Gemeinde Schmölln-Putzkau Öffentliche Aufstellung des Bebauungsplans Batteriespeicher Putzkau; Flurstück 181, Gemarkung Niederputzkau Umweltprüfung vorgesehen, 5,2 ha betroffen
Aufstellung und zur frühzeitigen Beteiligung des Bebauungsplans „Batteriespeicher Putzkau“ der Gemeinde Schmölln-Putzkau | Beteiligungsportal Gemeinde Schmölln-Putzkau
Status Aktiv Zeitraum 02.09.2026 bis 02.10.2026
Aufstellung und zur frühzeitigen Beteiligung des Bebauungsplans „Batteriespeicher Putzkau“ der Gemeinde Schmölln-Putzkau
Beschluss zur Aufstellung und zur frühzeitigen Beteiligung des Bebauungsplans „Batteriespeicher Putzkau“ der Gemeinde Schmölln-Putzkau
Der Gemeinderat der Gemeinde Schmölln-Putzkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.11.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Batteriespeicher Putzkau“ beschlossen (Beschluss-Nr. 075
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst Teile des Flurstücks 181 in der Gemarkung Niederputzkau der Gemeinde Schmölln-Putzkau. Die Gesamtfläche des Geltungsbereichs beträgt rund 5,2 ha, sie ist beigefügter Abbildung zu entnehmen.
Bei dem Plangebiet handelt es sich um derzeit intensiv bewirtschaftete landwirtschaftliche Flächen. Ca. 380 Meter westlich des Plangebiets grenzt die Straße „Alte Belmsdorfer Straße“ an, über die die verkehrliche Erreichbarkeit des Standortes gewährleistet werden kann. Nördlich des Plangebiets befindet sich in unmittelbarer Nähe eine Hochspannungsfreileitung sowie ein bestehendes Umspannwerk (50Hertz-Umspannwerk Schmölln), das die energiewirtschaftliche Prägung des Standortumfeldes unterstreicht. Die weitere Umgebung ist überwiegend durch ackerbaulich genutzte Flächen gekennzeichnet. Die nächstgelegene Wohnbebauung befindet sich in einer Entfernung von etwa 300 m südlich des Sondergebiets. In nordöstlicher Richtung liegt in einer Entfernung von rund 130 m das größere zusammenhängende Waldgebiet „Stiebitzberg“.
Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Regelverfahren aufgestellt, für die Belange des Umweltschutzes ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und deren Ergebnisse in einem Umweltbericht nach Anlage 1 BauGB beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung. Die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schmölln-Putzkau erfolgt im Parallelverfahren.
Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:
Nutzung einer intensiv genutzten, landwirtschaftlichen Fläche als Fläche für eine Batterieenergiespeicheranlage
Ausschöpfung des wirtschaftlichen Potenzials der Gemeinde Schmölln-Putzkau
Errichtung und Betrieb eines Batterieenergiespeichersystems (BESS) zur Speicherung und zur flexiblen und bedarfsgerechten Abgabe von Strom
Naturschutzfachliche Aufwertung der Flächen durch die Anlage von Grünflächen
Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Der Gemeinderat der Gemeinde Schmölln-Putzkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.08.2026 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Batteriespeicher Putzkau“ gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt (Beschluss 075
Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Batteriespeicher Putzkau“, bestehend aus der Planzeichnung mit der Begründung und Umweltbericht, wird zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:
sowie über das zentrale Internetportal des Landes unter
Zusätzlich werden die o. g. Unterlagen für die Dauer der Veröffentlichungsfrist in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau öffentlich ausgelegt und können während der nachfolgenden Dienstzeiten eingesehen werden.
Dienstag: 09.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr
Donnerstag: 09.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr
Außerhalb der o. g. Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel.: 03594 7711-0 oder per E-Mail an info@schmoelln-putzkau.de möglich.
Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an info@schmoelln-putzkau.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.
Für Rückfragen zur Planung steht neben der Gemeinde Schmölln-Putzkau auch die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23)7 58 60 0, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Bekanntmachung (Download *.pdf 183 KB)