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title: "Energie Belp AG veröffentlicht Elektrizitäts- und Netznutzungstarife 2027 Belp; 100% erneuerbare Energieoption"
sdDatePublished: "2026-09-01T15:21:00Z"
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  - "Bern-Mittelland"
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Energie Belp AG veröffentlicht Elektrizitäts- und Netznutzungstarife 2027 Belp; 100% erneuerbare Energieoption

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NETZNUTZUNG
exkl. MWST
inkl. MWST
exkl. MWST
inkl. MWST
exkl. MWST
inkl. MWST
exkl. MWST
inkl. MWST
exkl. MWST
inkl. MWST
exkl. MWST
inkl. MWST
Grundpreis
CHF/Monat
12.00
12.97
12.00
12.97
12.00
12.97
40.00
43.24
50.00
54.05
50.00
54.05
Leistungspreis
CHF/kW/Mt.
11.77
12.72
11.77
12.72
11.77
12.72
Blindenergie
Rp./kVarh
6.00
6.49
6.00
6.49
6.00
6.49
Einheitstarif / Rückerstattung1)
Rp./kWh
11.75
12.70
11.55
12.49
15.75
17.03
8.05
8.70
1.70
1.84
1.20
1.30
Systemdienstleistungen Swissgrid
Rp./kWh
0.19
0.21
0.19
0.21
0.19
0.21
0.19
0.21
0.19
0.21
0.19
0.21
Solidarisierte Kosten
Rp./kWh
0.19
0.21
0.19
0.21
0.19
0.21
0.19
0.21
0.19
0.21
0.19
0.21
Stromreserve
Rp./kWh
0.17
0.18
0.17
0.18
0.17
0.18
0.17
0.18
0.17
0.18
0.17
0.18
Messung
exkl. MWST
inkl. MWST
exkl. MWST
inkl. MWST
exkl. MWST
inkl. MWST
exkl. MWST
inkl. MWST
exkl. MWST
inkl. MWST
exkl. MWST
inkl. MWST
Messtarif
CHF/Jahr
50.00
54.05
50.00
54.05
50.00
54.05
50.00
54.05
50.00
54.05
50.00
54.05
ENERGIE
Energie 100% erneuerbar (Einheitstarif)
Rp./kWh
13.40
14.49
13.40
14.49
13.40
14.49
13.40*
14.49*
13.40*
14.49*
13.40*
14.49*
ABGABEN
Netzzuschlag (Art. 35 EnG)
Rp./kWh
2.30
2.49
2.30
2.49
2.30
2.49
2.30
2.49
2.30
2.49
2.30
2.49
Gemeindeabgabe
Rp./kWh
1.40
1.51
1.40
1.51
1.40
1.51
1.40
1.51
0.50
0.54
0.50
0.54
TOTAL
Strompreis
Rp./kWh
29.40
31.79
29.20
31.58
33.40
36.12
25.70*
27.79*
18.45*
19.96*
17.95*
19.42*
* nur grundversorgte Kunden
* nur grundversorgte Kunden
* nur grundversorgte Kunden
EINSPEISEVERGÜTUNG FÜR STROM AUS PHOTOVOLTAIKANLAGEN (Stromrücklieferung)
Vergütung für Strom aus PV-Anlagen ohne KEV-Entschädigung2)
Vergütung Herkunftsnachweise3)
1) Netznutzung LEG, ZEV, vZEV und Rückerstattung siehe Erklärungen auf der Folgeseite
2) Vergütung nur für Anlagen mit Abnahmepflicht. Beträge exkl. MWST. Die Mehrwertsteuer wird nur an MWST-pflichtige Produzenten ausbezahlt.
3) Vergütungen gelten ohne Widerspruch als aktzeptiert. Änderungen seitens Netzbetreiber vorbehalten.
