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title: "Gemeinde Schmölln-Putzkau beschließt 2. Änderung des Flächennutzungsplans Batteriespeicher Putzkau, Niederputzkau; Vorentwurf veröffentlicht, Beteiligung 02.09.–02.10.2026"
sdDatePublished: "2026-09-02T13:41:00Z"
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  - name: "construction and property"
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  - name: "energy industry"
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  - name: "renewable energy"
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locations:
  - "Schmölln-Putzkau"
  - "Sachsen"
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Gemeinde Schmölln-Putzkau beschließt 2. Änderung des Flächennutzungsplans Batteriespeicher Putzkau, Niederputzkau; Vorentwurf veröffentlicht, Beteiligung 02.09.–02.10.2026

Bekanntmachung der Gemeinde Schmölln-Putzkau

Beschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans und zur frühzeitigen
Beteiligung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schmölln-
Putzkau

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmölln-Putzkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am
25.11.2025 gemäß § 8 Abs. 3 BauGB die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der
Gemeinde Schmölln-Putzkau im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans
„Batteriespeicher Putzkau“ beschlossen (Beschluss-Nr. 074/2026).

Der Bereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst den Geltungsbereich des
Bebauungsplans „Batteriespeicher Putzkau“ auf Teilen des Flurstücks 181 in der Gemarkung
Niederputzkau der Gemeinde Schmölln-Putzkau. Der Änderungsbereich ist beigefügter
Abbildung zu entnehmen.

Ziel der 2. Änderung des Flächennutzungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraus-
setzungen für die Errichtung eines Batteriespeichers zu schaffen. Hierzu werden die bislang
als Flächen für die Landwirtschaft dargestellten Flächen im nördlichen Abschnitt des
Plangebiets künftig als „Sonderbaufläche – Batteriespeicher (S „BESS“) dargestellt.

Die Planaufstellung erfolgt im Regelverfahren. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist für die Belange
des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmölln-Putzkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am
25.08.2026 den Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und zur
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr.
074/2026).

Der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans, bestehend aus der
Planzeichnung mit der Begründung und Umweltbericht, wird zur frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

02.09.2026 bis einschließlich 02.10.2026

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://schmoelln-putzkau.de/gemeinde/bauleitplanung/
und https://bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen/
sowie über das zentrale Internetportal des Landes unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/schmoelln-putzkau/startseite

Zusätzlich werden die o. g. Unterlagen für die Dauer der Veröffentlichungsfrist in der
Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau öffentlich
ausgelegt und können während der nachfolgenden Dienstzeiten eingesehen werden.

Dienstag:
09.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr
Donnerstag: 09.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr
Freitag:
09.00-12.00 Uhr

Außerhalb der o. g. Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger
Terminvereinbarung unter Tel.: 03594 7711-0 oder per E-Mail an info@schmoelln-
putzkau.de möglich.

Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB
durchgeführt.

Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf
hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung
über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder
nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die
Abgabe
von
Stellungnahmen
soll
elektronisch
per
E-Mail
an
info@schmoelln-putzkau.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen.
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.

Für Rückfragen zur Planung steht neben der Gemeinde Schmölln-Putzkau auch die mit der
Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Zur ulde 25, 04838
Zschepplin, Telefon (0 34 23)7 58 60 0, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de
zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in
Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung
über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt:
„Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

gez. Wünsche
Bürgermeister

Übersichtsplan Geltungsbereich

Abb. 1 Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Schmölln-Putzkau

Änderungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplans