Landwirtschaftskammer Niedersachsen regelt Fortbildungsprüfung für Dorfhelferin und Dorfhelfer in Niedersachsen; Wirksam ab 02.09.2026.

Regelung über die Fortbildungsprüfung zur Geprüften Berufsspezialistin und zum Geprüften Berufsspezialisten für Haushaltsführung und Familienbetreuung – Dorfhelferin und Dorfhelfer (LWK Nds.)

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen erlässt auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 27.11.2025 als zuständige Stelle nach § 54 Absatz 1 in Verbindung mit § 71 Absatz 3 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117, 129), geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 259), die folgende Regelung über die Fortbildungsprüfung zur Geprüften Berufsspezialistin und zum Geprüften Berufsspezialisten für Haushaltsführung und Familienbetreuung – Dorfhelferin und Dorfhelfer (LWK Nds.) .

Die Prüfungsregelung tritt am Tag nach ihrer Verkündung zum 02.09.2026 in Kraft.

Regelung über die Fortbildungsprüfung zur Geprüften Berufsspezialistin und zum Geprüften Berufsspezialisten für Haushaltsführung und Familienbetreuung – Dorfhelferin und Dorfhelfer (LWK Nds.)

Leiterin Sachgebiet Berufsbildung Hauswirtschaft, zentrale Stelle BQFG

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