Landesjugendhilfeausschuss Mecklenburg-Vorpommern berät Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe in Neubrandenburg; Ab 2028 Gesamtzuständigkeit; Kosteneinsparungsrisiken
- Landesjugendhilfeausschuss Mecklenburg-Vorpommern (LJHA M-V) Ergebnisprotokoll der 16. Sitzung des 8. LHJA am 25.06.2026 in Neubrandenburg Beginn: 10:00 Uhr Ende: 14:55 Uhr Leitung: Frau Theil, Vorsitzende Protokoll: Frau König, Geschäftsstelle Landesjugendhilfeausschuss Anwesenheit: Anlage 1 Tagesordnung lt. Einladung:
- Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Abstimmung der Tagesordnung
- Bestätigung des Protokolls der 15. Sitzung vom 12.03.2026
- Das Erste Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe Referentin Frau Prof. Tammen (Hochschule Neubrandenburg)
- „Jung sein in M-V“ Jugendhilfeplanung als zentrales Thema unter Bezugnahme der Ergebnisse und Hinweise der Enquete Kommission
- Bericht zum Sachstand Zentrale Stelle Kinderschutz
- Berichte und aktuelle Informationen der Mitglieder aus Arbeitsgruppen und Gre- mien
- Berichte und aktuelle Informationen aus dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport M-V, dem Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung, sowie dem Landesjugendamt
- Sonstiges TOP 1 Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Die Vorsitzende des Landesjugendhilfeausschusses Frau Theil eröffnet die 16. Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses. Sie begrüßt die anwesenden Mitglieder, die geladenen Gäste und Herrn Dr. Will (Direktor des LAGuS M-V). Sie stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit mit 12 stimmberechtigten Mitgliedern gegeben ist. TOP 2 Abstimmung der Tagesordnung Die Tagesordnung ist den Teilnehmenden mit der Einladung zugegangen. Die Tages- ordnung wurde durch die Mitglieder einstimmig angenommen.
Herr Neumann fragt nach dem Kenntnis- und Informationsstand zu einem Schreiben des Amtsgerichtsdirektors Brandt. Das Thema wird unter TOP 9 Sonstiges aufgegrif- fen. TOP 3 Bestätigung des Protokolls der 15. Sitzung vom 12.03.2026 Das vorläufige Ergebnisprotokoll der 15. Sitzung des 8. LJHA am 12.03.2026 ist den Mitgliedern zugegangen. Das Ergebnisprotokoll wurde einstimmig in der Fassung vom 14.04.2026 angenom- men. Die Veröffentlichung des Protokolls auf der Website ist bereits erfolgt. TOP 4 Das Erste Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe Referentin Frau Prof. Tammen (Hochschule Neubrandenburg) Frau Prof. Tammen hielt ein Referat zum Thema „Das Erste Gesetz zur Strukturre- form der Kinder- und Jugendhilfe“ (Anlage 4). Die Reform verfolgt das Ziel, die bis- her getrennten Zuständigkeiten für die Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII und dem SGB IX zusammenzuführen. Künftig soll die Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen zuständig sein (inklusive bzw. „große Lösung“). Damit sollen Zuständigkeitsstreitigkeiten beendet, Bürokratie reduziert und die gesellschaftliche Teilhabe gestärkt werden. Kern der Reform ist der neue § 27 SGB VIII-E, der Hilfen zur Erziehung und Einglie- derungshilfe unter einer gemeinsamen Überschrift zusammenfasst. Beide Leistungs- ansprüche bleiben jedoch rechtlich eigenständig. Die Art der Behinderung ist künftig für die Zuständigkeit unerheblich; entscheidend ist allein die Teilhabebeeinträchtigung. Außerdem erhalten infrastrukturelle Angebote und Pool-Modelle Vorrang vor individuellen Einzelhilfen. Einzelhilfen werden nur noch gewährt, wenn sie im Einzelfall nachweislich erforderlich sind. Gleichzeitig wird der Leistungskatalog der Eingliederungshilfe in das SGB VIII übernommen, die Verfahrenslotsen dauerhaft gesetzlich verankert und die Kostenheranziehung der Eltern für ambulante Eingliederungshilfe abgeschafft. Die Gesamtzuständigkeit soll ab dem 1. Januar 2028 gelten. Bestehende Leistungen bleiben zunächst im bisherigen System bestehen (Besitzstandsschutz). Für Familien bringt die Reform einen zentralen Ansprechpartner, mehr Rechtssicher- heit und einheitliche Verfahren. Für Jugendämter und freie Träger bedeutet sie je- doch erhebliche organisatorische, personelle und finanzielle Herausforderungen. Kritisch bewertet werden insbesondere der Vorrang von Pool-Lösungen und infra- strukturellen Angeboten sowie die im Referentenentwurf vorgesehenen Einsparun- gen. Es besteht die Sorge, dass individuelle Rechtsansprüche eingeschränkt und pädagogische Qualität zugunsten von Kosteneinsparungen beeinträchtigt werden.
