ver.di fordert Konsequenzen nach Übergriff beim Bachfest 2026 in Leipzig; Veranstalter prüfen Gardiner-Einladung trotz Vorfall
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ver.di fordert Konsequenzen nach Übergriff beim Bachfest 2026 in Leipzig
ver.di fordert Konsequenzen nach Übergriff beim Bachfest 2026 in Leipzig Im Juni 2026 fand das Bachfest in Leipzig statt, auf dem es zu einem grenzüberschreitenden Fehlverhalten des Dirigenten Sir John Eliot Gardiner gekommen ist. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) verurteilt diesen Übergriff auf das Schärfste und fordert nun von den Veranstaltern klare Konsequenzen. Am 16. Juni wurde unsere Kollegin in ihrer Funktion als Mitarbeiterin des Bachfestes Opfer eines Übergriffes durch den Dirigenten Sir John Eliot Gardiner. Vor 1.500 Gästen versuchte Gardiner, ihr eine Papierrolle, die sie ihm und den Musikerinnen und Musikern als Dank für das Konzert überreichen wollte, in den Ausschnitt ihres T-Shirts zu stecken. Seither steht ver.di solidarisch an ihrer Seite und unterstützt sie beim Umgang mit dem Übergriff und den Folgen des sehr fordernden öffentlichen Interesses. Die Leitung des Bach-Archives hatte den Vorfall im Juni noch explizit als Fehlverhalten benannt und verurteilt. Nun steht jedoch offenbar im Raum, dass Gardiner zum nächsten Bachfest im kommenden Jahr eingeladen bleibt. „Was wir gesehen haben, war ein Übergriff eines Dirigenten in einer Machtposition auf eine junge Frau, die als Angestellte des Bachfestes ihre Arbeit machte. Der Vorfall ist gänzlich inakzeptabel und ist mit Berühmtheitswerten des Beschuldigten nicht zu rechtfertigen. Das muss entschlossene Folgen haben.“ so Lucas Munzke, stellvertretender ver.di-Landesbezirksfachbereichsleiter. Dass die Veranstalter genau diesen Dirigenten nun offenkundig erneut einladen, sendet ein fatales Signal in die Klassikbranche. Ein konsequenter und verantwortungsvoller Umgang mit dem Vorfall würde klarmachen, dass übergriffiges Verhalten auf dem Fest keinen Platz findet. „Angst vor Regressforderungen nach einer Auslandung dürfen keine Rolle spielen. Die Unversehrtheit der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat kein Preisschild. Arbeitgebende müssen im Rahmen der Fürsorgepflicht vorbeugende Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten treffen. Die Ausladung wäre das Mindeste.“ so Munzke abschließend.
Im Juni 2026 fand das Bachfest in Leipzig statt, auf dem es zu einem grenzüberschreitenden Fehlverhalten des Dirigenten Sir John Eliot Gardiner gekommen ist. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) verurteilt diesen Übergriff auf das Schärfste und fordert nun von den Veranstaltern klare Konsequenzen.
Am 16. Juni wurde unsere Kollegin in ihrer Funktion als Mitarbeiterin des Bachfestes Opfer eines Übergriffes durch den Dirigenten Sir John Eliot Gardiner. Vor 1.500 Gästen versuchte Gardiner, ihr eine Papierrolle, die sie ihm und den Musikerinnen und Musikern als Dank für das Konzert überreichen wollte, in den Ausschnitt ihres T-Shirts zu stecken. Seither steht ver.di solidarisch an ihrer Seite und unterstützt sie beim Umgang mit dem Übergriff und den Folgen des sehr fordernden öffentlichen Interesses.
Die Leitung des Bach-Archives hatte den Vorfall im Juni noch explizit als Fehlverhalten benannt und verurteilt. Nun steht jedoch offenbar im Raum, dass Gardiner zum nächsten Bachfest im kommenden Jahr eingeladen bleibt.
„Was wir gesehen haben, war ein Übergriff eines Dirigenten in einer Machtposition auf eine junge Frau, die als Angestellte des Bachfestes ihre Arbeit machte. Der Vorfall ist gänzlich inakzeptabel und ist mit Berühmtheitswerten des Beschuldigten nicht zu rechtfertigen. Das muss entschlossene Folgen haben.“ so Lucas Munzke, stellvertretender ver.di-Landesbezirksfachbereichsleiter.
Dass die Veranstalter genau diesen Dirigenten nun offenkundig erneut einladen, sendet ein fatales Signal in die Klassikbranche. Ein konsequenter und verantwortungsvoller Umgang mit dem Vorfall würde klarmachen, dass übergriffiges Verhalten auf dem Fest keinen Platz findet.
„Angst vor Regressforderungen nach einer Auslandung dürfen keine Rolle spielen. Die Unversehrtheit der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat kein Preisschild. Arbeitgebende müssen im Rahmen der Fürsorgepflicht vorbeugende Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten treffen. Die Ausladung wäre das Mindeste.“ so Munzke abschließend.