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title: "Gemeinde Rellingen erlaubt Verkaufsstellenöffnung aus Anlass des Rellinger Apfelfestes in Rellingen; 27.09.2026, 13:00–18:00"
sdDatePublished: "2026-09-01T13:04:00Z"
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  - "Rellingen"
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Gemeinde Rellingen erlaubt Verkaufsstellenöffnung aus Anlass des Rellinger Apfelfestes in Rellingen; 27.09.2026, 13:00–18:00

Bekanntmachung
Gemeindeverordnung
der Gemeinde Rellingen über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass
Aufgrund des § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (LÖffZG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 29. November 2006 (GVOBI. Schl.-H., S. 243) in
Verbindung mit $ 2 Abs. 3 der Landesverordnung überdie zuständigen Behörden nach dem
Ladenöffnungszeitengesetz vom 30. November 2006 (GVOBI. Schl.-Holst. S.252) wird für
die Gemeinde Rellingen verordnet:
§ 1
In der Gemeinde Rellingen dürfen aus Anlass des Rellinger Apfelfestes im Rahmen der
Rellinger Aktionstage am Sonntag, den 27.09.2026, alle Verkaufsstellen von 13:00 bis 18:00
Uhr geöffnetsein.
Die Vorschriften des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage, die Bestimmungen
des Arbeitszeitgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes
sind zu beachten.
§ 2
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung,d. h. ein Offenhalten der Verkaufsstellen über
den Zeitraum hinaus, stellen Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 14 LOffZG dar.
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Diese Verordnungtritt am Tage nach Ihrer Verkündung in Kraft und mit Ablauf des
27.09.2026 außer Kraft.
Rellingen, den 31.08.2026
GemeindeRellingen
Der Bürgermeister
als örtliche Ordnungsbehörde
gez. Marc Trampe