Elektrizitäts- und
Netznutzungstarife 2027
gültig ab 1. Januar bis 31. Dezember 2027 (V01.2027)
Gewerbe & Industrie
MS > 5 GWh
Kunden mit Anschluss auf
Mittelspannung (16 kV).
Jährlicher Energieverbrauch
grösser 5 GWh.
Haushalt & Kleingewerbe
NS Standard
Haushalt & Kleingewerbe
NS sperr- oder steuerbar
Bau und Anlässe
NS
Gewerbe & Industrie
NS
Gewerbe & Industrie
MS <= 5 GWh
Standardtarif nach
Art. 18 StromVV
Kunden mit Anschluss auf
Niederspannung (0,4 kV) und
Einfachtarifmessung. Jährlicher
Energiebezug bis ca. 50‘000
kWh.
Zusatzprodukt für
unterbrechbare Geräte
(Wärmepumpen oder
Elektroheizungen).
Nur für Anlagen, die bereits vor
Ende 2018 durch EBAG
gesteuert werden.
Für vorübergehende Anschlüsse
aller Art (Baustellen,
Festhütten, etc.) ab den
bestehenden
Niederspannungsanlagen (0.4
kV).
Kunden mit Anschluss auf
Niederspannung (0,4 kV)
und einem jährlichen
Energiebezug über 50‘000
kWh.
Kunden mit Anschluss auf
Mittelspannung (16 kV).
Jährlicher Energieverbrauch bis
5 GWh.
Referenzmarktpreis gemäss Art. 15 EnFV und Art 12 EnV
wird im Dezember 2026 festgelegt
Energie Belp AG | Rubigenstrasse 12 | 3123 Belp |info@energie-belp.ch | www.energie-belp.ch | Tel. 031 818 82 82
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Begriffe und Erläuterungen
Strompreis
Ersatzbelieferung
Standardtarif
Netznutzung
Grundpreis
Messung
Rückerstattung Netznutzungsentgelt
Abschlag Netznutzungsentgelt für Lokale
Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)
ZEV und vZEV (Zusammenschluss
zum Eigenverbrauch)
Leistungspreis
Blindenergie
Systemdienstleistungen Swissgrid
Stromreserve Bund
Solidarisierte Kosten
Netzzuschlag (Art. 35 EnG)
Abgaben und Leistungen an das
Gemeinwesen
Allgemeine Bestimmungen
MWST
Die Rückerstattung des Netznutzungsentgelts ist durch den Endverbraucher beim Verteilnetzbetreiber vorgängig zu beantragen und erfolgt für folgende Anwendungen (Art. 18d StromVV):
- Speicher mit Eigenverbrauch
- Umwandlungsanlagen von Elektrizität
- Pilot- und Demonstrationsanlagen
Mit der Netznutzung wird der Gebrauch der Netzinfrastruktur entschädigt, die notwendig ist, um den Strom von den Kraftwerken zu den Kunden zu transportieren. Ausserdem werden damit die
Kosten für die Blindenergie und bei einzelnen Tarifen der Leistungsanteil abgegolten.
Der Grundpreis wird pro Messstelle und Jahr und auf den Abrechnungszeitraum anteilig verrechnet. Darin sind die Kosten der permanenten Leistungsbereitschaft, Plausibilitätsprüfung,
Datenbereitstellung und Abrechnung, sowie bei einzelnen Tarifen der Leistungsanteil enthalten.
Der Strompreis ist das Entgelt für die an den Kunden gelieferte elektrische Energie. Der Strompreis setzt sich aus dem Preis für die Netznutzung, Messung, Energie und den Abgaben zusammen.
Marktversorgte Kunden, welche über keinen gültigen Liefervertrag verfügen, werden durch den Verteilnetzbetreiber mit der sogenannten Ersatzbelieferung mit elektrischer Energie versorgt. Die
Ersatzbelieferung ist eine Notversorgung und wird nur kurzfristig gewährt. Die Konditionen für die Ersatzbelieferung sind separat geregelt.
