BMUV EBV-Novelle bringt Vollzugskorrekturen Deutschland; Abfallende bleibt offen

EBV-Novelle bringt Vollzugskorrekturen, Abfallende bleibt offen | Fachinformation

Die Ersatzbaustoff-Verordnung (EBV) regelt seit August 2023 die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe (MEB). Erfahrungen aus dem Vollzug sowie der Monitoring-Zwischenbericht des Umweltbundesamtes (November 2025) haben Umsetzungsprobleme aufgezeigt.

Ein Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums (BMUV), der Ende Juli 2026 bekannt wurde, adressiert zahlreiche Punkte und zielt auf eine praxistauglichere Anwendung der Verordnung. Verbände sehen darin Entlastungen, kritisieren jedoch offene Grundsatzfragen, insbesondere das fehlende „Abfallende“ für qualitätsgesicherte Materialien.

Vereinheitlichung der Untersuchungsverfahren: Künftig Ausrichtung auf den Säulenkurztest zur Vermeidung widersprüchlicher Analyseergebnisse sowie von Mehrfachuntersuchungen, Verzögerungen und Zusatzkosten.

Probenahme und Klarstellungen: Betriebliche Probenahme durch fachkundiges Personal; Klarstellungen zu Grundwasserdeckschichten und regionalen Hintergrundwerten.

Schutzgebiete und Anzeigeverfahren: Einschränkung des Vorrangs von Wasserschutzgebietsverordnungen; Verkürzung der Voranzeigefrist; Einführung eines Sammellieferscheins; vorgesehene Kleinmengenregelung.

Weiterer Anpassungsbedarf aus Verbandssicht: u. a. Anzeigepflichten für die Materialklassen BG‑3

BM‑F3 sowie RC‑3 und Einbeziehung von güteüberwachtem RC‑1 in die Kleinmengenregelung.

Wirtschaftliche Effekte: Die mit ca. 42,8 Mio. Euro bezifferte jährliche Entlastung durch Neuregelungen beim Eignungsnachweis mobiler Aufbereitungsanlagen wird hinterfragt.

Abfallende-Regelung: Trotz Ankündigung im Koalitionsvertrag 2025 fehlt im Entwurf eine rechtssichere Regelung zum Ende der Abfalleigenschaft. Verbände fordern die Stärkung qualitätsgesicherter Stoffstrom- und Qualitätssicherungssysteme sowie die aktive Mitgestaltung harmonisierter EU‑End‑of‑Waste‑Kriterien für Bau‑ und Abbruchmaterialien.

Marktakzeptanz und Vergabe: Für eine breitere Nutzung geeigneter Sekundärbaustoffe wird die materialoffene, gleichberechtigte Behandlung gegenüber Primärbaustoffen in Ausschreibung und Vergabe gefordert.

Qualitätssicherung: Kritik am vorgesehenen Wegfall verlängerter Fremdüberwachungsintervalle für Mitglieder anerkannter Güteüberwachungsgemeinschaften (GÜGs), da zusätzliche, behördlich anerkannte Qualitätssicherung einen praktischen bzw. wirtschaftlichen Vorteil behalten sollte.

Einsatzbereiche: MEB werden in der Wohnungswirtschaft u. a. für Wege‑ und Freianlagen, Tragschichten, Leitungsgräben, Hinterfüllungen und bei Rück‑ und Umbauten genutzt. Vereinheitlichte Prüfverfahren und klarere Regeln können Planungs‑, Prüf‑ und Anzeigeaufwände reduzieren und Genehmigungsabläufe beschleunigen.

Kleinmengen und Logistik: Kleinmengenregelung und Sammellieferschein erleichtern Instandhaltungs‑ sowie kleinere Tiefbau‑ und Rückbaumaßnahmen im Bestand mit geringem Mengengerüst.

Rechtssicherheit und Kalkulierbarkeit: Probenahme durch Fachkundige und präzisere Vorgaben erhöhen die Anwendungssicherheit und können Bauabläufe verlässlicher machen.

Markt und Beschaffung: Das Ausbleiben einer Abfallende‑Regelung bremst die Marktfähigkeit qualitätsgesicherter Sekundärbaustoffe. Für verlässliche Preise und Verfügbarkeit sind materialoffene Vergabekriterien und die Gleichstellung geeigneter RC‑Baustoffe mit Primärmaterialien zentral.

Qualitätssicherung: Anreize für Mitgliedschaften in GÜGs stützen konstante Qualitätsniveaus entlang der Lieferkette. Ein Wegfall verlängerter Überwachungsintervalle könnte die Attraktivität anerkannter Qualitätssicherungssysteme mindern und damit mittelbar Angebot und Planungssicherheit beeinflussen.

Ausblick: Der Referentenentwurf befindet sich vor dem weiteren Gesetzgebungsverfahren. Inhalte können sich ändern; regionale Anforderungen bleiben zu beachten.

Deutscher Abbruchverband e. V.: Pressemitteilung „Novelle der Ersatzbaustoff‑Verordnung (EBV): Wichtige Vollzugskorrekturen, keine Lösung beim Abfallende“, 01.09.2026

BMUV: Informationen zur Ersatzbaustoff‑Verordnung und Novelle (bmuv.de)

UBA: Monitoring‑Zwischenbericht zur EBV, November 2025 (uba.de)

Deutscher Abbruchverband e. V.: Pressemitteilung „Novelle der Ersatzbaustoff‑Verordnung (EBV):

Wichtige Vollzugskorrekturen, keine Lösung beim Abfallende“, 01.09.2026

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