Gymnasium Horn (309) führt Vertretungskonzept in Bremen; Unterrichtsausfall stark reduziert.
Vertretungskonzept
2026
Vertretungskonzept Gymnasium Horn (309) – Bremen Tatjana Lührs TATJANA.LUEHRS@SCHULVERWALTUNG.BREMEN.DE
Einleitung
Abwesenheiten von Lehrkräften bzw. Klassen und Kursen aus unterschiedlichen Gründen be- dingen Vertretungsunterricht, der organisiert werden muss. Organisationsunterstützend und -erleichternd wird das Programm UNTIS verwendet. Die Grundsätze der Vertretungsplanung am Gymnasium Horn sind im hier vorliegenden Ver- tretungskonzept zusammengefasst. Ziele der Vertretungsplanung sind:
a) den Unterrichtsausfall so gering wie möglich zu halten, b) auch bei Abwesenheit von Lehrkräften sinnvollen Unterricht zu gewährleisten.
Dies verlangt ein hohes Maß an Kooperations- und Einsatzbereitschaft sowie Transparenz der Maßnahmen. Entscheidungen der Vertretungsplanung müssen deshalb transparent sein, so dass sie für die Betroffenen nachvollziehbar und akzeptabel sind.
Rechtsgrundlagen:
- Verordnung über die Aufgaben der Lehrkräfte und Lehrer in besonderer Funktion an öffentli- chen Schulen (Lehrerdienstordnung) vom 2. August 2005 - Transparenzportal Bremen
- Gesetz zur Regelung der Arbeitszeitaufteilung für Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen Schulen (Lehrerarbeitszeitaufteilungsgesetz - BremLAAufG) vom 17. Juni 1997 - Transparenz- portal Bremen
- Bremisches Beamtengesetz (BremBG) vom 22. Dezember 2009 - Transparenzportal Bremen (hier §60)
- Mehrarbeit / Vertretungsunterricht | (pr-schulen-bremen.de)
- Erlass 4/2016 Richtlinien Mehrarbeitsvergütung für Lehrerinnen und Lehrer (Anlage) - Trans- parenzportal Bremen
Hinweis: Für angestellte Lehrkräfte gelten besondere Regelungen, die im Besonderen die Ver- tretungsorganisation unter Punkt 4 betreffen (4.1 Grundsätze der Vertretungsplanung). So werden z.B. angestellte Lehrkräfte am Gymnasium Horn nicht für zusätzliche Vertretungsstun- den (Mehrarbeit) herangezogen. Einzelheiten dazu sind in den Rechtsgrundlagen für ange- stellte Lehrkräfte weiter ausgeführt (siehe Link unter Rechtsgrundlagen 4. und 5.).
Vertretungsgründe Es sind drei Kategorien von Abwesenheit zu unterscheiden, die Vertretungsmaßnahmen er- fordern können:
Kurzfristige, unvorhersehbare Abwesenheit einer Lehrkraft, i.d.R. aufgrund von plötz- licher Erkrankung.
Vorhersehbare, d.h. geplante Abwesenheit einer Lehrkraft, die zu einem überschauba- ren Ausfall einiger Stunden führt, z.B. aufgrund von Fortbildungen, Klassen-, Kurs- oder Austauschfahrten, Tagesexkursionen, Besprechungen von Lehrproben, Seminar- oder andere vorrangige Dienstverpflichtungen, Sonderurlaub etc.
Langfristige Abwesenheit einer Lehrkraft, z.B. aufgrund von Mutterschutzzeiten, El- ternzeiten oder aufgrund einer langfristigen Erkrankung.
Sicherstellung des Informationsflusses über Abwesenheit Um die notwendigen Vertretungsregelungen rechtzeitig und angemessen treffen zu können, ist ein gesicherter Informationsfluss zwischen allen Beteiligten unabdingbar. Bei kurzfristiger, unvorhersehbarer Abwesenheit soll die Vertretungsplanung am Morgen in- formiert werden. WICHTIG: Bitte täglich vor der ersten Stunde über die UNTIS-App prüfen!
