Frau Sylvia Weinmar, öffentliche Mahnung zustellen, Freital Rathaus Deuben; Fristen in Gang gesetzt, Rechtsverluste drohen
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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital
Elektronische Ausgabe Seite 1 von 1 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital – Elektronische Ausgabe www.freital.de/amtsblatt Öffentliche Zustellung von Verwaltungsakten nach § 10 Verwaltungs- zustellungsgesetz Frau Sylvia Weinmar, letzte bekannte Anschrift Reichenberger Str. 8, 01129 Dresden, ist eine Mahnung zuzu- stellen.
Der Vorgang mit dem Kassenzeichen M2026065000026-00011119 vom 27.08.2026 ist gemäß § 4 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (Sächs- VwVfZG) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 2 der Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Freital zuzustellen.
Da der Aufenthaltsort der Empfängerin unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevoll- mächtigten nicht möglich ist, wird diese Mahnung nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt. Frau Sylvia Wein- mar oder ein bevollmächtigter Vertreter kann das vorgenannte Dokument in der Stadtverwaltung Freital im Rat- haus Deuben, Dresdner Straße 212, 01705 Freital, zu den regelmäßigen Öffnungszeiten oder nach Terminverein- barung einsehen.,
Hinweis: Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung wird das o.g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
gez. Funk, Amtsleiter Finanzverwaltung
Nr. e088-2026 31. August 2026
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital Elektronische Ausgabe Herausgeber: Stadtverwaltung Freital Büro des Oberbürgermeisters Dresdner Straße 56 01705 Freital Redaktion/Satz Katrin Reis, Büroleiterin (verantwortlich) Matthias Weigel Jona Hildebrandt-Fischer Telefon: 0351 6476-160/-380 E-Mail: amtsblatt@freital.de