GVN e.V. analysiert die EU-Verpackungsverordnung in der Speditions- und Logistikpraxis in allen Mitgliedstaaten; Rechtsunsicherheit bleibt laut DSLV hoch
Die EU-Verpackungsverordnung in der Speditions- und Logistikpraxis: GVN e.V.
Die EU-Verpackungsverordnung in der Speditions- und Logistikpraxis
40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) gilt seit dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Für Speditions- und Logistikunternehmen entscheidet insbesondere ihre Einordnung als Wirtschaftsakteur sowie die Art und Weise, in der sie Verpackungsmittel beschaffen und einsetzen darüber, welche verpackungsrechtlichen Pflichten sie erfüllen müssen. Die zweite Ausgabe der FAQ der Europäischen Kommission äußert sich zu einzelnen Auslegungs- und Anwendungsfragen der PPWR. Trotz einiger erfreulicher Klarstellungen durch die EU-Kommission besteht aus Sicht des DSLV weiterhin erhebliche Rechtsunsicherheit. Insbesondere ist die rechtliche Einordnung von Speditions- und Logistikunternehmen weder in der PPWR selbst noch in den durch die EU-Kommission veröffentlichten Auslegungshilfen ausreichend geklärt.
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