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title: "Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales startet Online-Antragsverfahren zur Finanzierung von Frauenhilfesystem-Einrichtungen in Bayern; Finanzierungsverantwortung geht 2027 auf Länder über."
sdDatePublished: "2026-09-01T13:04:00Z"
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Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales startet Online-Antragsverfahren zur Finanzierung von Frauenhilfesystem-Einrichtungen in Bayern; Finanzierungsverantwortung geht 2027 auf Länder über.

01.09.2026 - PM 314.26 - Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Scharf: „Das ist ein entscheidender Schritt zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes“

Startschuss für das neue Antragsverfahren zur Finanzierung von Einrichtungen des Frauenhilfesystems

Nächster Schritt in der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes in Bayern: Heute, am 1. September, startet das Online-Antragsverfahren für die künftige Finanzierung von Einrichtungen des Frauenhilfesystems in Bayern. Träger können ihre Anträge für den Bewilligungszeitraum 2027 bis zum 31. Oktober 2026 stellen. Hintergrund ist, dass mit dem Gewalthilfegesetz des Bundes die Finanzierungsverantwortung für die Hilfeeinrichtungen zum 1. Januar 2027 auf die Länder übergeht.

Die Bayerische Sozialministerin und Frauenbeauftragte Ulrike Scharf betont: „Im August 2026 sind in Bayern die entsprechenden gesetzlichen Regelungen in Kraft getreten, damit wir unser Frauenhilfesystem sichern und den Schutz von Frauen und ihren Kindern stärken können. Das nun freigeschaltete Antragsportal ist der nächste entscheidende Schritt in der Umsetzung. Die Träger können sofort die Anträge stellen. Das ermöglicht eine zeitnahe Prüfung und sichert damit die Kontinuität der wertvollen Arbeit in den Frauenschutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen.“

Für das Antragsverfahren ist die Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) verantwortlich. Präsident Dr. Norbert Kollmer betont: „Mit dem Start des Antragsverfahrens beginnt für uns die konkrete Umsetzung einer neuen und bedeutsamen Aufgabe. Unser Ziel ist die Schaffung eines verlässlichen und transparenten Verfahrens. Wir wollen es den Einrichtungen ermöglichen, ihre wichtige Arbeit auch 2027 auf einer verlässlichen Grundlage fortzuführen. Deshalb bitten wir die Träger, die Anträge nach Möglichkeit bereits im September vollständig einzureichen.“

Thema: Gewalt: Prävention und Schutz