39- und 22-jährige Angeklagte, versuchter Mord u.a., Bremen, Auguststraße; Schwere Stichverletzungen, Notoperation erforderlich

Pressemitteilung Nr

Landgericht Bremen

  • Pressestelle -

Freie Hansestadt Bremen

Pressemitteilung Nr. 59/2026 vom 31. August 2026

Termine im September 2026

  1. 21 Ks 210 Js 51029/25 - Beginn: Mittwoch, den 07. Januar 2026, 09:30 Uhr:

PM 64/25

Tatvorwurf: versuchter Mord u.a.

Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden 39 und 22 Jahre alten Angeklagten vor, sich am 14.07.2025 gegen 04:40 Uhr gemeinsam mit einer gesondert verfolgten Person zu einem in der Auguststraße in Bremen gelegenen Wohnhaus begeben zu haben. Als ein Zeuge sie im dorti- gen Hausflur angesprochen habe, soll der 39-jährige Angeklagte dem Zeugen ein Messer in die Brust gestochen haben, wodurch dieser eine Stichverletzung erlitten habe, die eine umgehende medizinische Behandlung erfordert habe. Hiernach sollen sich die Angeklagten Zutritt zu einer der Wohnungen verschafft und sodann auf den wach im Bett liegenden Zeugen mittels diverser Messerstiche und Fußtritte eingewirkt haben, um diesen dafür abzustrafen, dass der Zeuge eine weitere Zeugin gehindert habe, für den 39-jährigen Angeklagten als Prosituierte zu arbeiten. Der Zeuge soll Stichverletzungen im Brustkorb, Bauch und Unterarm nebst irreparabler Verletzung der Ellenarterie und einen Pneumothorax erlitten haben, welche eine Notoperation erfordert ha- be. Sodann sollen die Angeklagten mittels mehrerer Messerstiche auf den Oberkörper der Zeu- gin eingewirkt haben, um diese für die Weigerung, für den 39-jährigen Angeklagten als Prositu- ierte zu arbeiten, abzustrafen. Die Zeugin soll neben Stichverletzungen einen Pneumothorax sowie Perforationen an Lunge und Leber erlitten haben, welche eine Notoperation mit Entfer- nung der Milz erfordert habe.

Die Hauptverhandlung wird fortgesetzt am

Freitag, den 04. September 2026, um 09:30 Uhr.

  1. 2 KLs 380 Js 51349/25 - Beginn: Montag, den 02. Februar 2026, 11:00 Uhr:

PM 09/26

Tatvorwurf: besonders schwere räuberische Erpressung u.a.

Die Staatsanwaltschaft wirft den drei 40, 39 und 28 Jahre alten Angeklagten vor, gemeinsam mit weiteren Mittätern den Entschluss gefasst zu haben, den in der Straße An der Weide in Bremen gelegenen Kiosk des Zeugen unter ihre Kontrolle zu bringen. Zu diesem Zwecke sollen die wei- teren Mittäter am 28.05.2025 als Vorwand unter Vorhalt einer Schusswaffe von einem für den Kiosk ebenfalls verantwortlichen Zeugen Schutzgeld von 10.000 € gefordert haben. Der Zeuge soll daraufhin wie von der Gruppierung gewünscht, hilfesuchend den Angeklagten vorgestellt worden sein. Der 40-jährige Angeklagte soll als Gegenleistung für den Schutz vor der vorgeblich anderen Gruppierung die Umschreibung des Kiosks auf eine von den Angeklagten als Strohfrau

gedachte Beteiligte gefordert haben. Der Zeuge soll dies zugesagt haben, sich im Verlauf aber an die Polizei gewandt haben. Die Angeklagten sollen nunmehr von dem ursprünglichen Zeugen die Umschreibung des Kiosks gefordert haben. Nachdem dieser die Übergabe des Kiosks abge- lehnt habe, sollen sich die Angeklagten sowie weitere Personen in der Nacht auf den 03.08.2025 zu dem Kiosk begeben haben. Der 40-jährige Angeklagte soll den Zeugen u.a. ge- gen eine Wand gedrückt und damit gedroht haben, dass dieser andernfalls erschossen werde. Diesem soll der 28-jährige Angeklagte zugestimmt haben. Der Zeuge soll noch am selben Abend die Polizei verständigt haben. Zu einer Umschreibung des Kiosks soll es nicht gekommen sein.

Der 28-jährige Angeklagte soll am selben Abend mit weiteren Mittätern aus dem Kiosk Bargeld und Zigaretten im Wert von 3.700 € mitgenommen haben, während der 40-jährige Angeklagte den Zeugen mit weiteren Personen weiterhin festgehalten habe. Im Anschluss sollen sich die Angeklagten mit weiteren Beteiligten in ein Lokal in der Pappelstraße in Bremen begeben ha- ben. Dort sollen der 40 und der 28 Jahre alte Angeklagte von einem weiteren Zeugen u.a. die Aushändigung der Schlüssel und das Verlassen des Lokals gefordert haben. Der Zeuge soll dieses verweigert und die Polizei verständigt haben.