Fazit: Die Reform setzt die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention um und stärkt die inklusive Kinder- und Jugendhilfe. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass das Ziel der Kostenersparnis den individuellen Hilfebedarf und die Qualität der Leistungen beeinträchtigt. (Anlagen 5 bis 8) TOP 5 „Jung sein in M-V“ Jugendhilfeplanung als zentrales Thema unter Bezugnahme der Ergebnisse und Hinweise der Enquete Kommis- sion Frau Theil stellte das Gutachten des Deutschen Jugendinstituts (DJI) zur kinder- und jugendgerechten Infrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern vor. Ziel des Gutachtens ist die Analyse der Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen sowie die Ableitung von Empfehlungen für eine bedarfsgerechte Jugendhilfeplanung. Es wurde festgestellt, dass insbesondere ländliche Regionen aufgrund des demografischen Wandels, großer Entfernungen und begrenzter Infrastruktur vor besonderen Herausforderungen stehen. Während die Grundversorgung mit Kitas und Schulen überwiegend gesichert ist, bestehen Defizite bei Freizeitangeboten, der Mobilität, der digitalen Infrastruktur sowie bei Angeboten für Jugendliche ab 14 Jahren. Als weitere Herausforderungen wurden die regionalen Unterschiede, die unzu- reichende Beteiligung junger Menschen, die begrenzte Erreichbarkeit besonderer Zielgruppen sowie die teilweise fehlende Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Schulen und Trägern der Jugendhilfe benannt. Das Gutachten empfiehlt eine stärker bedarfsorientierte Jugendhilfeplanung auf Grundlage regelmäßiger Bedarfsanalysen, eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, den Ausbau der Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure sowie die Entwicklung zielgruppenspezifischer Angebote. Der Landesjugendhilfeausschuss kann hierzu beitragen, indem er Schwerpunkte für die Jugendhilfeplanung setzt, innovative Modellprojekte unterstützt und die Zusam- menarbeit zwischen Land, Kommunen und Trägern der Jugendhilfe stärkt. (Anlage 9) Im Anschluss referierte der Jugendhilfeplaner aus Rostock, Herr Petzold, über die kommunale Jugendhilfeplanung. (Anlage 10) Es wurden die rechtlichen Grundlagen der kommunalen Jugendhilfeplanung nach §§ 79, 79a und 80 SGB VIII vorgestellt. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind verpflichtet, bedarfsgerechte Angebote zu planen, ihre Qualität weiterzuentwickeln und ausreichend personelle Ressourcen bereitzustellen. Die Jugendhilfeplanung umfasst die Ermittlung des Bestands und der Bedarfe sowie die Entwicklung geeigneter Maßnahmen. Dabei sollen junge Menschen, Familien und freie Träger frühzeitig beteiligt und die Planung mit anderen Bereichen wie Schule, Gesundheit und Stadtentwicklung abgestimmt werden.
