Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie veröffentlicht Hinweise zur Abiturprüfung 2027 im Land Berlin; Drei von vier Aufgaben müssen bearbeitet werden.

Prüfungsschwerpunkte im Grundkurs Physik 2027

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Hinweise zur Vorbereitung auf die schriftliche Abiturprüfung 2027 im Land Berlin Prüfungsschwerpunkte Physik 2027

Grundkurs

Seite 1 von 4 1. Schwerpunkte Grundlage für die Prüfungsaufgaben sind der Rahmenlehrplan für die gymnasiale Oberstufe in der Ausgabe von 2021 und die Bildungsstandards der KMK für die Allgemeine Hochschulreife (BiStas AHR) im Fach Physik (Beschluss der KMK vom 18.06.2020). Die zu überprüfenden Kompe- tenzen sowie die inhaltsbezogenen Prüfungsgegenstände ergeben sich aus den im o. g. Rahmen- lehrplan beschriebenen bzw. aufgelisteten abschlussorientierten Standards. 2. Struktur der Aufgabenvorschläge 2.1 Prüfungsaufgabe und Aufgaben Eine Prüfungsaufgabe (Gesamtheit der vorgelegten Aufgaben) besteht aus vier Aufgaben, von denen drei in der vorgegebenen Zeit bearbeitet werden müssen. Die Auswahl obliegt aus- schließlich dem Prüfling. Die Lehrkraft trifft keine Auswahl von Abituraufgaben. 2.2 Aufgabenarten Jede Aufgabe ist inhaltlich zusammenhängend, in mehreren Teilaufgaben strukturiert, kontextori- entiert und materialgebunden. Eine von vier Aufgaben wird in der Regel mit einer fachpraktischen (experimentellen) Teilaufgabe angeboten. Die Gesamtarbeitszeit kann sich bei der Auswahl der fachpraktischen Aufgabenstellung um bis zu 60 min erhöhen, näheres wird in der Aufgabe ausge- wiesen. Bei fachpraktischen Teilaufgaben wird für den Prüfling angegeben, wie viele Bewertungs- einheiten nicht vergeben werden, wenn Ersatzergebnisse (Messwerte, Fotos o. Ä.) genutzt werden müssen. Es gelten die Regelungen der AV Prüfungen, Anlage 3b – Biologie, Chemie, Physik, in der jeweils geltenden Fassung. 2.3 Inhaltliche Schwerpunkte Eine Prüfungsaufgabe bezieht sich auf die folgenden in den Bildungsstandards der Allgemeinen Hochschulreife (Bistas AHR) im Fach Physik genannten Inhaltsbereiche: • Elektrische und magnetische Felder, • mechanische und elektromagnetische Schwingungen und Wellen, • Quantenphysik und Materie. In den Aufgaben wird der zugehörige Inhaltsbereich benannt. Im Land Berlin bezieht sich jede Prüfungsaufgabe auf mindestens drei der im Rahmenlehrplan der gymnasialen Oberstufe Fachteil C Physik verankerten Kurshalbjahre der Qualifikationsphase (Q 1- 4). Jede Aufgabe ist in ihrem inhaltlichen Schwerpunkt überwiegend einem Kurshalbjahr zu- geordnet. Die Prüfungsaufgabe ist so zusammengestellt, dass mit jeder möglichen Auswahl von drei Aufgaben mindestens zwei der drei oben genannten Inhaltsbereiche aus den Bildungsstan- dards Schwerpunkte der Prüfung sind. Die Prüfungsaufgabe berücksichtigt mehrere Kompetenzbereiche und nimmt in komplexer Weise Bezug auf die zugehörigen Basiskonzepte. Die inhaltlichen Anforderungen ergeben sich aus den abschlussorientierten Standards des Rahmenlehrplans. Physikalische Kenntnisse und Fertigkeiten, die in der Sekundarstufe I erworben werden müssen und im Rahmenlehrplan als Eingangsvoraussetzungen für die gymnasiale Oberstufe genannt werden, sind ebenfalls bei der Bearbeitung der Prüfungsaufgabe zu nutzen bzw. anzuwenden.