Die Hauptverhandlung wird fortgesetzt am

Montag, den 07. September 2026, Montag, den 14. September 2026, Mittwoch, den 23. September 2026, Dienstag, den 29. September 2026, Mittwoch, den 30. September 2026, Dienstag, den 06. Oktober 2026, 11:00 Uhr, Montag, den 26. Oktober 2026, 14:00 Uhr,

jeweils um 09:00 Uhr (soweit nicht anders angegeben).

  1. 22 Ks 271 Js 900068/25 - Beginn: Mittwoch, den 08. April 2026, 09:00 Uhr:

PM 22/26

Tatvorwurf: versuchter Totschlag u.a.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 40-jährigen Angeklagten vor, am 12.10.2025 im Bereich des Bahnhofplatzes in Bremen den Geschädigten bei einer körperlichen Auseinandersetzung ge- waltsam zu Boden gebracht, dort gewürgt, wiederholt mit der Faust auf das Gesicht eingeschla- gen zu haben. Zudem soll der Angeklagte mehrfach den Hinterkopf des Geschädigten gegen den Asphaltboden gestoßen haben, auch, als der Geschädigte bereits das Bewusstsein verloren habe. Der Geschädigte soll eine epidorale Blutung sowie eine Schädelfraktur erlitten haben und notoperativ behandelt worden sein. Es soll eine akute Lebensgefahr bestanden haben.

Unmittelbar nach dem Geschehen soll der Angeklagte zur Örtlichkeit zurückgekehrt sein und einem weiteren Geschädigten mit der Faust in das Gesicht geschlagen und sodann den zu Bo- den gestürzten Geschädigten in das Gesicht getreten haben. Der Geschädigte soll kurzzeitig das Bewusstsein verloren und Verletzungen an Nase, Stirn und Oberlippe erlitten haben.

Am 01.01.2025 soll der Angeklagte bei einer Lokalität an der Schlachte in Bremen, nachdem der Zeuge ihm einen Platzverweis erteilt habe, diesen Zeugen mit mehreren Glasflaschen beworfen

haben, denen der Zeuge habe ausweichen können. Sodann habe der Angeklagte dem Zeugen gegen den Kopf geschlagen, wodurch dieser Schmerzen und eine Prellmarke erlitten habe.

Am 14.04.2024 soll der Angeklagte im Breitenweg / Ecke Bahnhofstraße in Bremen einem wei- teren Geschädigten eine Glasflasche in das Gesicht geschlagen haben, wodurch dieser Schmerzen und eine Verletzung an der Oberlippe erlitten habe.

Am 03.11.2024 soll der Angeklagte in einer Lokalität in der Straße Außer der Schleifmühle in Bremen einem Geschädigten einen Faustschlag in das Gesicht versetzt haben, wodurch dieser zu Boden gegangen sei. Der hinzutretenden Ehefrau des Geschädigten soll der Angeklagte ebenfalls einen Faustschlag in das Gesicht versetzt, sodann den am Boden liegenden Geschä- digten erneut geschlagen und hierbei auch Barmobiliar auf ihn geworfen sowie einen Aschenbe- cher eingesetzt haben. Der Geschädigte soll u.a. Nasenbluten und Schürfwunden erlitten haben.

Am 10.07.2023 soll der Angeklagte im Bahnhofsbereich in Bremen eine weitere Geschädigte gefragt haben, ob diese ihn gegen Bezahlung nach Hause begleite. Nachdem die Geschädigte dies abgelehnt habe, soll der Angeklagte sie verfolgt, ihr einen Faustschlag in das Gesicht ver- setzt und sie mittels Fußtrittes zu Boden gebracht haben. Sodann soll der Angeklagte wiederholt gegen den Kopf oder in das Gesicht der Geschädigten getreten haben. Der Angeklagte soll nach einem Fahrrad gegriffen haben, um dieses auf die Geschädigte zu werfen, was jedoch misslungen sei. Die Geschädigte soll Schmerzen und eine Verletzung im Mundbereich erlitten haben.

Hiernach soll der Angeklagte auf dem Bahnhofsvorplatz in Bremen mit einer weiteren Person auf einen weiteren Geschädigten eingewirkt haben. Hierbei soll der Angeklagte den Geschädig- ten getreten und geschlagen haben, bis dieser zu Boden gegangen sei. Sodann soll der Ange- klagte in das Gesicht und wiederholt gegen den Kopf des Geschädigten getreten haben. Das heruntergefallene Smartphone des Geschädigten soll der Angeklagte an sich genommen haben.

Die Hauptverhandlung wird fortgesetzt am

Donnerstag, den 03. September 2026, Donnerstag, den 24. September 2026, Dienstag, den 06. Oktober 2026, Dienstag, den 13. Oktober 2026,

jeweils um 09:00 Uhr.

