Finanzamt Löbau; Umsatzsteuerbescheid 2026 öffentlich zustellen auf der Internetseite des Finanzamtes; Empfänger unbekannt, Veröffentlichung im Netz

Finanzamt Löbau Name, Vorname Buresch, Mike Steuernummer 208 / 210 / 01987 zuzustellende Verwaltungsakte (genaue Bezeichnung der Verwaltungsakte mit Datum sowie ggf. weitere Geschäftszeichen) Bescheid für 2026 über Umsatzsteuer vom 31.08.2026 Bearbeiter/-in: Frau Meyer Telefon: 211 öffZustellung, Internet, Ablauf § 10 VwZG - Öffentliche Zustellung

(1) Die Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn

  1. der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbe- vollmächtigten nicht möglich ist,
  2. […]

Die Anordnung über die öffentliche Zustellung trifft ein zeichnungsberechtigter Bediensteter.

  1. Aktenvermerk Der / die umstehend näher bezeichnete(n) Verwaltungsakt(e) ist /sind als unzustellbar zurückgekommen. Die Stornierung der maschinellen Festsetzung wurde veranlasst. Ermittlungen zum Aufenthaltsort des Stpfl. bzw. zu einer zustellungsfähigen Anschrift (inkl. eines Vertreters oder Zustellungsbevollmächtigten) sind erfolglos geblieben. Die maschinelle Festsetzung wurde nochmals vorgenommen. Der / die Verwaltungsakt(e) ist / sind öffentlich zuzustellen.

Der / die oben näher bezeichnete(n) Verwaltungsakt(e) kann / können nicht versandt werden, da Ermittlun- gen zum Aufenthaltsort des Stpfl. bzw. zu einer zustellungsfähigen Anschrift (inkl. eines Vertreters oder Zu- stellungsbevollmächtigten) erfolglos geblieben sind. Der / die Verwaltungsakt(e) ist / sind öffentlich zuzustel- len.

Das Fälligkeitsdatum wurde handschriftlich wie folgt abgeändert: “… spätestens einen Monat nach Zustellung dieses Bescheides”

• Lfd. Nummer der Zustellung durch Anfrage bei der zentral zuständigen Stelle vergeben und Gz. der Zustellung bilden im Format bundeseinheitliche Finanzamtsnummer / ÖZ (für “öffentliche Zustel- lung”) / Kalenderjahr der Bekanntmachung / laufende Nummer

Beispiel: 3232/ÖZ/2020/10 (Dateiname der Benachrichtigung: 3232_OEZ_2020-10.docx)

Das Geschäftszeichen lautet: 3208_OEZ_2026_30

• Auf eine Angabe von Steuernummern ist möglichst zu verzichten, insbe- sondere im Fall persönlicher (Veranlagungs-)Steuernummern. Eine Steuernummer ist vorliegend indes erforderlich, um den Näm- lichkeitsnachweis der Angaben in der Benachrichtigung für den von der Zustellung betroffenen Verwaltungsakt zu erbringen. Die Steuer- nummer ist daher bei der Bezeichnung des Verwaltungsakts anzuge- ben.

Beispiele: Haftungsbescheid nach § 69 AO vom TT.MM.JJJJ, StNr. der Gesellschaft Einheitswertfeststellung auf den 01.01.JJJJ vom TT.MM.JJJJ, EW-Az.

Erledigt Datum, Namenszeichen

  1. An die SB Informationstechnik

Die öffentliche Zustellung wird hiermit angeordnet. Ich bitte, die öffentliche Zustellung durch Veröffentlichung auf der Internetseite des Finanzamtes gem. § 10 VwZG vorzunehmen. Die vollständig ausgefüllte Benach- richtigung wird elektronisch im Word-Format übermittelt.

Datum:

(Sachgebietsleiter)

2 3. SB Informationstechnik

Vorbereitung der Benachrichtigung für die Veröffentlichung • Erzeugung einer CMS*-kompatiblen PDF-Datei aus der übersandten Word-Datei • Dateiname auf Grundlage des Geschäftszeichens vergeben (s. o.). Dieser ist auch im CMS zu verwenden. • Ausdruck der PDF-Datei zur Dokumentation des tatsächlichen Inhaltes der veröffentlichten Benachrichtigung

Einstellung auf der Homepage des Finanzamtes Einstellung der PDF-Datei in das CMS

Linkbezeichnung: Name, Vorname der natürlichen Person

Beschreibung: Veröffentlichungsdatum: TT.MM.JJJJ

Erledigt Datum, Unterschrift

Löschung auf der Homepage des Finanzamtes Löschung der Datei im CMS*

Zurück an die Festsetzungsstelle Ablaufvorlage an Stelle G21.1 gesandt.

Datum, Unterschrift 4. Festsetzungsstelle Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG gilt der als Tag der Zustellung.

Die Änderung der Fälligkeit ist zu veranlassen.

Veranlasst (Datum, Namenszeichen) 5. Benachrichtigung (Word-Datei) in eAkte speichern

  1. Z.d.A.
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