Ortsgemeinde Kreimbach-Kaulbach Aufstellung Bebauungsplans für Photovoltaik-Freiflächenanlage Höhninger Heck und Platte Gemarkung Kaulbach; Öffentliche Auslegung 07.09.–09.10.2026
Ortsgemeinde Kreimbach-Kaulbach
Bekanntmachung
Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Höhninger Heck und Platte“ Gemarkung Kaulbach, Ortsgemeinde Kreimbach- Kaulbach; öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Ortsgemeinderat Kreimbach-Kaulbach hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2026 die vom Büro BBP PartGmbB, Kaiserslautern, vorgelegte Fassung des Entwurfes für die Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Höhnin- ger Heck und Platte“ angenommen. Der Entwurf dieses Bebauungsplanes in der Fassung „Juni 2026“ wird mit den bauplanungsrechtlichen textlichen Festsetzungen, der Begründung mit Umweltbericht, dem Fachbeitrag Naturschutz etc. sowie dem In- halt dieser Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monats in der Zeit von 07. September bis einschließlich 09. Oktober 2026
auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein unter
https://www.vg-lw.de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bauleitplanung/ aktuelles/
eingestellt und die Unterlagen können dort eingesehen bzw. heruntergeladen wer- den.
Ferner liegen die Entwurfsunterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, 67752 Wolfstein, Zimmer 217, aus und können während der Dienststunden eingesehen werden.
Folgende umweltbezogene Informationen bzw. Planungen, Gutachten und Vermerke liegen vor und werden öffentlich ausgelegt: auf der Homepage eingestellt und liegen öffentlich aus (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB):
• Umweltbericht (Büro BBP, Kaiserslautern, Juni 2026) - als Teil der Begründung des Bebauungsplans • Fachbeitrag Naturschutz zum Bebauungsplan (Büro BBP, Kaiserslautern, Juni 2026) • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung gem. §§ 44 und 45 BNatSchG für den Solarpark Kreimbach-Kaulbach (Kreis Kusel), BFL Büro für Faunistik und Land- schaftsökologie, Rümmelsheim, 25.04.2024
Der Umweltbericht enthält Informationen zu folgenden Themen: Gesundheit des Menschen, Geologie/Boden, Wasser/Wasserhaushalt, Klima/Luft, Tiere/Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaftsbild und Erholung, Kultur- und Sach- güter, Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern.
Der Fachbeitrag Naturschutz zum Bebauungsplan enthält folgende Informatio- nen: ▪ Darlegung der Bestandssituation, ▪ Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft, ▪ Beschreibung von Zielvorstellungen für Natur und Landschaft, ▪ Darstellung von erwartenden Auswirkungen der Planung auf Naturhaushalt und Landschaftsbild, ▪ Darlegung von landespflegerischen Maßnahmen zur Vermeidung und Minimie- rung, zum Ausgleich sowie zur Gestaltung, ▪ Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung, ▪ Zusammengefasste landespflegerische Beurteilung.
Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sons- tiger Träger öffentlicher Belange liegen zu folgenden Themenblöcken vor:
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ▪ Forstamt Kusel (31.01.2024) ▪ Kreisverwaltung Kusel, Untere Naturschutzbehörde (19.02.2024) ▪ Planungsgemeinschaft Westpfalz (23.04.2024) ▪ Kreisverwaltung Kusel, Untere Landesplanungsbehörde (01.02.2024) Angesprochene Themen: o Waldabstände und Waldränder, waldrechtlicher Ausgleich. o Fachbeitrag Naturschutz, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und artenschutzrechtli- che Maßnahmen erforderlich. o Barrierewirkungen durch Einzäunung für Wildtierbewegungen o Beachtung geschützter Biotope. o Erforderlichen Ausgleich außerhalb landwirtschaftlicher Flächen umsetzen.
Schutzgut Fläche ▪ Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (27.02.2024) ▪ Kreisverwaltung Kusel, Untere Landesplanungsbehörde (01.02.2024) ▪ Planungsgemeinschaft Westpfalz (23.04.2024) Angesprochene Themen: o Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen. o Agri-PV / Doppelnutzung als flächenschonende Alternative. o Überplanung eines Vorranggebiets für die Landwirtschaft. o Beachtung landesplanerischer Vorgaben zur Beschränkung der Nutzung von Acker-flächen für PV-Freiflächenanlagen. o Erschließung forst- und landwirtschaftlicher Flächen. o Agrarstrukturelle Auswirkungen. o Nutzung bereits versiegelter Flächen als Alternative.
Schutzgut Boden ▪ Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (31.01.2024) ▪ Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (27.02.2024) ▪ Planungsgemeinschaft Westpfalz (23.04.2024) ▪ Kreisverwaltung Kusel, Gesundheitsamt (12.02.2024) ▪ Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Ab- fall-wirtschaft, Bodenschutz Kaiserslautern (29.02.2024) Angesprochene Themen: o Altbergbau und mögliche nicht dokumentierte bergbauliche Sachverhalte. o Boden- und Baugrundverhältnisse. o Rutschungs- und Wasserempfindlichkeit. o Landverbrauch durch PV-Anlagen, Bodenverdichtung, Versiegelung, Bodenumla- gerung. o Ertragsfähigkeit des Bodens. o Rückbau nach Betriebsende. o keine Altablagerungen, Altstandorte, schädliche Bodenveränderungen oder Ver- dachtsflächen bekannt.