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Seite 2 von 4 Der Prüfungsaufgabe liegt eine einheitliche Operatorenliste zu Grunde: https://www.iqb.hu-berlin.de/abitur/abitur/dokumente/naturwissenschaften/N_Grund- stock_von.pdf 3. Hilfsmittel Zur Prüfung sind folgende Hilfsmittel zugelassen: • Ein aktuelles Nachschlagewerk der deutschen Rechtschreibung, • eine im Unterricht eingeführte Formelsammlung, welche inhaltlich der vom Institut zur Qualitätsentwicklung veröffentlichten mathematisch-naturwissenschaftlichen Formel- sammlung (https://www.iqb.hu-berlin.de/abitur/abitur/dokumente/naturwissenschaf- ten/N_Mathematischna.pdf) entspricht sowie • der im Unterricht eingeführte Taschenrechner. Zur Erfassung von Messwerten dürfen die Schülerinnen und Schüler die Technologie benutzen, die sie auch bei Versuchen im Unterricht eingesetzt haben. Das schließt die Erfassung mit Sensoren und Messwerterfassungssystemen ein. Es wird vorausgesetzt, dass das Messwerterfassungssystem vor seiner Verwendung in einen Zu- stand versetzt wird, in dem ein Zugriff auf das Internet sowie auf Dateien, die nicht dem Verwen- dungszweck der Messwertfassung dienen, unterbunden ist. Sämtliche Rechnungen und Herleitungen sind unabhängig von den verwendeten Hilfsmitteln nachvollziehbar zu dokumentieren. Das gilt auch für die Auswertung von Messdaten. 4. Bewertungsgesichtspunkte Die Begutachtung der Prüfungsarbeit erfolgt nach fachlichen, prüfungsdidaktischen und pädago- gischen Gesichtspunkten auf der Grundlage des Erwartungshorizonts und der darin verbindlich vorgegebenen Verteilung der Bewertungseinheiten. Es dürfen nur ganze Bewertungseinheiten er- teilt werden. Die Bewertung der Prüfungsarbeit erfolgt auf der Grundlage der rechtlichen Vorga- ben. Sie muss durch die Randbemerkungen und das Gutachten nachvollziehbar sein. Für richtig vollzogene Teilschritte, in die falsche Zwischenergebnisse eingegangen sind (Fehler- fortsetzung), wird die vorgegebene Anzahl der Bewertungseinheiten erteilt, es sei denn, Teil- schritte haben sich durch die vorher begangenen Fehler wesentlich vereinfacht. Für andere als im Erwartungshorizont dargestellte, aber gleichwertige Lösungswege ist die Verteilung der Bewer- tungseinheiten für die jeweilige Teilaufgabe sinngemäß vorzunehmen. 5. Dauer und Organisation der Prüfung Die Arbeitszeit beträgt 255 Minuten und beinhaltet eine individuelle Lese- und Auswahlzeit für die Prüflinge von 30 Minuten. Die vorgesehene Auswahl von drei der vier Aufgaben kann bis zum Ende der regulären Arbeitszeit getroffen bzw. geändert werden. Bei der Abgabe ist durch die aufsichtsführende Lehrkraft sicher- zustellen, dass die Auswahl eindeutig gekennzeichnet ist. Wurde eine Aufgabe mit fachpraktischer Teilaufgabe gewählt, so ist die gegebenenfalls in der Aufgabe angegebene Verlängerung der Arbeitszeit im Prüfungsprotokoll für diesen Prüfling zu vermerken. Der Prüfling ist auf die Verlängerung der Arbeitszeit in geeigneter Weise hinzuweisen. In diesem Fall darf die Auswahl dieser Aufgabe nach dem Ende der regulären Arbeitszeit nicht mehr geändert werden.

