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title: "Gemeinde Salzbergen Kommunalwahlen Salzbergen; Stichwahl am 27. September 2026."
sdDatePublished: "2026-08-31T07:07:00Z"
source: "https://www.salzbergen.de/medien/dokumente/wahlbekanntmachung_der_gemeinde.pdf?20260831083537"
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Gemeinde Salzbergen Kommunalwahlen Salzbergen; Stichwahl am 27. September 2026.

Wahlbekanntmachung

der Gemeinde Salzbergen zur Kommunalwahl

Am 13. September 2026 finden in der Gemeinde Salzbergen folgende Wahlen statt:

Wahl der Landratin / des Landrates - Wahl des Biirgermeisters - Wahl des Kreistages - Wahl
des Rates - Wahl der Ortsrate Steide und Holsten-Bexten

Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
Eine ggf. notwendige Stichwahl findet am Sonntag, dem 27.September 2026, statt.

Die Gemeinde Salzbergen ist in 7 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Dartiber hinaus wird in zwei
Briefwahlvorstanden, die am Wahltag (13. September 2026) um 16.00 Uhr im Rathaus, Franz-Schratz-Strake 12,
zusammentreten, das Briefwahlergebnis fur den Bereich der Gemeinde Salzbergen festgestellt.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 03.08.2026 bis zum 23.08.2026 zugestellt
wurden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die wahlberechtigten Personen zu wahlen haben.

3.1

b)
°)
d)

e)

Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahlraum
bereitgehalten. Sie enthalten fiir die Wahl der Abgeordneten, die im
Wahlbereich zugelassenen Wabhlvorschlage, die Namen der
Bewerberinnen und Bewerber und jeweils drei Felder fiir jede Liste, fiir
jede Listenbewerberin und jeden Listenbewerber und fiir jeden
Einzelwahivorschlag zur Kennzeichnung.

Die Stimmzettel fur die Direktwahl enthalten die im Wahlgebiet
zugelassenen Wahlvorschlage und jeweils ein Feld fir jede
Bewerberin/jeden Bewerber zu Kennzeichnung. Bei nur einem
zugelassenen Wahlvorschlag enthalten die Stimmzettel jeweils ein
Feld zur Kennzeichnung mit ,Ja“ oder Nein“.

Jede wahlberechtigte Person hat fiir die Wahl der Abgeordneten
drei Stimmen. Finden gleichzeitig mehrere Wahlen _ statt
(Gemeinderat, Ortsrate, Kreiswahl), so hat sie fiir jede dieser Wahlen,
fiir die sie wahlberechtigt ist, drei Stimmen.

Fiir die Direktwahlen hat jede wahlberechtigte Person jeweils eine
Stimme.

Die wahlberechtigte Person gibt ihre Stimmen in der Weise ab, dass
sie

bei der Wahi der Abgeordneten die Liste oder die Bewerberin/ den
Bewerber durch Ankreuzen von Feldern oder auf andere eindeutige
Weise kennzeichnet, wem die Stimmen gelten sollen.

Die wahlende Person kann ihre Stimmen verteilen auf:

eine Liste (Wahlvorschlag einer Partei oder Wahlergruppe in seiner
Gesamtheit) oder verschiedene Listen,
eine Bewerberin oder Bewerber,
Einzelwahivorschlag,

Bewerberinnen und Bewerber derselben Liste oder verschiedener
Listen, ohne an die Rangfolge innerhalb der Liste gebunden zu sein,
Bewerberinnen und Bewerber derselben Liste oder verschiedener
Listen und Einzelwahlvorschlage

Listen, Bewerberinnen und Bewerber dieser oder anderer Listen und
Einzelwahlvorschlage,

jedoch insgesamt nicht mehr als drei Stimmen auf einem
Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst ungiiltig.

eine Liste oder einen

3.2 bei der Direktwahl auf dem Stimmzettel die Bewerberin/den Bewerber

durch Ankreuzen oder auf andere eindeutige Weise kennzeichnet, wem
die Stimme gelten soll. Nimmt nur eine Bewerberin oder ein Bewerber
teil, kennzeichnet sie den Stimmzettel bei ,Ja“ oder Nein“, jedoch nicht
mehr als eine Stimme auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst
ungilltig.

Die wahlberechtigte Peron hat sich auf Verlangen des Wahlvorstands
Uber ihre Person auszuweisen.

Wer keinen Wahlschein besitzt, kann die Stimmen nur in dem fir
sie/ihn zustandigen Wahlraum abgeben.

Salzbergen, den 27. August 2026

Nolte Ll

Burgermeister

6. Wer einen WahIschein erhalten hat, kann an den Wahlen nur durch
Briefwahl teilnehmen.
Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeiibt:
a) Die wahlende Person kennzeichnet pers6nlich und unbeobachtet
die Stimmzettel der Wahlen, fiir die sie wahlberechtigt ist.
b) Sie legt den oder die Stimmzettel unbeobachtet in den
Stimmzettelumschlag und verschlieRt diesen.
c) Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf
dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur

Briefwahl.
d) — Sie legt den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und
den _unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen

Wahlbriefumschlag.

e) Sie verschlie&t den Wahlbriefumschlag.

f) Sie Ubersendet den Wahlbrief durch die Post an die auf dem
Wahlbriefumschlag angegebene Anschrift der Gemeinde-
wahlleitung so rechtzeitig, dass der Wahlbrief spatestens am
Wahltag (13. September 2026) bis 18.00 Uhr dort eingeht. Der
Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der Gemeindewahlleitung,
Franz-Schratz-StraRe 12, abgegeben werden.

7. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur
persénlich austiben; eine Ausibung des Wahlrechts durch eine
Vertreterin oder einen Vertreter anstelle der wahlberechtigten Person
ist unzulassig

8. Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen
einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann
sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen, die Hilfeleistung
ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der
wahlberechtigten Person selbst getroffenen und geauferten
Wahlentscheidung beschrankt. Eine Hilfeleistung, die unter
missbrauchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte
Willensbildung oder Entscheidung der wahlberechtigten Peron
ersetzt oder verandert oder wenn ein Interessenskonflikt der
Hilfsperson bestehet, ist unzulassig.

9. Eine Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet,
die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person
erlangt hat.

Die Wahl ist 6ffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahiraum, soweit
das ohne Storung des Wahlgeschafts mdglich ist.

11. Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches wird bestraft, wer
unbefugt wahit oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl
herbeifihrt oder das Ergebnis verfalscht. Unbefugt wahlt auch, wer
im Rahmen zulassiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung
der wahlberechtigten Person oder ohne eine geduferte
Wahlentscheidung der wahlberechtigten Person eine Stimme abgibt.
Auch der Versuch ist strafbar.

10.