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title: "Ausschuss für Stadtentwicklung Halle (Saale) – Unterbringung von Flüchtlingen – Stadthaus, Wappensaal, Marktplatz 2, 06100 Halle (Saale); vertagt bis nach 17:30 Uhr"
sdDatePublished: "2026-09-02T18:38:00Z"
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  - name: "retail"
    identifier: "medtop:20000252"
locations:
  - "Halle (Saale)"
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Ausschuss für Stadtentwicklung Halle (Saale) – Unterbringung von Flüchtlingen – Stadthaus, Wappensaal, Marktplatz 2, 06100 Halle (Saale); vertagt bis nach 17:30 Uhr

Niederschrift

Stadt Halle (Saale)

11.11.2015

- 1 -

N i e d e r s c h r i f t

der öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Ausschusses für
Stadtentwicklung am 15.09.2015
öffentlich
__________________________________________________________

Ort:
Stadthaus, Wappensaal,
Marktplatz 2,
06100 Halle (Saale),

Zeit:

16:36 Uhr bis 18:46 Uhr

Anwesenheit:
siehe Teilnahmeverzeichnis

- 2 -

Anwesend waren:

Mitglieder
Anja Krimmling-Schoeffler
Ausschussvorsitzende
DIE LINKE/Die PARTEI Fraktion Halle (Saale)
Ulrich Peinhardt
CDU/FDP-Stadtratsfraktion Halle (Saale)
Michael Sprung
CDU/FDP-Stadtratsfraktion Halle (Saale)
Herr Christoph Bernstiel
CDU/FDP-Stadtratsfraktion Halle (Saale)
Gottfried Koehn
SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale)
Eric Eigendorf
SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale)
Christian Feigl
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Dr. Regina Schöps
Fraktion MitBÜRGER für Halle - NEUES FORUM
Lutz Haake
sachkundiger Einwohner
Jana Kozyk
sachkundige Einwohnerin
Matthias Lux
sachkundiger Einwohner
Guido Schwarzendahl
sachkundiger Einwohner

Verwaltung

Uwe Stäglin
Beigeordneter
Oliver Paulsen
Grundsatzreferent
Lars Loebner
Leiter Fachbereich Planen
Martin Heinz
Leiter Fachbereich Immobilien
Jenny Dautermann
stellvertretende Protokollführerin

Entschuldigt fehlten:

Andreas Schachtschneider
CDU/FDP-Stadtratsfraktion Halle (Saale)
Dr. Michael Lämmerhirt
CDU/FDP-Stadtratsfraktion Halle (Saale)
Dr. Bodo Meerheim
DIE LINKE/Die PARTEI Fraktion Halle (Saale)
Klaus Hopfgarten
SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale)
Dirk Neumann
sachkundiger Einwohner

- 3 -

zu 1
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung
und der Beschlussfähigkeit
__________________________________________________________________________

Die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung wurde von Frau Krimmling-Schoeffler
eröffnet und geleitet.

Sie stellte die ordnungsgemäße Einladung sowie Beschlussfähigkeit fest.

zu 2
Feststellung der Tagesordnung
__________________________________________________________________________

Frau Krimmling-Schoeffler bat um Wortmeldungen zur Tagesordnung.

Herr Stäglin, teilte mit, dass der Tagesordnungspunkt 4.2 Vorstellung und Entwicklung
Einzelhandelskonzept krankheitsbedingt durch die Verwaltung vertagt werden muss.

Herr Stäglin bat darum, den Tagesordnungspunkt 4.3 Unterbringung von Flüchtlingen in der
Stadt Halle (Saale) erst nach 17.30 Uhr zu behandeln, da Herr Paulsen vorher noch einen
anderen Termin wahrnehmen müsse.

Herr XY bat um die Vertagung des Tagesordnungspunktes 6.2, ebenso wie im
Planungsausschuss.

Frau Krimmling-Schoeffler sagte, dass der Tagesordnungspunkt 6.3 vertagt wird.

Herr Bernstiel wies darauf hin, dass der Änderungsantrag der CDU/FDP- Fraktion,
Tagesordnungspunkt 6.4.1 zurückgezogen wird. Der Antrag wurde im Sozial-, Gesundheits-
und Gleichstellungsausschuss am 10.09.15 bereits zurückgezogen

Frau Krimmling-Schoeffler bat um Abstimmung.

