Ausschuss für Stadtentwicklung Halle (Saale) – Unterbringung von Flüchtlingen – Stadthaus, Wappensaal, Marktplatz 2, 06100 Halle (Saale); vertagt bis nach 17:30 Uhr
Niederschrift
Stadt Halle (Saale)
11.11.2015
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N i e d e r s c h r i f t
der öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 15.09.2015 öffentlich
Ort: Stadthaus, Wappensaal, Marktplatz 2, 06100 Halle (Saale),
Zeit:
16:36 Uhr bis 18:46 Uhr
Anwesenheit: siehe Teilnahmeverzeichnis
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Anwesend waren:
Mitglieder Anja Krimmling-Schoeffler Ausschussvorsitzende DIE LINKE/Die PARTEI Fraktion Halle (Saale) Ulrich Peinhardt CDU/FDP-Stadtratsfraktion Halle (Saale) Michael Sprung CDU/FDP-Stadtratsfraktion Halle (Saale) Herr Christoph Bernstiel CDU/FDP-Stadtratsfraktion Halle (Saale) Gottfried Koehn SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale) Eric Eigendorf SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale) Christian Feigl Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dr. Regina Schöps Fraktion MitBÜRGER für Halle - NEUES FORUM Lutz Haake sachkundiger Einwohner Jana Kozyk sachkundige Einwohnerin Matthias Lux sachkundiger Einwohner Guido Schwarzendahl sachkundiger Einwohner
Verwaltung
Uwe Stäglin Beigeordneter Oliver Paulsen Grundsatzreferent Lars Loebner Leiter Fachbereich Planen Martin Heinz Leiter Fachbereich Immobilien Jenny Dautermann stellvertretende Protokollführerin
Entschuldigt fehlten:
Andreas Schachtschneider CDU/FDP-Stadtratsfraktion Halle (Saale) Dr. Michael Lämmerhirt CDU/FDP-Stadtratsfraktion Halle (Saale) Dr. Bodo Meerheim DIE LINKE/Die PARTEI Fraktion Halle (Saale) Klaus Hopfgarten SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale) Dirk Neumann sachkundiger Einwohner
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zu 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit
Die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung wurde von Frau Krimmling-Schoeffler eröffnet und geleitet.
Sie stellte die ordnungsgemäße Einladung sowie Beschlussfähigkeit fest.
zu 2 Feststellung der Tagesordnung
Frau Krimmling-Schoeffler bat um Wortmeldungen zur Tagesordnung.
Herr Stäglin, teilte mit, dass der Tagesordnungspunkt 4.2 Vorstellung und Entwicklung Einzelhandelskonzept krankheitsbedingt durch die Verwaltung vertagt werden muss.
Herr Stäglin bat darum, den Tagesordnungspunkt 4.3 Unterbringung von Flüchtlingen in der Stadt Halle (Saale) erst nach 17.30 Uhr zu behandeln, da Herr Paulsen vorher noch einen anderen Termin wahrnehmen müsse.
Herr XY bat um die Vertagung des Tagesordnungspunktes 6.2, ebenso wie im Planungsausschuss.
Frau Krimmling-Schoeffler sagte, dass der Tagesordnungspunkt 6.3 vertagt wird.
Herr Bernstiel wies darauf hin, dass der Änderungsantrag der CDU/FDP- Fraktion, Tagesordnungspunkt 6.4.1 zurückgezogen wird. Der Antrag wurde im Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungsausschuss am 10.09.15 bereits zurückgezogen
Frau Krimmling-Schoeffler bat um Abstimmung.
