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title: "Bundesregierung betont Unabhängigkeit politischer Stiftungen in Thüringen; Parlament nicht verpflichtet, Informationen von Stiftungen abzurufen"
sdDatePublished: "2026-08-31T13:10:00Z"
source: "https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1209394"
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  - "Thüringen"
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Bundesregierung betont Unabhängigkeit politischer Stiftungen in Thüringen; Parlament nicht verpflichtet, Informationen von Stiftungen abzurufen

Regierung betont Unabhängigkeit politischer Stiftungen - Deutscher Bundestag

Regierung betont Unabhängigkeit politischer Stiftungen

STO) Die Bundesregierung sieht sich nicht in einer verfassungsrechtlichen Pflicht zur Abfrage bestimmter Informationen bei den politischen Stiftungen im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts. Wie sie in ihrer Antwort ( 21

7727 (Dokument, öffnet ein neues Fenster) ) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion ( 21

7542 (Dokument, öffnet ein neues Fenster) ) darlegt, ist der Informationsanspruch des Bundestages und seiner Abgeordneten „verfassungsrechtlich begrenzt unter anderem auf den Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich der Bundesregierung“. Die politischen Stiftungen handelten politisch und rechtlich unabhängig, unterlägen jedoch bei der Verwendung von Fördermitteln zuwendungsrechtlichen Maßgaben.

„Die Förderung erfolgt durch Globalzuschüsse (institutionelle Förderung), bei denen die politischen Stiftungen, soweit sie zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben eingesetzt werden, frei in ihrer Verwendung sind, sowie durch projektgebundene Mittel“, heißt es in der Antwort weiter. Die mit den Fragestellungen der Fraktion begehrten Informationen lägen „allein den jeweiligen, eigenverantwortlich und unabhängig von der Bundesregierung handelnden politischen Stiftungen vor“. Eine Verantwortlichkeit der Bundesregierung gegenüber dem Parlament zur Beschaffung dieser mit den Fragestellungen begehrten Informationen bestehe nicht.

Allein aus der Kompetenz zur Mittelvergabe an die politischen Stiftungen folge keine Verpflichtung, bei diesen bestimmte Informationen im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts abzufragen, führt die Bundesregierung weiter aus. Daher nehme sie „von der bisher geübten Praxis Abstand, die angefragten Informationen von den unabhängigen politischen Stiftungen zu beschaffen“.

Die Fraktion hatte sich in der Kleinen Anfrage unter anderem danach erkundigt, an welche politische Stiftungen in Thüringen der Bund seit dem 1. Oktober 2025 in welcher Höhe Zuwendungen erbracht hat und welche von diesen Stiftungen organisierten Projekte seitdem in Thüringen in welcher Höhe gefördert wurden.

Verantwortlich: Frank Bergmann (V.i.S.d.P.) Redaktion: Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Susanne Ködel (Volontärin), Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Denise Schwarz, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein

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