Petition zur Zuwegung der Haltestelle Paulusstraße; Petition abgelehnt, barrierearme Wege geplant
Datum:
19.08.2026
Drucksachen-Nr. BV/104/2026
Einreicher:
Presse- und Oberbürgermeisterbüro
Beschlussvorlage
Beratung und Beschlussfassung im Öffentlichkeitsstatus Haupt- und Verwaltungsausschuss am: 15.09.2026 öffentlich
Betreff: Petition zur Zuwegung der Haltestelle an der Paulusstraße Beschlussvorschlag:
Der Petition wird nicht abgeholfen.
19.08.2026
Oberbürgermeisterin
Blatt-Nr.: 2 Datum der Vorlage: 19.08.2026 Drucksachen-Nr.: BV/104/2026 Einreicher: Presse- und Oberbürgermeisterbüro
Begründung:
Im Rahmen des Förderprogramms EFRE wird die Einzelmaßnahme „Neugestaltung Stadt- park Marienthal“ im Handlungsfeld wirtschaftliche und soziale Belebung/ Verbesserung der Stadtökologie umgesetzt. Der Bau des Wohngebietsparks als zentrales Anliegen auf der nur 1,9 ha großen Fläche entspricht den Anforderungen des Handlungsfeldes. In sehr intensiver Vorbereitungszeit mit hohem Abstimmungsbedarf ist es gelungen, viele Funk- tionen (Freizeit-, Sport- und Spielaktivitäten, Stadtteilmarkt, Festwiese, Ruhebereiche u. a.) dort einzuordnen. Die in sehr zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen vorgetragenen Wünsche und Anregungen wurden fachlich sowie rechtlich geprüft und nach Möglichkeit in die Planungen aufgenommen. Dadurch ist es mehrfach zu Anpassungen in den Planun- gen, der Bauvorbereitung und in der Baudurchführung gekommen. Der Petitionsantrag enthält Bezüge zu internen Unterlagen verschiedener Bearbeitungsstufen, die deshalb und entsprechend der laufenden Abstimmungs- und Abwägungsprozesse nicht mehr ak- tuell sind.
Künftig verfügt der Park über drei Zugangsmöglichkeiten an der Antonstraße mit dortigen Haltestellen des ÖPNV. Die Treppenanlage am Kinderfreizeitzentrum als Verkehrsanlage, befindet sich außerhalb des Fördergebietes und ist deshalb nicht Bestandteil der Baumaß- nahme. Eine weitere Zuwegung befindet sich nach der Haltestelle in Richtung Döhner- straße. Sie erhält einen neuen Belag, ist aber mit fast 10 % Gefälle weder barrierefrei noch barrierearm. Im Bereich Döhnerstraße/Antonstraße entsteht deshalb ein neuer bar- rierearmer Weg mit einem Anstieg von nur 5 % und folgt damit den Empfehlungen der DIN 18040. Hiermit entsteht erstmals ein Zugang für Menschen mit Gehhilfen, Rollstüh- len aber auch Kinderwagen. Der in der Petition genannte kurze und steile Weg, mit ei- nem Anstieg von 13 %, wird rückgebaut. Für Rollstuhlfahrer war er nicht nutzbar und wies bei ungünstigen Witterungsverhältnissen für ältere und gehbehinderte Menschen ein hohes Gefährdungspotential auf. Aufgrund der topographischen Beschaffenheit des Stadtparks war es nur unter Einbeziehung von Grundstücken an der Döhnerstraße mög- lich, einen barrierearmen Wegeverlauf anzulegen. Andere Lösungen hätten aufgrund des extrem hohen Flächenbedarfs zu starken Einschränkungen der ursächlichen Funktionen geführt und damit den Schwerpunkt in Richtung Verkehrsanlagen mit entsprechend ho- hen baulichen und finanziellen Aufwendungen verschoben.
Zeitplanung:
Nr. Termin Ereignis 1 20.09.2026 Mitteilung an den Petenten
Anlagen:
Petition
Rechtsgrundlage:
§ 7 Abs. 2 Hauptsatzung der Stadt Zwickau § 12 Abs. 1 SächsGemO