Gemeinde Rellingen erlaubt Verkaufsstellenöffnung aus Anlass des Rellinger Apfelfestes in Rellingen; 27.09.2026, 13:00–18:00
Bekanntmachung Gemeindeverordnung der Gemeinde Rellingen über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass Aufgrund des § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (LÖffZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. November 2006 (GVOBI. Schl.-H., S. 243) in Verbindung mit $ 2 Abs. 3 der Landesverordnung überdie zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30. November 2006 (GVOBI. Schl.-Holst. S.252) wird für die Gemeinde Rellingen verordnet: § 1 In der Gemeinde Rellingen dürfen aus Anlass des Rellinger Apfelfestes im Rahmen der Rellinger Aktionstage am Sonntag, den 27.09.2026, alle Verkaufsstellen von 13:00 bis 18:00 Uhr geöffnetsein. Die Vorschriften des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage, die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind zu beachten. § 2 Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung,d. h. ein Offenhalten der Verkaufsstellen über den Zeitraum hinaus, stellen Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 14 LOffZG dar. 83 Diese Verordnungtritt am Tage nach Ihrer Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 27.09.2026 außer Kraft. Rellingen, den 31.08.2026 GemeindeRellingen Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde gez. Marc Trampe