Art. 18 Abs. 2 Stromversorgungsverordnung (StromVV) verlangt für Endverbraucher mit ganzjährig genutzten Liegenschaften mit weniger als 50'000 kWh eine Kundengruppe als Standardtarif.
Weitere Tarife können für diese Kundengruppe als Wahltarife angeboten werden.
Der Messtarif beinhaltet die Kosten für das Mess- und Informationswesen. Die Messtarife werden sowohl auf physischen als auch virtuellen Messpunkten erhoben. Messtarife fallen für
Messeinrichtungen von Verbrauchs-, Produktions- und Speichermessungen an. Die Energieversorgungsunternehmung bestimmt die Messapparate und Messkonzepte.
Allfällige Anpassungen aufgrund angepasster Tarifierungsrichtlinien nach der Tarifpublikation werden in den Folgejahren ausgeglichen.
Kostenanteil, der von der Schweizerischen Netzgesellschaft Swissgrid für die Reservehaltung von Energie, den sicheren Netzbetrieb und die Koordination des Höchstspannungsnetzes für jede
verbrauchte kWh erhoben wird.
Der Abschlag auf dem Netznutzungstarif, den die Teilnehmer der Gemeinschaft für den Bezug von selbst erzeugter Elektrizität geltend machen können beträgt
- 40 % sofern nur eine Netzebene beansprucht wird
- 20 % sofern zwei Netzebenen beansprucht werden.
Kein Abschlag wird für SDL, Stromreserve, solidarisierte Kosten, Netzzuschlag und Abgaben an das Gemeinwesen gewährt.
Der ZEV/vZEV wird in Bezug auf das Netznutzungsentgelt, der Energielieferung und der Abgaben wie ein einziger Endverbraucher behandelt. Alle Komponenten des Elektrizitätstarifs werden nach
dem Bezugsprofil der ZEV/vZEV abgerechnet. Ein ZEV/vZEV ohne Netzzugang fällt in die Grundversorgung.
Der Mehrwertsteuersatz beträgt 8.1%. Bei den Preisangaben inkl. MWST handelt es sich um kaufmännisch gerundete Angaben.
Abgabe zur Förderung der erneuerbaren Energien gemäss Energiegesetz (Art. 35 EnG). Der Preisansatz für die gesetzliche Förderabgabe wird durch den Bundesrat festgelegt.
Abgaben für die Nutzung von öffentlichem Grund (Konzessionsabgaben, Bewilligungen, Nutzungsrechte, etc.). Diese Abgaben und Leistungen werden von der Gemeinde festgelegt.
Unsere detaillierten und rechtsverbindlichen Auskünfte finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie weiteren, anwendbaren Reglementen und Bestimmungen.
Entgelt zur Bildung einer Stromreserve (Wasserkraftreserven, Reservekraftwerke, Notstromgruppen) als Absicherung gegen ausserordentliche Situationen bei der Elektrizitätsversorgung, wie
kritische Versorgungsengpässe oder -ausfälle (WResV).
Kosten für Netzverstärkungen der unteren Netzebenen und für die Überbrückungshilfe der Stahl- und Aluindustrie.
Für die Verrechnung der Leistung ist die jeweils höchste im Monat gemessene Viertelstundenleistung (24 Stunden) massgebend.
Elektrische Energie, die zum Aufbau von magnetischen oder elektrischen Feldern verbraucht wird. Sie wird in der Einheit kVarh gemessen. Die gemessene Blindenergie (kapazitiv und induktiv) ist bis
zu 50% der Wirkenergie im Netznutzungsprodukt enthalten. Die darüber hinaus gemessene Blindenergie wird dem jeweiligen Kunden verrechnet.
Energie Belp AG | Rubigenstrasse 12 | 3123 Belp |info@energie-belp.ch | www.energie-belp.ch | Tel. 031 818 82 82
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