Inhalte von Vertretungsunterricht Bei Vertretungsunterricht durch einen Fachlehrer der Klasse wird der Fachunterricht fortge- setzt. Muss die Vertretung durch eine klassenfremde Lehrkraft erfolgen, so ist anzustreben, dass dieser Aufgaben oder Material bereitgestellt werden. Hier hat sich itslearning bzw. die rechtzeitige Kommunikation per Mail bewährt. Die Übermittlung von evtl. vorbereiteten Ar- beitsblättern oder Arbeitsaufträgen erfolgt, sofern möglich, vorzugsweise über den rechtzei- tigen persönlichen Austausch zwischen den beteiligten Lehrkräften. Die Einbindung von its- learning (vorbereitete Aufgaben, Lernvideos, Tools für die einzelnen Fächer etc.) ist wün- schenswert. Bei ungeplanten Abwesenheiten greift folgendes Vertretungskonzept für die einzelnen Jahr- gänge: Zu Beginn des jeweiligen Schuljahres (entsprechend Tabelle) werden die unten aufgeführten Arbeitshefte von den Schüler:innen angeschafft und von den Klassen- bzw. Fachlehrkräften im Klassenschrank verwahrt, sodass sie in Vertretungsstunden immer griffbereit sind. Vertretungskonzept Arbeitshefte bei ungeplanter Abwesenheit: Klasse 5/6 Deutsch: Das Übungsheft Deutsch 5 – Rechtschreib- und Gramma- tiktraining, Mildenberger Verlag, ISBN 978-3-619-54170-6, 6,95 € Klasse 7 Englisch: Das Übungsheft Englisch 7, ISBN 978-3-619-19442-1, € 8,20 Klasse 8/9 Mathe: Bettermarks → App auf dem iPad
Auch bei ungeplanten Abwesenheiten ist die Einbindung von itslearning wünschenswert, so- weit möglich. Klassenarbeiten und Klausuren werden in der Regel bei Ausfall der Lehrkraft verschoben.
- Vertretungsorganisation Auswahl der vertretenden Lehrkraft Bei langfristiger Abwesenheit einer Lehrkraft suchen Schulleitung, Stunden- und Vertretungs- planung in Absprache mit betroffenen Kollegen eine Lösung, die die Vertretung durch eine einzige Lehrkraft in allen zu vertretenden Stunden des ausfallenden Fachunterrichts einer Klasse zum Ziel hat. Ggf. beantragt die Schulleitung bei der Behörde bzw. über die Stadtteil- schule eine Vertretungslehrkraft.
Umfang des Vertretungsunterrichts Vertretungsunterricht wird in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 erteilt. Durch Vertretungsregelun- gen soll gewährleistet werden, dass die Klassen der Jahrgänge 5 bis 9 von der zweiten bis zur sechsten Stunde, in Jahrgang 8 und 9 möglichst von der zweiten Stunde bis zur Mittagspause Unterricht erhalten. Nachmittagsunterricht wird i.d.R. nicht vertreten. Hier wird jedoch stets die Möglichkeit der Verlagerung in den Vormittag geprüft. Um die Belastung der vertretenden Lehrkräfte im Rahmen der oben genannten gesetzlichen Regelungen zu halten, ist im 8. und 9. Jahrgang in Ausnahmefällen auch ein Ausfall der zweiten (inkl. der ersten) Stunde möglich. Vertretungsunterricht in der Einführungs- und Qualifikationsphase ist wg. des Schienenystems nicht möglich. Deshalb wird bei voraussehbarer Abwesenheit einer Lehrkraft dem Kurs eine Aufgabe gestellt, die in Art und Umfang analog zu den ausfallenden Kursstunden 45 bzw. 90 Minuten Arbeitszeit entsprechen sollte und ohne Aufsicht von den Schülern in eigener Ver- antwortung bearbeitet werden kann. Als Arbeitsräume stehen der Oberstufenraum, und in Zeiten, in es keinen Mensabetrieb gibt, auch die Mensa zur Verfügung.
Bremen, im August 2026