  1. 21 Ks 210 Js 900069/25 - Beginn: Montag, den 13. April 2026, 09:30 Uhr:

PM 26/26

Tatvorwurf: Mord u.a.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 33-jährigen Angeklagten vor, sich am 19.10.2025 gegen 12:57 Uhr im Bereich der Agnes-Heineken-Straße in Bremen maskiert in seinem Fahrzeug posi- tioniert zu haben. Als seine ehemalige Lebensgefährtin mit ihren zwei Kindern ihre dort gelege- ne Wohnung verlassen habe, soll der Angeklagte aus seinem Fahrzeug ausgestiegen sein und sich mit schnellem Tempo von hinten genähert haben. Sodann soll der Angeklagte seine ehe- malige Lebensgefährtin zu Boden gestoßen und acht Mal mit einem Messer (Klingenlänge ca. 10 cm) in ihre Kopf-, Hals- und Oberkörperregion gestochen haben. Die Geschädigte soll auf- grund des Blutverlustes vor Ort verstorben sein. Unmittelbar danach soll der Angeklagte eines

der Kinder bei dessen Flucht zu Boden gestoßen und diesem mit dem Messer im Rückenbe- reich eine Stichverletzung zugefügt haben.

Die Hauptverhandlung wird fortgesetzt am

Dienstag, den 01. September 2026, Donnerstag, den 03. September 2026, Dienstag, den 22. September 2026, Montag, den 28. September 2026, Mittwoch, den 30. September 2026,

jeweils um 09:30 Uhr.

  1. 5 KLs 321 Js 75390/24 - Beginn: Montag, den 11. Mai 2026, 10:00 Uhr:

PM 32/26

Tatvorwurf: bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln u.a.

Die Staatsanwaltschaft wirft den sechs zwischen 32 und 39 Jahren alten Angeklagten vor, sich aufgrund eines gemeinsamen Tatplanes zusammengeschlossen zu haben, um insbesondere Einfuhren von Betäubungsmitteln zu begehen. So soll vor dem 14.08.2024 geplant gewesen sein, 60 kg Kokain - gemischt in Paprikapulver – über den Seeweg von Peru über Rotterdam nach Bremerhaven verbringen zu lassen. Nach der Ankunft des Containers in Bremerhaven im Oktober 2024 sollen Mitglieder der Gruppierung den Abtransport des Containers besprochen haben, der sodann durchgeführt worden sei. Das Kokain soll jedoch bereits zuvor in Peru und Rotterdam sichergestellt worden sein.

Hierneben sollen der 36-jährige Angeklagte und zwei der 32-jährigen Angeklagten sich aufgrund eines gemeinsamen Tatplanes zusammengeschlossen zu haben, um insbesondere den Handel mit Betäubungsmitteln und Cannabis zu betreiben. So sollen sie von März bis November 2025 mit ca. 242 kg Cannabis und ca. 9,8 kg Kokain gehandelt haben. Hierbei sollen die drei Ange- klagten in unterschiedlichen Funktionen beteiligt gewesen sein.

Einem der 32-jährigen Angeklagten wird darüber hinaus vorgeworfen, am 25.11.2025 in einer Garage in Bremen ohne Erlaubnis eine halbautomatische Selbstladepistole gelagert zu haben.

Die Hauptverhandlung wird fortgesetzt am

Montag, den 07. September 2026, Mittwoch, den 09. September 2026, Montag, den 14. September 2026, Mittwoch, den 16. September 2026, Donnerstag, den 17. September 2026, Freitag, den 18. September 2026, Montag, den 12. Oktober 2026, Dienstag, den 20. Oktober 2026, Donnerstag, den 22. Oktober 2026, Freitag, den 23. Oktober 2026,

jeweils um 10:00 Uhr.

  1. 5 KLs 280 Js 43/26 - Beginn: Freitag, den 05. Juni 2026, 13:00 Uhr:

PM 36/26

Tatvorwurf: gefährliche Körperverletzung u.a.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 37-jährigen Angeklagten vor, am frühen Morgen des 01.01.2026 in einer Lokalität in Bremen dem Geschädigten mit der Faust in das Gesicht ge- schlagen zu haben, woraufhin der Geschädigte zu Boden gegangen sei und u.a. eine Kopf- platzwunde, eine Verstauchung der Halswirbelsäule und eine Schädelfraktur erlitten habe. Hier- nach soll der Angeklagte mit einem Pkw geflüchtet sein. Der spätere weitere Geschädigte – ein Freund des ersten Geschädigten – soll dem Angeklagten mit einem Pkw gefolgt sein und ihn auf Höhe der Kreuzung Neuenlander Straße / Langenmarckstraße in Bremen ausgebremst haben. Nachdem beide ihre Fahrzeuge verlassen haben, soll der Angeklagte