VdK fordert autonomes Fahren barrierefrei in Deutschland; Barrierefreiheit Fördervoraussetzung verankern

VdK fordert: Autonomes Fahren muss von Anfang an barrierefrei sein - Sozialverband VdK Deutschland e.V.

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VdK fordert: Autonomes Fahren muss von Anfang an barrierefrei sein

Bentele: „Inklusion ist kein Nice-to-have“

Barrierefreiheit von Anfang an als Fördervoraussetzung festlegen

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) stellt mit einem neuen Förderaufruf bis zu 14 Millionen Euro für autonome Fahrzeuge im ÖPNV und im Güterkraftverkehr bereit. Der Sozialverband VdK Deutschland warnt jedoch: Wird Barrierefreiheit nicht als verbindliche Fördervoraussetzung verankert, drohen auch autonome Systeme Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen auszuschließen.

Das BMV betont, das Förderprogramm solle „die Marktdurchdringung autonomer Systeme beschleunigen“ und zentrale Verkehrsziele voranbringen: mehr Sicherheit, bessere Angebotsqualität, mehr Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit – und ausdrücklich auch „größere Inklusion“. Genau hier hakt der VdK nach. Denn Inklusion ist kein optionales „Nice-to-have“, sondern muss als konkrete Fördervoraussetzung verankert werden.

VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Wer autonomes Fahren wirklich inklusiv gestalten will, darf Barrierefreiheit nicht nur als Ziel nennen, sondern muss sie zur Bedingung machen. Geförderte Fahrzeuge, Haltestellen und Softwarelösungen sind von Beginn an so zu gestalten, dass sie für alle Menschen nutzbar sind.“

Der VdK sieht in neuen Technologien wie autonomen Fahrfunktionen eine Chance, den ÖPNV inklusiver und barrierefreier zu gestalten. Allerdings dürfen sie nicht an den gleichen Stellen scheitern wie der bisherige ÖPNV: an unverbindlichen Fristen und fehlenden verpflichtenden Vorgaben.

Die aktuelle Debatte um das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zeigt, warum der VdK hier besonders wachsam ist: Die Bundesregierung plant, die bisher im PBefG verankerte Frist zur Herstellung vollständiger Barrierefreiheit im ÖPNV zu streichen. Statt eines klaren Ziels mit konkretem Datum soll künftig nur noch das allgemeine Ziel der Barrierefreiheit nach dem Behindertengleichstellungsgesetz gelten. Der VdK kritisiert dies entschieden.

„Es passt nicht zusammen, einerseits ‚größere Inklusion‘ als Ziel des autonomen Fahrens zu nennen und gleichzeitig Barrierefreiheit nicht als Fördervoraussetzung zu benennen“ , so Bentele. „Das signalisiert: Barrierefreiheit ist wichtig, aber nicht dringend. Für Millionen Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen ist das ein Rückschritt.“

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