Abstimmungsergebnis SKE zur geänderten Tagesordnung::
einstimmig zugestimmt
Abstimmungsergebnis Stadträte zur geänderten Tagesordnung:
einstimmig zugestimmt
Somit wurde folgende geänderte Tagesordnung festgestellt:
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit
Feststellung der Tagesordnung
Genehmigung der Niederschrift vom 10.06.2015
Diskussionsbeiträge
4.1. Ausweisung einfacher Sanierungsgebiete
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4.3. Unterbringung von Flüchtlingen in der Stadt Halle (Saale)
Beschlussvorlagen
5.1. Beantragung von Städtebaufördermitteln für das Programmjahr 2016 Vorlage: VI/2015/01025
Anträge von Fraktionen und Stadträten
6.1. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion MitBÜRGER für Halle- NEUES FORUM zur Festlegung von Verkaufsbedingungen für öffentliche Grünflächen in der Schopenhauerstraße Vorlage: VI/2015/00865
6.1.1 . Änderungsantrag der SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale) zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion MitBÜRGER für Halle-NEUES FORUM zur Festlegung von Verkaufsbedingungen für öffentliche Grünflächen in der Schopenhauerstraße Vorlage: VI/2015/00927
6.2. Antrag der Fraktionen CDU/FDP und MitBÜRGER für Halle - NEUES FORUM zur frühzeitigen Beteiligung des Stadtrates an Planungsprozessen Vorlage: VI/2015/00877 vertagt
6.3. Antrag der Fraktion DIE LINKE/ Die PARTEI im Stadtrat Halle (Saale) zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Gebiet um die ehemalige Eissporthalle Vorlage: VI/2015/00948 vertagt
6.4. Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI zur sozialen Wohnraumversorgung in der halleschen Innenstadt Vorlage: VI/2015/00999
6.4.1 . Änderungsantrag der CDU/FDP-Fraktion zum Antrag der Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI zur sozialen Wohnraumversorgung in der halleschen Innenstadt - Vorlage: VI/2015/00999 Vorlage: VI/2015/01047 zurückgezogen
schriftliche Anfragen von Fraktionen und Stadträten
7.1. Anfrage der Stadträtin Dr. Regina Schöps (NEUES FORUM) zu sozialverträglichem Wohnen in der Stadt Halle (Saale) Vorlage: VI/2015/00915
Mitteilungen
8.1. Anwendung von Regelwerken bei Planungen
Beantwortung von mündlichen Anfragen
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- Anregungen
zu 3 Genehmigung der Niederschrift vom 10.06.2015
Es gab keine Einwände gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 10.06.15.
Abstimmungsergebnis SKE:
einstimmig zugestimmt
Abstimmungsergebnis Stadträte: einstimmig zugestimmt
zu 4 Diskussionsbeiträge
zu 4.1 Ausweisung einfacher Sanierungsgebiete
Anmerkung: Die Präsentation wurde in Session hinterlegt.
Herr Stäglin, informierte über den Auftrag des Stadtrates an die Verwaltung zur Prüfung der Ausweisung weiterer Sanierungsgebiete im vereinfachten Verfahren. Dieser Auftrag wurde im Arbeitsprozess des Intergierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) ausgeführt.
Frau Lütgert führte in die Präsentation ein und erläuterte den Sachstand anhand der Folien.
Im Ergebnis der Prüfung wurden die Stadtgebiete Große Brunnenstraße, Forster- straße/“Medizinerviertel“, Merseburger Straße – Westseite und Neustadt Zentrum – Scheiben als Sanierungsgebiete geeignet und mit Priorität ausgewiesen. Die Gebiete Ortslage Trotha, Ortslage Ammendorf und Freiimfelderstraße wurden für geeignet und die Gebiete Große Steinstraße ab Juliot-Curie-Platz bis Steintor, Stadteingang Paracelsusstraße und Burgstraße ohne Priorität festgestellt.
Auf die Nachfrage von Herrn Feigl nach weiteren Vorteilen der Ausweisung von Sanierungsgebieten, teilte Frau Lütgert mit, dass es aus Fördermittelsicht keine Notwendigkeit mehr gibt, Sanierungsgebiete ausweisen zu müssen, um an bestimmte Fördermittel zu kommen.
Durch Herrn Stäglin wurde ergänzt, dass es im Sanierungsgebiet Altstadt die Situation gäbe, dass die Maßnahmen nur noch über die sanierungsbedingten Einnahmen umgesetzt werden können. Ziel sei es deshalb, das Thema Ablösevereinbarungen zu schließen, um das Volumen für umzusetzende Maßnahmen aufzustocken, um den Sanierungsprozess weiterzubringen. Neben der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeit gäbe es keine weiteren Effekte.
Herr Feigl ergänzte, dass es über die Fördermittel hinaus auch andere Effekte für die Sanierungsgebiete gibt, wie zum Beispiel die Definition eines Sanierungszieles. Er sehe deshalb nicht nur die steuerliche Abschreibung.