Vorgestellt wurden außerdem die Teilfachplanungen in den Bereichen Kindertages- betreuung, Hilfen zur Erziehung sowie Kinder- und Jugendarbeit sowie verschiedene Planungsberichte und Sozialraumanalysen. Als Erkenntnis wurde festgehalten, dass Jugendhilfeplanung am wirksamsten als ei- genständige Aufgabe und in enger Zusammenarbeit mit anderen Planungsbereichen erfolgt. Sie unterstützt Verwaltung und Politik mit Daten und Analysen und setzt sich für die Interessen von Kindern, Jugendlichen und Familien ein. Abschließend wurde betont, dass eine abgestimmte Landesjugendhilfeplanung in Mecklenburg-Vorpommern derzeit fehlt. Eine landesweite Planung könnte gemein- same Schwerpunkte setzen und Themen wie Kinderarmut, Übergänge Schule– Beruf, Schulsozialarbeit, Care Leaver sowie Kinder- und Jugendbeteiligung gezielt weiterentwickeln. Herr Schiefler war ursprünglich als Referent vorgesehen, aber er konnte kurzfristig nicht teilnehmen. Somit übernahm Frau Dr. Bösefeldt diesen Part. Sie erläutert den aktuellen Sachstand aus der Perspektive eines Mitglieds der Enquete-Kommission. Sie führt aus, dass innerhalb der demokratischen Fraktionen Einvernehmen über zentrale Handlungsempfehlungen erzielt werden konnte. Die Umsetzung dieser Emp- fehlungen soll in einem aufeinander aufbauenden dreistufigen Verfahren erfolgen. Vorgesehen sind die Phasen Berichterstattung, Planung und Finanzierung, wobei die einzelnen Schritte inhaltlich aufeinander aufbauen. In diesem Zusammenhang weist Frau Dr. Bösefeldt darauf hin, dass mit Blick auf die im September anstehende Wahl der Landesregierung das Risiko besteht, dass einzelne Handlungsempfehlungen im weiteren politischen Prozess erneut zur Diskussion gestellt oder in ihrer Umsetzung verzögert werden könnten. Vor diesem Hintergrund wird die Bedeutung hervorgehoben, das derzeit bestehende politische Momentum zu nutzen und zeitnah eine gemeinsame fachliche und strategische Grundlage für das weitere Vorgehen zu schaffen. Als möglicher Beitrag des Landesjugendhilfeausschusses wird die Erarbeitung eines Grundsatzbeschlusses angeregt, der das beschriebene dreistufige Vorgehen als ver- bindliche Grundlage für den weiteren Prozess festhält. Demnach soll zunächst die Berichterstattung erfolgen, insbesondere auf Grundlage des Kinder- und Jugendbe- richts Mecklenburg-Vorpommern sowie weiterer wissenschaftlicher Berichterstattun- gen. Aufbauend auf den gewonnenen Erkenntnissen soll die landesweite Jugendhilfeplanung durchgeführt werden. Erst im Anschluss daran soll die Frage der Finanzierung unter Berücksichtigung der im Planungsprozess ermittelten Bedarfe beraten und ausgestaltet werden. Frau Theil ergänzt, dass seitens des Landesjugendhilfeausschusses die Vorberei- tung von zwei Beschlussvorlagen vorgesehen ist. Zum einen soll ein Grundsatzbe- schluss zur Durchführung einer Landesjugendhilfeplanung erarbeitet werden. Zum anderen ist die Beschlussfassung über die Erstellung einer Landeskonzeption vorge- sehen. Beide Beschlussentwürfe werden den Mitgliedern des Landesjugendhilfeaus- schusses im Umlaufverfahren zur Beratung und Beschlussfassung übermittelt.
Im Rahmen der Veranstaltung wurden die aktuellen Herausforderungen der Jugend-, Jugendsozial- und Schulsozialarbeit im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte von Frau Düde-Grandke und Herrn Lunkenheimer vorgestellt. (Anlagen 11 und 12) Die Fachkräfte berichten von steigenden Belastungen durch psychische Erkrankun- gen, Schulangst, Suizidalität, Mobbing, Cybermobbing, problematischen Medienkon- sum sowie zunehmenden Förder- und Integrationsbedarfen. Gleichzeitig erschweren Personalmangel, hohe Arbeitsbelastung und unzureichende finanzielle Rahmenbe- dingungen die Arbeit. Die Finanzierung erfolgt derzeit über verschiedene Förderprogramme des Landkrei- ses, des Landes und des Europäischen Sozialfonds (ESF). Diese Förderstruktur ist jedoch überwiegend befristet und deckt die tatsächlichen Personal- und Sachkosten häufig nicht vollständig ab. Dadurch fehlt den Trägern und Fachkräften die notwen- dige Planungssicherheit. Positiv wurde bewertet, dass für das Jahr 2027 die Finanzierung von 58 Schulsozialarbeitsstellen und 26 Jugendsozialarbeitsstellen bestätigt wurde. Eine langfristige Absicherung der Jugendarbeit und eine dauerhafte Finanzierungsgrundlage bestehen jedoch weiterhin nicht. Die Teilnehmenden fordern eine gesetzlich verankerte, langfristige Finanzierung der Jugend-, Jugendsozial- und Schulsozialarbeit, die Anerkennung tariflicher Personal- kosten sowie den Ausbau der Angebote. Ziel ist eine verlässliche und nachhaltige Sicherung der Unterstützungsangebote für Kinder und Jugendliche. TOP 6 Bericht zum Sachstand Zentrale Stelle Kinderschutz Frau Jörns und Frau Günther berichten zum aktuellen Stand zum Aufbau der Zent- ralen Stelle Kinderschutz im Landesjugendamt. Als aktuelle inhaltliche Arbeitsschwerpunkte wurden d