Besucherinnen und Besucher besuchen Gefängnis Bässlergut; 3 Stunden pro Woche Besuch möglich.
Besuch im Gefängnis Bässlergut | Kanton Basel-Stadt
Wann kann man jemanden im Gefängnis Bässlergut besuchen? Welche Vorschriften gelten für Besuchende? Was darf man mitbringen oder überweisen?
Informationen und Verhaltensregeln für Besucherinnen und Besucher
Erlaubte Waren als Mitbringsel für Insassen
Spezielle Informationen für Besucherinnen und Besucher
Tel.: +41 61 638 31 00 Mail: info.gb@jsd.bs.ch
Das Gefängnis Bässlergut ist für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer zugänglich, aber nicht vollständig barrierefrei. Bei Bedarf begleitet das Personal die Besuchenden beim Betreten und Verlassen des Gebäudes sowie zum Besucherraum.
Öffentliche Verkehrsmittel: ab Bahnhof SBB mit Tram Nr. 2 bis Badischer Bahnhof –> Umsteigen in Bus Nr. 55 –> Zoll Otterbach
Auto: Autobahn A2 von Zürich
Weil am Rhein –> Weil am Rhein
Bitte beachten: Es sind keine Besucherparkplätze vorhanden.
Folgende Besuchszeiten gelten im Gefängnis Bässlergut für Angehörige und befreundete Personen :
Montag - Freitag: 08:00 – 10:00 Uhr Samstag: 14:30 – 16:30 Uhr Sonntag: 08:30 – 10:30 Uhr
Donnerstag: 08:30 – 09:30 Uhr
14:30 – 15:30 Uhr Samstag: 08:00 – 10:00 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr Sonntag: 08:00 – 10:00 Uhr
Die eingewiesenen Personen im Strafvollzug haben die Möglichkeit, 3 Stunden Besuch pro Woche zu empfangen. Der Besuch ist von der eingewiesenen Person zu koordinieren.
Montag bis Freitag 08.00 - 11.30 Uhr
13.45 - 16.45 Uhr (oder nach Vereinbarung)
Montag - Freitag 08:00 – 10:45 Uhr
Bitte beachten und befolgen Sie die Regeln, wenn Sie eine Person im Gefängnis Bässlergut besuchen möchten.
Informationen bei Besuch von Personen in Administrativhaft (Startet einen Download)
Informationen bei Besuch von Personen im Strafvollzug (Startet einen Download)
Beratung für Angehörige (Startet einen Download) Informationsblatt des Vereins Neustart für Angehörige und nahestehende Personen von straffällig gewordenen Menschen
Informationsblatt des Vereins Neustart für Angehörige und nahestehende Personen von straffällig gewordenen Menschen
Nur was auf den folgenden Merkblättern verzeichnet ist, dürfen Sie einem Insassen mitbringen.
Erlaubte Waren (deutsch) (Startet einen Download) Strafvollzug (SV)
Goods allowed (english) (Startet einen Download) Penitentiary system (SV)
Marchandises autorisées (français) (Startet einen Download) Droit commun (SV)
Merci autorizzate (italiano) (Startet einen Download) Esecuzione penale regolar (SV)
Erlaubte Waren (deutsch) (Startet einen Download) Administrativhaft (AH)
Goods allowed (english) (Startet einen Download) Administrative Detention (AH)
Marchandises autorisées (français) (Startet einen Download) Détention administrative (AH)
Merci autorizzate (italiano) (Startet einen Download) Detenzione Amministrativa (AH)
Postüberweisung: SWISS POST-PostFinance, Nordring 8, CH-3030 Bern Kontoinhaber: Justiz- und Sicherheitsdepartement Basel-Stadt (5100), Bevölkerungsdienste und Migration
IBAN: CH30 0900 0000 4500 9900 6 BIC: POFICHBEXXX
Zwingend Zahlungszweck angeben: Vor- und Nachname plus «Gefängnis Bässlergut» . Das Geld kann ansonsten nicht zugeordnet werden. Die Überweisung muss in Schweizer Franken erfolgen.
Bitte beachten Sie folgende Vorschriften:
Sämtliche Besucherinnen und Besucher müssen sich mit einem gültigen Ausweis mit Foto legitimieren.
Für Kinder und Jugendliche bis zu 10 Jahren ist kein Ausweis erforderlich;
Kinder und Jugendliche müssen von einer erwachsenen Person begleitet werden.
Spezielle Merkblätter für die Warenabgabe liegen im Eingangsbereich auf.
Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet
Beratung für Angehörige (Startet einen Download)
Erlaubte Waren (deutsch) (Startet einen Download)
Goods allowed (english) (Startet einen Download)
Marchandises autorisées (français) (Startet einen Download)
Merci autorizzate (italiano) (Startet einen Download)