Marco Zuro Bescheid öffentlich zugestellt Köln; gilt als zugestellt nach zwei Wochen

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Öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) Name, Vorname Zuro, Marco Letzte bekannte Anschrift Bescheid vom Am Krebsbach 8 07387 Krölpa 31.08.2026 Aktenzeichen SII6-WRE01.01.01/Zuro Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. a. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden konnte, da der Aufenthaltsort unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist [§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VwZG]. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos. Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 10 VwZG öffentlich zugestellt. Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind. Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei: Bundesverwaltungsamt Organisationseinheit Referat SII6 Besucheranschrift Barbarastraße 1, 50728 Köln Zimmer (Haus I, Pforte) Vor Abholung des Bescheides ist Verbindung aufzunehmen mit: Sachbearbeiter / -in SII6 Telefonnummer 0228 99 358 39532

Köln,31.08.2026 Im Auftrag

gez.Reimer