Schutzgut Wasser ▪ Planungsgemeinschaft Westpfalz (23.04.2024) ▪ Kreisverwaltung Kusel, Gesundheitsamt (12.02.2024) ▪ Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Ab- fall-wirtschaft, Bodenschutz Kaiserslautern (29.02.2024) Angesprochene Themen: o Starkregengefährdung. o Veränderungen des Wasserabflusses und des Bodenwasserhaushalts durch Über-deckung, Beschattung und Versiegelung. o Versickerung.
Schutzgut Luft und Klima ▪ Kreisverwaltung Kusel, Gesundheitsamt (12.02.2024) ▪ Forstamt Kusel (31.01.2024) ▪ Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (27.02.2024) ▪ Planungsgemeinschaft Westpfalz (23.04.2024) Angesprochene Themen: o Bedeutung erneuerbarer Energien für Klimaschutz, Energiewende und Versor- gungssicherheit. o Mikroklimatische Auswirkungen durch Aufheizung der Module. o Klimatische Funktionen angrenzender Waldflächen. o Konkurrenz zwischen Klimaschutz, Energieversorgung und landwirtschaftlicher Nutzung nur Nahrungsgewinnung.
Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild und Erholung ▪ Planungsgemeinschaft Westpfalz (23.04.2024) Angesprochene Themen: o Erhalt des Wegesystems zu Sicherung der Naherholung,
Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit ▪ Kreisverwaltung Kusel, Gesundheitsamt (12.02.2024) ▪ Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, LBM Kaiserslautern (27.02.2024) ▪ Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (27.02.2024) ▪ Planungsgemeinschaft Westpfalz (23.04.2024) Angesprochene Themen: o Herstellungs- und Recyclings- oder Entsorgungsprozess von PV-Anlagen mit zum Teil problematischen Rohstoffen. o Blendwirkungen, Reflexionen und Verkehrssicherheit. o Erhalt des Wegesystems zu Sicherung der Naherholung. o Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter ▪ Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Erdgeschichtliche Denkmalpflege Koblenz (15.01.2024) ▪ Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Speyer (22.02.2024) ▪ Planungsgemeinschaft Westpfalz (23.04.2024) ▪ Pfalzwerke Netz AG (15.02.2024) ▪ Vermessungs- und Katasteramt Westpfalz (22.01.2024) Angesprochene Themen: o Erdgeschichtliche Funde, archäologische Fundstellen und Meldepflichten. o Schutz möglicher Kleindenkmäler. o 0,4-kV-Niederspannungsfreileitung. o Sicherung der land- und forstwirtschaftlichen Erschließung.
Aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegen keine Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen vor.
Das Plangebiet liegt außerhalb der bebauten Ortslage von Kreimbach-Kaulbach in der Gemarkung Kaulbach südwestlich der Ortslage. Der Geltungsbereich hat eine Größe von etwa 12,08 ha und umfasst die Grundstücke Flst. Nr. 993, 994, 995, 996, 997, 998, 998/2, 577/2, 577, 578, 575, 574, 573, 572, 571, 584/2, 584, 583, 582, 581/2, 581, 580/2, 580, 579, 957, 958, 959, 960/1, 961/2, 962, 963, 963/2, 964, 965, 584/3, 585, 586, 587, 570/2, 569/2, 568/2, 567/2, 566/2, 559, 558/2, 558, 557 sowie Teilflächen des Grundstückes Flst. Nr. 956/2 der Gemarkung Kaulbach.
Die genaue Gebietsabgrenzung ergibt sich aus dem nachstehend veröffentlichten Auszug aus dem Bebauungsplanentwurf.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Neuauf- stellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein aufgestellt.
Zu dem Entwurf des Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Höhninger Heck und Platte“ der Gemarkung Kaulbach, Ortsgemeinde Kreimbach- Kaulbach in der Fassung „Juni 2026“, mit den bauplanungsrechtlichen textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht, können anlässlich der öffent- lichen Auslegung während der Auslegungsfrist Stellungnahmen schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Berg- straße 2, 67752 Wolfstein oder unter nachfolgender E-Mail Adresse bauleitpla- nung@vg-lw.de abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2, Satz 2, 2. Halbsatz BauGB i. V. mit § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB).
Kreimbach-Kaulbach, den 27.08.2026 Für die Ortsgemeinde Kreimbach-Kaulbach:
(D.S.)
Sauer, Ortsbürgermeister
Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Höhninger Heck und Platte“ Gemarkung Kaulbach, Ortsgemeinde Kreimbach-Kaulbach; öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Grenze räumlicher Geltungsbereich