Gemeinde Salzbergen Kommunalwahlen Salzbergen; Stichwahl am 27. September 2026.
Wahlbekanntmachung
der Gemeinde Salzbergen zur Kommunalwahl
Am 13. September 2026 finden in der Gemeinde Salzbergen folgende Wahlen statt:
Wahl der Landratin / des Landrates - Wahl des Biirgermeisters - Wahl des Kreistages - Wahl des Rates - Wahl der Ortsrate Steide und Holsten-Bexten
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. Eine ggf. notwendige Stichwahl findet am Sonntag, dem 27.September 2026, statt.
Die Gemeinde Salzbergen ist in 7 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Dartiber hinaus wird in zwei Briefwahlvorstanden, die am Wahltag (13. September 2026) um 16.00 Uhr im Rathaus, Franz-Schratz-Strake 12, zusammentreten, das Briefwahlergebnis fur den Bereich der Gemeinde Salzbergen festgestellt.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 03.08.2026 bis zum 23.08.2026 zugestellt wurden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die wahlberechtigten Personen zu wahlen haben.
3.1
b) °) d)
e)
Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahlraum bereitgehalten. Sie enthalten fiir die Wahl der Abgeordneten, die im Wahlbereich zugelassenen Wabhlvorschlage, die Namen der Bewerberinnen und Bewerber und jeweils drei Felder fiir jede Liste, fiir jede Listenbewerberin und jeden Listenbewerber und fiir jeden Einzelwahivorschlag zur Kennzeichnung.
Die Stimmzettel fur die Direktwahl enthalten die im Wahlgebiet zugelassenen Wahlvorschlage und jeweils ein Feld fir jede Bewerberin/jeden Bewerber zu Kennzeichnung. Bei nur einem zugelassenen Wahlvorschlag enthalten die Stimmzettel jeweils ein Feld zur Kennzeichnung mit ,Ja“ oder Nein“.
Jede wahlberechtigte Person hat fiir die Wahl der Abgeordneten drei Stimmen. Finden gleichzeitig mehrere Wahlen _ statt (Gemeinderat, Ortsrate, Kreiswahl), so hat sie fiir jede dieser Wahlen, fiir die sie wahlberechtigt ist, drei Stimmen.
Fiir die Direktwahlen hat jede wahlberechtigte Person jeweils eine Stimme.
Die wahlberechtigte Person gibt ihre Stimmen in der Weise ab, dass sie
bei der Wahi der Abgeordneten die Liste oder die Bewerberin/ den Bewerber durch Ankreuzen von Feldern oder auf andere eindeutige Weise kennzeichnet, wem die Stimmen gelten sollen.
Die wahlende Person kann ihre Stimmen verteilen auf:
eine Liste (Wahlvorschlag einer Partei oder Wahlergruppe in seiner Gesamtheit) oder verschiedene Listen, eine Bewerberin oder Bewerber, Einzelwahivorschlag,
Bewerberinnen und Bewerber derselben Liste oder verschiedener Listen, ohne an die Rangfolge innerhalb der Liste gebunden zu sein, Bewerberinnen und Bewerber derselben Liste oder verschiedener Listen und Einzelwahlvorschlage
Listen, Bewerberinnen und Bewerber dieser oder anderer Listen und Einzelwahlvorschlage,
jedoch insgesamt nicht mehr als drei Stimmen auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst ungiiltig.
eine Liste oder einen
3.2 bei der Direktwahl auf dem Stimmzettel die Bewerberin/den Bewerber
durch Ankreuzen oder auf andere eindeutige Weise kennzeichnet, wem die Stimme gelten soll. Nimmt nur eine Bewerberin oder ein Bewerber teil, kennzeichnet sie den Stimmzettel bei ,Ja“ oder Nein“, jedoch nicht mehr als eine Stimme auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst ungilltig.
Die wahlberechtigte Peron hat sich auf Verlangen des Wahlvorstands Uber ihre Person auszuweisen.
Wer keinen Wahlschein besitzt, kann die Stimmen nur in dem fir sie/ihn zustandigen Wahlraum abgeben.
Salzbergen, den 27. August 2026
Nolte Ll
Burgermeister
- Wer einen WahIschein erhalten hat, kann an den Wahlen nur durch Briefwahl teilnehmen. Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeiibt: a) Die wahlende Person kennzeichnet pers6nlich und unbeobachtet die Stimmzettel der Wahlen, fiir die sie wahlberechtigt ist. b) Sie legt den oder die Stimmzettel unbeobachtet in den Stimmzettelumschlag und verschlieRt diesen. c) Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur
Briefwahl. d) — Sie legt den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den _unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen
Wahlbriefumschlag.
e) Sie verschlie&t den Wahlbriefumschlag.
f) Sie Ubersendet den Wahlbrief durch die Post an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Anschrift der Gemeinde- wahlleitung so rechtzeitig, dass der Wahlbrief spatestens am Wahltag (13. September 2026) bis 18.00 Uhr dort eingeht. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der Gemeindewahlleitung, Franz-Schratz-StraRe 12, abgegeben werden.
Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persénlich austiben; eine Ausibung des Wahlrechts durch eine Vertreterin oder einen Vertreter anstelle der wahlberechtigten Person ist unzulassig
Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen, die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der wahlberechtigten Person selbst getroffenen und geauferten Wahlentscheidung beschrankt. Eine Hilfeleistung, die unter missbrauchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der wahlberechtigten Peron ersetzt oder verandert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson bestehet, ist unzulassig.
Eine Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
Die Wahl ist 6ffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahiraum, soweit das ohne Storung des Wahlgeschafts mdglich ist.
Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches wird bestraft, wer unbefugt wahit oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeifihrt oder das Ergebnis verfalscht. Unbefugt wahlt auch, wer im Rahmen zulassiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung der wahlberechtigten Person oder ohne eine geduferte Wahlentscheidung der wahlberechtigten Person eine Stimme abgibt. Auch der Versuch ist strafbar.