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Seite 3 von 4 6. Materialliste für die fachpraktischen Aufgaben Um die in 2.2 aufgeführten Experimente zu ermöglichen, ist eine einheitliche Ausstattung erforder- lich. Diese umfasst die im Folgenden aufgeführten Geräte und Materialien. Angegeben wird je- weils die Anzahl der Geräte pro Arbeitsplatz. Gerät Anzahl Bemerkung Netzgerät für Kleinspannungen 1 veränderbare Spannungen (stufenlos oder schrittweise verstellbar), Gleichstrom und Wechselstrom 50 Hz Vielfachmessgeräte für Spannung und Stromstärke für Gleich- und Wechselstrom 2

System zur digitalen Messwerter- fassung (mind. 12 Bit Auflösung) mit

  • 1 Spannungssensor
  • 1 Magnetfeldsensor 1 Messbereich des Spannungssensors: ca. +/- 10 V, mind. 10000 Messungen pro Se- kunde Magnetfeldsensor zum Messen des Magnetfel- des im Inneren von Spulen (Einachsig genügt, Messbereich entsprechend der Anwendungsan- forderung. Empfehlenswert sind bei Neube- schaffungen Sensoren, die auch das Erdmag- netfeld erfassen können.) Es darf nicht möglich sein, während der Prüfung mit dem Messwerterfassungssystem auf das In- ternet oder eigene Dateien zuzugreifen. Kondensatoren, z. B. 0,1 µF 1 µF 10 µF 3300 µF

2 2 2 2 Wichtig ist die Größenordnung, pro Arbeitsplatz zwei baugleiche Kondensatoren Kondensatoren bis 10 µF auch für Wechselspan- nung. Widerstände, z. B. 100 Ω 1 kΩ 5 kΩ 10 kΩ

1 1 1 1 Wichtig sind die Größenordnung sowie die Kom- binierbarkeit mit den Kondensatoren, so dass Auf- und Entladezeiten auch mit einer Stoppuhr erfasst werden können. Drehwiderstand / Potentiometer 1 Aus dem Bereich 50 Ω bis 500 Ω, belastbar bis 3 W, z. B. 220 Ω / 3 W oder z. B. 50 Ω / 25 W. Spulen, z. B. 600 Windungen 1200 Windungen

1 1 Die angegebenen Windungszahlen sind Richt- werte. Möglich sind z. B. auch 500 und 1000 Windungen oder andere Kombinationen. Es müssen mindestens drei verschiedene Win- dungszahlen möglich sein (z. B. durch Umste- cken an der Spule mit 600 Windungen zu 300 Eisenkern passend zu Spulen U-Kern

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Seite 4 von 4 I-Kern 1 Windungen, alternativ z.B. bei vorhandenen Stecksystemen müssen drei Spulen vorhanden sein). Stabmagnet 1 Ausreichend stark für Induktionsversuche mit den Spulen. Schalter 2

Umschalter 1

Glühlampe 6 V / 0,1 A 1 Mit Fassung auf Steckbrett. Kompassnadel 1

Stativmaterial 1 Für Versuche mit einem Fadenpendel in bifilarer Aufhängung und einem Feder-Schwere-Pendel. Feder, z. B. 5 N/m 2 Mit geeigneten Federkonstanten für Feder- Schwere-Pendel in Kombination mit dem Satz Hakengewichte. Es müssen mindestens fünf ver- schiedene Massen bei Schwingungsexperimen- ten möglich sein. Feder mit einer weiteren Federkon- stante, z. B. 2 N/m 1 Satz Haken- oder Scheibenge- wichte 1 Stoppuhr 1

Laser, rot 1 z. B. Laserpointer rot, Klasse 1 oder Klasse 2 Einfachspalt 1 Spaltbreite ca. 0,15 mm, für Beugungsversu- che am Einfachspalt Doppelspalte mit verschiedenen Spaltabständen 1 z. B. eine Blende mit Doppelspalten unter- schiedlichen Spaltabstandes aus dem Be- reich von ca. 0,15 mm bis ca. 0,5 mm 2 Gitter mit verschiedenen Liniendichten 1 z. B. Gitter 140 Linien/mm und 300 Li- nien/mm Schirm 1