Abstimmungsergebnis SKE
zur geänderten Tagesordnung::

einstimmig zugestimmt

Abstimmungsergebnis Stadträte
zur geänderten Tagesordnung:

einstimmig zugestimmt

Somit wurde folgende geänderte Tagesordnung festgestellt:

1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der
Beschlussfähigkeit

 2.
Feststellung der Tagesordnung

 3.
Genehmigung der Niederschrift vom 10.06.2015

 4.
Diskussionsbeiträge

 4.1. Ausweisung einfacher Sanierungsgebiete

- 4 -
 4.2. Vorstellung und Entwicklung Einzelhandelskonzept
vertagt

 4.3. Unterbringung von Flüchtlingen in der Stadt Halle (Saale)

 5.
Beschlussvorlagen

 5.1. Beantragung von Städtebaufördermitteln für das Programmjahr 2016
Vorlage: VI/2015/01025

 6.
Anträge von Fraktionen und Stadträten

 6.1. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion MitBÜRGER für Halle-
NEUES FORUM zur Festlegung von Verkaufsbedingungen für öffentliche Grünflächen in
der Schopenhauerstraße
Vorlage: VI/2015/00865

6.1.1
.
Änderungsantrag der SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale) zum Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion MitBÜRGER für Halle-NEUES FORUM zur
Festlegung von Verkaufsbedingungen für öffentliche Grünflächen in der
Schopenhauerstraße
Vorlage: VI/2015/00927

 6.2. Antrag der Fraktionen CDU/FDP und MitBÜRGER für Halle - NEUES FORUM zur
frühzeitigen Beteiligung des Stadtrates an Planungsprozessen
Vorlage: VI/2015/00877
vertagt

 6.3. Antrag der Fraktion DIE LINKE/ Die PARTEI im Stadtrat Halle (Saale) zur Änderung des
Flächennutzungsplanes im Gebiet um die ehemalige Eissporthalle
Vorlage: VI/2015/00948
vertagt

 6.4. Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Fraktion
DIE LINKE/Die PARTEI zur sozialen Wohnraumversorgung in der halleschen Innenstadt
Vorlage: VI/2015/00999

6.4.1
.
Änderungsantrag der CDU/FDP-Fraktion zum Antrag der Antrag der SPD-Fraktion, der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI zur
sozialen Wohnraumversorgung in der halleschen Innenstadt - Vorlage: VI/2015/00999
Vorlage: VI/2015/01047
zurückgezogen

 7.
schriftliche Anfragen von Fraktionen und Stadträten

 7.1. Anfrage der Stadträtin Dr. Regina Schöps (NEUES FORUM) zu sozialverträglichem
Wohnen in der Stadt Halle (Saale)
Vorlage: VI/2015/00915

 8.
Mitteilungen

 8.1. Anwendung von Regelwerken bei Planungen

 9.
Beantwortung von mündlichen Anfragen

- 5 -
 10. Anregungen

zu 3
Genehmigung der Niederschrift vom 10.06.2015
__________________________________________________________________________

Es gab keine Einwände gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Ausschusses
für Stadtentwicklung vom 10.06.15.

Abstimmungsergebnis SKE:

einstimmig zugestimmt

Abstimmungsergebnis Stadträte:
einstimmig zugestimmt

zu 4
Diskussionsbeiträge
__________________________________________________________________________

zu 4.1
Ausweisung einfacher Sanierungsgebiete
__________________________________________________________________________

Anmerkung: Die Präsentation wurde in Session hinterlegt.

Herr Stäglin, informierte über den Auftrag des Stadtrates an die Verwaltung zur Prüfung der
Ausweisung weiterer Sanierungsgebiete im vereinfachten Verfahren. Dieser Auftrag wurde
im
Arbeitsprozess
des
Intergierten
städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes
(ISEK)
ausgeführt.

Frau Lütgert führte in die Präsentation ein und erläuterte den Sachstand anhand der Folien.

Im Ergebnis der Prüfung wurden die Stadtgebiete Große Brunnenstraße, Forster-
straße/“Medizinerviertel“, Merseburger Straße – Westseite und Neustadt Zentrum –
Scheiben als Sanierungsgebiete geeignet und mit Priorität ausgewiesen.
Die Gebiete Ortslage Trotha, Ortslage Ammendorf und Freiimfelderstraße wurden für
geeignet und die Gebiete Große Steinstraße ab Juliot-Curie-Platz bis Steintor, Stadteingang
Paracelsusstraße und Burgstraße ohne Priorität festgestellt.

Auf die Nachfrage von Herrn Feigl nach weiteren Vorteilen der Ausweisung von
Sanierungsgebieten, teilte Frau Lütgert mit, dass es aus Fördermittelsicht keine
Notwendigkeit mehr gibt, Sanierungsgebiete ausweisen zu müssen, um an bestimmte
Fördermittel zu kommen.

Durch Herrn Stäglin wurde ergänzt, dass es im Sanierungsgebiet Altstadt die Situation
gäbe, dass die Maßnahmen nur noch über die sanierungsbedingten Einnahmen umgesetzt
werden können. Ziel sei es deshalb, das Thema Ablösevereinbarungen zu schließen, um
das Volumen für umzusetzende Maßnahmen aufzustocken, um den Sanierungsprozess
weiterzubringen. Neben der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeit gäbe es keine weiteren
Effekte.

Herr Feigl ergänzte, dass es über die Fördermittel hinaus auch andere Effekte für die
Sanierungsgebiete gibt, wie zum Beispiel die Definition eines Sanierungszieles. Er sehe
deshalb nicht nur die steuerliche Abschreibung.

- 6 -
Herr Loebner stimmte Herrn Feigl zu. Durch den Gesetzgeber würden vielfältige
Steuerungsmöglichkeiten gegeben. Ebenso sei die Sanierungssatzung zu beachten.
Es müsse ein klares sanierungsrechtliches Ziel definiert und daran zukünftige Bauvorhaben
gemessen werden.

Herr Schwarzendahl machte deutlich, dass geklärt werden müsse, welcher Effekt dem
Grunde nach erzeugt werde, wenn eine solche Form von Förderung über die steuerlichen
Aspekte und auf der anderen Seite über Sicherungsmittel in den Bereichen stattfinden soll.
Es sei erklärtes Ziel, Altbauten in Bereichen zu sanieren, in denen sie nach der Wende
bisher nicht saniert worden sind.
Über einen wirtschaftlichen Vorteil, der dem Eigentümer verschafft wird, werde versucht,
diesen konkurrenzfähig zu machen gegenüber dem Angebot im Bestand. Es ist wichtig zu
wissen, dass jede Immobilie, die neu dem Wohnungsmarkt zugeführt wird, für zu ca. 0,8
leerstehenden Wohnungen an anderer Stelle führt. Man müsse sich überlegen, warum in
den vorgestellten Lagen besondere Subventionstatbestände geschaffen werden sollen.

Durch Herrn Stäglin wurde noch einmal auf den Auftrag des Stadtrates verwiesen. Es sollte
herausgefiltert werden, welche Bereiche sich als Sanierungsgebiete eignen. Mit dem
vorgelegten Ergebnis könnten jetzt die Fraktionen in die weitere Diskussion gehen.
Als Verwaltung habe man das Ziel, den Entwurf des ISEK verwaltungsintern bis Ende des
Jahres abzustimmen. Im Frühjahr könnte dann in den Gremien der Entwurf des ISEK
diskutiert werden.

Abschließend machte Herr Beigeordneter Stäglin darauf aufmerksam dass bei der
aktuellen Entwicklung zum Thema Halle-Neustadt – Scheiben eine Grundsatzvorlage durch
die Verwaltung eingebracht werden soll und man da, bereits in der Prüfung ist.

Es lagen keine weiteren Wortmeldungen vor.

zu 5
Beschlussvorlagen
__________________________________________________________________________

zu 5.1
Beantragung von Städtebaufördermitteln für das Programmjahr 2016
Vorlage: VI/2015/01025
__________________________________________________________________________

Herr Stäglin führte kurz in die Vorlage ein und erklärte, dass noch keine
Bewilligungsbescheide für das Programmjahr 2015 vorlägen.

Bezugnehmend auf die Moritzkirche bat Herr Bernstiel um Ausführungen dazu, weshalb
diese in der jetzigen Beschlussvorlage nicht erfasst sei.

Dazu führte Herr Stäglin aus, dass mit der Darstellung über den Bearbeitungsstand
mitgeteilt wurde, welche Projekte aus dem Kenntnisstand der Verwaltung möglich wären, die
aber auf Grund der zur Verfügung stehenden Eigenmittel nicht berücksichtigt werden
können.
Die Moritzkirche würde als Projekt über den Ergebnisplan laufen, in welchem nicht die
finanzielle Ausstattung der Co-Finanzierung des Programms vorhanden sei. Unter
Rücksichtnahme auf die verschiedenen anderen Projekte konnte deshalb die Moritzkirche
keine Berücksichtigung finden.

- 7 -
Herr Bernstiel fragte nach, ob die Beschlussvorlage dahingehend angepasst werden könne,
die Moritzkirche noch mit aufzunehmen, unter der Maßgabe des zu erbringenden
Eigenanteils durch den Eigentümer bzw. Träger der Moritzkirche.

Durch Herrn Stäglin wurde auf die Situation verwiesen, dass in der Städtebauförderung ein
„direktes einkaufen“ des Eigentümers in die Förderung nicht möglich sei. Es wäre nur eine
Förderung möglich, wenn ein unabhängiger Dritter im Sinne einer Spende den Eigenanteil
der Kommune übernimmt.

Herr Feigl machte darauf aufmerksam, dass der Antragsteller für die Moritzkirche die
katholische Kirche ist, welche aber nicht den Eigentümer der Immobilie darstellt. Er fragte
an, ob in diesem Fall die die katholische Kirche den „Dritten“ darstellt.

Laut
Aussage
von
Herrn
Stäglin
wurde
noch
nicht
durc