundesrat will Vergabe von Netzanschlüssen in Deutschland neu regeln; Drei Jahre Kapazitätsreservierung möglich
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Bundesrat will Vergabe von Netzanschlüssen neu regeln
SCR) Der Bundesrat will die Vergabe von Netzanschlüssen stärker an den Erfordernissen der jeweiligen regionalen Netzsituation ausrichten. Sein Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ( 21
7734 (Dokument, öffnet ein neues Fenster) ) soll es Netzbetreibern unter anderem ermöglichen, Anschlusskapazitäten für Lasten und Stromspeicher zeitweise zurückzuhalten und bestimmte Anschlussvorhaben zu priorisieren. Damit sollen Netzbetreiber mehr Möglichkeiten erhalten, von einer Vergabe nach dem sogenannten Windhundprinzip abzuweichen. Stand-Alone-Batteriespeicher sollen nach dem Willen des Bundesrates künftig ausschließlich über flexible Netzanschlussvereinbarungen angeschlossen werden.
Nach dem Entwurf könnten Netzbetreiber Anschlusskapazitäten grundsätzlich für drei Jahre reservieren und die Frist in begründeten Fällen um zwei Jahre verlängern. Bevorzugt werden könnten insbesondere Vorhaben, die Lasten oder Speicher mit Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien kombinieren. Ziel ist es laut Begründung, vorhandene und geplante Netzkapazitäten besser auszulasten.
Die Bundesregierung sieht ebenfalls Handlungsbedarf. Das bewährte Windhundprinzip („first come, first served“) stoße zunehmend an seine Grenzen. „Den Netzbetreibern fehlt derzeit der rechtliche Handlungsspielraum, um Netzanschlussbegehren zu priorisieren und vorhandene Kapazitäten effizienter zuzuteilen“, führt die Bundesregierung weiter aus. Sie verweist jedoch auf ihr am 29. Juli 2026 vom Bundeskabinett verabschiedetes „Netzanschlusspaket“, das eine Neuordnung der Anschlussverfahren und ebenfalls eine Priorisierung nach gesetzlichen Kriterien vorsieht. Eine separate Gesetzesinitiative des Bundesrates sei deshalb nicht notwendig, schreibt sie in ihrer Stellungnahme.
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Wirtschaft und Energie — Gesetzentwurf — hib 673
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