Land- und forstwirtschaftliche Betriebe beantragen Stromsteuerentlastung bis 31.12.2026 beim zuständigen Hauptzollamt; Auszahlung ab 12.500 kWh

Stromsteueranträge für 2025 - Landberatung

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe können bis zum 31.12.2026 für betrieblich verbrauchten Strom aus dem Jahr 2025 eine Stromsteuerentlastung beantragen. Die Höhe der Entlastung nach § 9b Stromsteuergesetz beträgt 20,00 € je Megawattstunde (2,0 ct

kWh). Die Entlastung muss vom Betrieb beim zuständigen Hauptzollamt beantragt werden. Seit 2025 ist der Antrag grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Zu beachten ist außerdem ein Selbstbehalt von 250 € pro Kalenderjahr. Nur der darüberhinausgehende Entlastungsbetrag wird ausgezahlt.

Hinweis Ab einem begünstigten Stromverbrauch von mehr als 12.500 kWh

Jahr entsteht somit grundsätzlich ein Auszahlungsbetrag. Bei beispielsweise 50.000 kWh beträgt die Entlastung nach Abzug des Selbstbehalts rund 750 € pro Jahr.

Antragstellung und Voraussetzungen Der Antrag ist seit 2025 verpflichtend elektronisch über das Zoll-Portal einzureichen. Hierfür muss zunächst ein Geschäftskundenkonto im Zoll-Portal eingerichtet werden. Zur Registrierung bzw. Anmeldung wird ein ELSTER-Organisationszertifikat (ELSTER-Unternehmenskonto) benötigt. Betriebe, die noch kein entsprechendes ELSTER-Zertifikat besitzen, sollten dieses rechtzeitig beantragen, da die Registrierung bei ELSTER aus mehreren Schritten besteht. Anschließend kann die Stromsteuerentlastung im Zoll-Portal über die Dienstleistung „Entlastung Energie

Strom für Unternehmen“ (Formular 1453) beantragt werden. Ihr Berater vor Ort unterstützt Sie gern bei der Antragsstellung. Allerdings wird in jedem Fall Ihr persönliches ELSTER-Zertifikat benötigt.