Der Oberbürgermeister von Halle (Saale) erklärt Nichtverlängerung des SALEG-Vertrags; Heide-Süd-Rechtsstreit weitergeführt
Beschlussauszug
Stadt Halle (Saale)
18.01.2016
A u s z u g aus der Niederschrift der nicht öffentlichen Sondersitzung des Stadtrates vom 23.09.2015:
zu 5.1 Vergabebeschluss: FB 50-L-01a/2015: Bereitstellung und Betrieb von Wohneinheiten nach Landesaufnahmegesetz LSA im Stadtgebiet von Halle (Saale) einschließlich der sozialen und technischen Betreuung Los 1 und Los 2 Vorlage: VI/2015/00920
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, den Zuschlag an
1.) Bankimmobilien Vertriebsgesellschaft mbH An der Waisenhausmauer 12, 06108 Halle (Saale)
zu den Einzelpreisen 12,40 € pro Platz für den Leistungszeitraum 01.11.2015 bis 30.10.2018 zu erteilen.
Der Auftrag kann mit einer Option um jeweils ein weiteres Jahr bis längstens zum 30.10.2020 verlängert werden.
Der Stadtrat beschließt, den Zuschlag an
2.) Jan-Fritz Hönig Wohnheimbetrieb Ludwig-Wucherer-Straße 27, 06108 Halle (Saale)
zu den Einzelpreisen 13,00 € pro Platz für den Leistungszeitraum 01.11.2015 bis 30.10.2018 zu erteilen.
Der Auftrag kann mit einer Option um jeweils ein weiteres Jahr bis längstens zum 30.10.2020 verlängert werden.
Der Stadtrat beschließt, den Zuschlag an
1.) OPS Concept GmbH Huygenstraße 14, 04159 Leipzig
zu den Einzelpreisen 14,90 € pro Platz für den Leistungszeitraum 01.10.2015 bis 30.09.2018 zu erteilen.
Der Auftrag kann mit einer Option um jeweils ein weiteres Jahr bis längstens zum 30.09.2020 verlängert werden.
F.d.R.
Stehle Protokollführer
Stadt Halle (Saale)
18.01.2016
A u s z u g aus der Niederschrift der nicht öffentlichen Sondersitzung des Stadtrates vom 23.09.2015:
zu 5.2 Nichtverlängerung Entwicklungsträgervertrag Vorlage: VI/2015/01139
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zum Entwicklungsträgervertrag vom 8. August 1995 gegenüber der SALEG Sachsen-Anhaltinische Landesentwicklungsgesellschaft mbH die Nichtverlängerung zum 31. Dezember 2015 zu erklären.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, monatlich einen Bericht über den Arbeitsstand der Entwicklungsmaßnahme Heide-Süd einschließlich des aktuellen Standes des Rechtstreites hinsichtlich der Forderung der restlichen Kaufpreiszahlung seitens des Bundes gegenüber der Stadt Halle (Saale) im Finanzausschuss vorzulegen
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein personell und finanziell untersetztes Konzept dem Stadtrat bis Oktober 2015 vorzulegen, wie das bisher von der SALEG geleistete Aufgabenspektrum zur Entwicklungsmaßnahme Heide-Süd innerhalb der Stadtverwaltung oder des Stadtkonzerns wahrgenommen werden soll.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat den Vertrag zwischen der Stadt Halle (Saale) und der EVG mbH zur Übernahme der Aufgaben aus dem Entwicklungsträgervertrag mit der SALEG zum Beschluss vorzulegen. Gleiches gilt für die Auswahl einer Rechtsanwaltskanzlei zur weiteren Führung des Rechtsstreites mit dem Bund zur Abwehr der in Rede stehenden Forderungen.
F.d.R.
Stehle Protokollführer
Stadt Halle (Saale)
18.01.2016
A u s z u g aus der Niederschrift der nicht öffentlichen Sondersitzung des Stadtrates vom 23.09.2015:
zu 5.2.1 Änderungsantrag der Fraktion MitBÜRGER für Halle – NEUES FORUM zur Beschlussvorlage Nichtverlängerung Entwicklungsträgervertrag VI/2015/01139 Vorlage: VI/2015/01243
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt mit Änderung
Beschlussempfehlung:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zum Entwicklungsträgervertrag vom 8. August 1995 gegenüber der SALEG Sachsen-Anhaltinische Landesentwicklungsgesellschaft mbH die Nichtverlängerung zum 31. Dezember 2015 zu erklären.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, monatlich einen Bericht über den Arbeitsstand der Entwicklungsmaßnahme Heide-Süd einschließlich des aktuellen Standes des Rechtstreites hinsichtlich der Forderung der restlichen Kaufpreiszahlung seitens des Bundes gegenüber der Stadt Halle (Saale) im Finanzausschuss vorzulegen
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein personell und finanziell untersetztes Konzept dem Stadtrat bis Oktober 2015 vorzulegen, wie das bisher von der SALEG geleistete Aufgabenspektrum zur Entwicklungsmaßnahme Heide-Süd innerhalb der Stadtverwaltung oder des Stadtkonzerns wahrgenommen werden soll.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat den Vertrag zwischen der Stadt Halle (Saale) und der EVG mbH zur Übernahme der Aufgaben aus dem Entwicklungsträgervertrag mit der SALEG zum Beschluss vorzulegen. Gleiches gilt für die Auswahl einer Rechtsanwaltskanzlei zur weiteren Führung des Rechtsstreites mit dem Bund zur Abwehr der in Rede stehenden Forderungen.
F.d.R.
Stehle Protokollführer
Stadt Halle (Saale)
18.01.2016
A u s z u g aus der Niederschrift der nicht öffentlichen Sondersitzung des Stadtrates vom 23.09.2015:
zu 5.2.1.1 Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE/ Die PARTEI im Stadtrat Halle (Saale) zum Änderungsantrag der Fraktion MitBÜRGER für Halle - NEUES FORUM zur Beschlussvorlage Nichtverlängerung Entwicklungsträgervertrag , Vorlage: VI/2015/01243 Vorlage: VI/2015/01245
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Beschlussempfehlung:
Der Beschlussvorschlag wird um einen Punkt 4 ergänzt:
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat den Vertrag zwischen der Stadt Halle (Saale) und der EVG mbH zur Übernahme der Aufgaben aus dem Entwicklungsträgervertrag mit der SALEG zum Beschluss vorzulegen. Gleiches gilt für die Auswahl einer Rechtsanwaltskanzlei zur weiteren Führung des Rechtsstreites mit dem Bund zur Abwehr der in Rede stehenden Forderungen.
F.d.R.
Stehle Protokollführer