Bezirksamt Wandsbek führt öffentliche Zustellung des Schriftstücks durch, Schloßstraße 8g, 22041 Hamburg; Rechtsbehelfsfrist von einem Monat in Gang gesetzt.

Polley, Ishmael - Öffentliche Zustellung - Bezirksamt Wandsbek - hamburg.de

§ 7 Mitteilung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

Das Bezirksamt Wandsbek hat für die vorbezeichnete Person das oben genannte Schriftstück erstellt. Dieses wird gemäß § 1 des Hamburgischen Verwaltungszustellungsgesetzes vom 21. Juni 1954 in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes öffentlich zugestellt.

Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 Verwaltungszustellungsgesetz gilt das Schreiben als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind. Durch die Zustellung wird die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat in Gang gesetzt. Nach Ablauf der Rechtbehelfsfrist wird der Bescheid bestandskräftig.

Das Schriftstück kann von der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter im Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Unterhaltsvorschuss, Schloßstraße 8g, 22041 Hamburg abgeholt oder ­­­­­­­­­­­­­­­­­­eingesehen werden.

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