- 6 - Herr Loebner stimmte Herrn Feigl zu. Durch den Gesetzgeber würden vielfältige Steuerungsmöglichkeiten gegeben. Ebenso sei die Sanierungssatzung zu beachten. Es müsse ein klares sanierungsrechtliches Ziel definiert und daran zukünftige Bauvorhaben gemessen werden.
Herr Schwarzendahl machte deutlich, dass geklärt werden müsse, welcher Effekt dem Grunde nach erzeugt werde, wenn eine solche Form von Förderung über die steuerlichen Aspekte und auf der anderen Seite über Sicherungsmittel in den Bereichen stattfinden soll. Es sei erklärtes Ziel, Altbauten in Bereichen zu sanieren, in denen sie nach der Wende bisher nicht saniert worden sind. Über einen wirtschaftlichen Vorteil, der dem Eigentümer verschafft wird, werde versucht, diesen konkurrenzfähig zu machen gegenüber dem Angebot im Bestand. Es ist wichtig zu wissen, dass jede Immobilie, die neu dem Wohnungsmarkt zugeführt wird, für zu ca. 0,8 leerstehenden Wohnungen an anderer Stelle führt. Man müsse sich überlegen, warum in den vorgestellten Lagen besondere Subventionstatbestände geschaffen werden sollen.
Durch Herrn Stäglin wurde noch einmal auf den Auftrag des Stadtrates verwiesen. Es sollte herausgefiltert werden, welche Bereiche sich als Sanierungsgebiete eignen. Mit dem vorgelegten Ergebnis könnten jetzt die Fraktionen in die weitere Diskussion gehen. Als Verwaltung habe man das Ziel, den Entwurf des ISEK verwaltungsintern bis Ende des Jahres abzustimmen. Im Frühjahr könnte dann in den Gremien der Entwurf des ISEK diskutiert werden.
Abschließend machte Herr Beigeordneter Stäglin darauf aufmerksam dass bei der aktuellen Entwicklung zum Thema Halle-Neustadt – Scheiben eine Grundsatzvorlage durch die Verwaltung eingebracht werden soll und man da, bereits in der Prüfung ist.
Es lagen keine weiteren Wortmeldungen vor.
zu 5 Beschlussvorlagen
zu 5.1 Beantragung von Städtebaufördermitteln für das Programmjahr 2016 Vorlage: VI/2015/01025
Herr Stäglin führte kurz in die Vorlage ein und erklärte, dass noch keine Bewilligungsbescheide für das Programmjahr 2015 vorlägen.
Bezugnehmend auf die Moritzkirche bat Herr Bernstiel um Ausführungen dazu, weshalb diese in der jetzigen Beschlussvorlage nicht erfasst sei.
Dazu führte Herr Stäglin aus, dass mit der Darstellung über den Bearbeitungsstand mitgeteilt wurde, welche Projekte aus dem Kenntnisstand der Verwaltung möglich wären, die aber auf Grund der zur Verfügung stehenden Eigenmittel nicht berücksichtigt werden können. Die Moritzkirche würde als Projekt über den Ergebnisplan laufen, in welchem nicht die finanzielle Ausstattung der Co-Finanzierung des Programms vorhanden sei. Unter Rücksichtnahme auf die verschiedenen anderen Projekte konnte deshalb die Moritzkirche keine Berücksichtigung finden.
- 7 - Herr Bernstiel fragte nach, ob die Beschlussvorlage dahingehend angepasst werden könne, die Moritzkirche noch mit aufzunehmen, unter der Maßgabe des zu erbringenden Eigenanteils durch den Eigentümer bzw. Träger der Moritzkirche.
Durch Herrn Stäglin wurde auf die Situation verwiesen, dass in der Städtebauförderung ein „direktes einkaufen“ des Eigentümers in die Förderung nicht möglich sei. Es wäre nur eine Förderung möglich, wenn ein unabhängiger Dritter im Sinne einer Spende den Eigenanteil der Kommune übernimmt.
Herr Feigl machte darauf aufmerksam, dass der Antragsteller für die Moritzkirche die katholische Kirche ist, welche aber nicht den Eigentümer der Immobilie darstellt. Er fragte an, ob in diesem Fall die die katholische Kirche den „Dritten“ darstellt.
Laut Aussage von Herrn Stäglin wurde noch nicht durc