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title: "Gemeinderat Schmölln-Putzkau billigt Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 'Alte Gärtnerei' in Putzkau, Niederputzkau; Auslegung öffentlicher Beteiligung läuft 02.09.–02.10.2026"
sdDatePublished: "2026-09-02T13:41:00Z"
source: "https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/download/resources/beteiligung/1068045/information/1166901/datei/5516539_1/Offenlagebekanntmachung+B-Plan_20260720_02.09.2026.pdf"
topics:
  - name: "construction and property"
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  - name: "environment"
    identifier: "medtop:06000000"
  - name: "government policy"
    identifier: "medtop:20000621"
locations:
  - "Sachsen"
  - "Bautzen (Landkreis)"
  - "Schmölln-Putzkau"
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Gemeinderat Schmölln-Putzkau billigt Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 'Alte Gärtnerei' in Putzkau, Niederputzkau; Auslegung öffentlicher Beteiligung läuft 02.09.–02.10.2026

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Alte Gärtnerei“
im Ortsteil Putzkau, Gemarkung Niederputzkau
in der Fassung vom 20. Juli 2026

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmölln-Putzkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am
25.08.2026
(Beschluss-Nr.
073/2026)
den
Entwurf
des
vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes „Alte Gärtnerei“ im Ortsteil Putzkau, Gemarkung Niederputzkau, in der
Fassung vom 20. Juli 2026 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger
öffentlicher Belange beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 450/2 sowie Teilflächen der
Flurstücke 423/6 und 423/7 der Gemeinde Schmölln-Putzkau, Gemarkung Niederputzkau.

Der Entwurf einschließlich Begründung (Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung
Planzeichnung M 1:1.000 - Teil A, Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan - Teil B,
Begründung zum Bebauungsplan - Teil C, Umweltbericht - Teil D, Textteil zur Grünordnung -
Teil E und Artenschutzfachliche Betrachtung - Teil F) sowie die umweltbezogenen
Informationen werden nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

                     vom 02.September 2026 bis einschließlich 02.Oktober 2026

in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau (Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau)
während der Dienstzeiten zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit ausgelegt.

Dienstzeiten sind:

Di: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Während der Auslegungsfrist haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zur Einsicht-
nahme in den Planentwurf und zur Erörterung der Planung. Parallel dazu ist eine Einsicht-
nahme über das Beteiligungsportal Bauleitplanung des Landes Sachsen möglich:
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/startseite sowie auf der Homepage der Gemein-
de Schmölln-Putzkau: https://schmoelln-putzkau.de/gemeinde/bauleitplanung/

Anregungen und Bedenken können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder während der
Dienststunden zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits-
und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Be-
bauungsplanes gemäß § 4a Absatz 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

Grünordnungsplan in der Fassung vom 20.07.2026:
Auf der Ebene des Bebauungsplans erfolgt die Darstellung und Begründung der
konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und der ihrer
Verwirklichung dienenden Erfordernisse und Maßnahmen im Grünordnungsplan.
Dieser enthält Angaben über:
1. den vorhandenen und den zu erwartenden Zielstand von Natur und Landschaft,
2. die konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
3. die Beurteilung des vorhandenen und zu erwartenden Zustands von Natur und Landschaft
nach Maßgabe dieser Ziele einschließlich der sich daraus ergebenden Konflikte,
4. die Erfordernisse und Maßnahmen zur Umsetzung der konkretisierten Ziele des
Naturschutzes und der Landschaftspflege

Umweltbericht zum Bebauungsplan in der Fassung vom 20.07.2026:
Dem Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans können Informationen zu möglichen
Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden,
Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter entnommen werden.
Im Mittelpunkt des vorliegenden Umweltberichtes steht die Prüfung potenzieller, erheblicher
Umweltauswirkungen der planerischen Neuausweisung.

Artenschutzfachliche Betrachtung in der Fassung vom 20.07.2026:
Die Erstellung eines Artenschutzfachbeitrages ist auf der Grundlage des § 44
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erforderlich, um potenzielle Auswirkungen auf
besonders und streng geschützte Arten und europäische Vogelarten festzustellen und ggf.
geeignete Maßnahmen zur Vermeidung des Eintretens von Verbotstatbeständen zu
definieren.

Umweltbezogene
Stellungnahmen
aus
der
Beteiligung
zum
Vorentwurf
des
Bebauungsplans:

LRA Bautzen Stellungnahmen vom 04.06.2026:
- Sachgebiet Naturschutz (Bewertung Bestand, Artenschutzmaßnahmen)
- Sachgebiet Wasser (Beseitigung Abwasser)
- Immissionsschutzbehörde (Hinweise zu Lärmschutz)

LfULG Stellungnahme vom 08.06.2026:
- Ergänzung von Hinweisen zu Geologie

Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage § 3 Baugesetzbuch in
Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und dem Sächsischen
Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben,
erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen
entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im
Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch und nach Artikel 13 der
Datenschutz-Grundverordnung“, welches mit ausliegt.

Schmölln-Putzkau, 31.August 2026

Wünsche

Bürgermeister