BMF ändert Verwaltungsauffassung zur ertragsteuerlichen Behandlung betrieblicher Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge in Deutschland; Privatnutzung möglich, steuerliche Behandlung geändert
Stromkosten bei betrieblichen Elektro- und HybridelektrofahrzeugenBMF passt Verwaltungsauffassung an
Stromkosten bei betrieblichen Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen BMF passt Verwaltungsauffassung an
Veröffentlicht am 31. August 2026 19. August 2026 Autor alamb
Das BMF hat mit Schreiben vom 21.07.2026 seine Verwaltungsauffassung zur ertragsteuerlichen Behandlung der Nutzung betrieblicher Kraftfahrzeuge angepasst. Betroffen sind insbesondere betriebliche Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge, die auch privat genutzt werden dürfen. Inhaltlich knüpft das Nur für Mitglieder. Bitte Anmelden . Mit Ihrer Mitgliedsnummer (bitte erste „0“ weglassen, z.B. 310200555) und Ihrem Nachnamen (wie auf Ihrer Mitgliedskarte angegeben) – erhalten Sie Zugang zum passwortgeschützten Mitgliederbereich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an Andrea Lamb, Telefon: 0 61 31
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