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title: "Der Oberbürgermeister von Halle (Saale) erklärt Nichtverlängerung des SALEG-Vertrags; Heide-Süd-Rechtsstreit weitergeführt"
sdDatePublished: "2026-09-02T18:38:00Z"
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  - name: "government budget"
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  - "Halle (Saale)"
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Der Oberbürgermeister von Halle (Saale) erklärt Nichtverlängerung des SALEG-Vertrags; Heide-Süd-Rechtsstreit weitergeführt

Beschlussauszug

Stadt Halle (Saale)

18.01.2016

A u s z u g
aus der Niederschrift der nicht öffentlichen Sondersitzung des Stadtrates vom
23.09.2015:

zu 5.1
Vergabebeschluss: FB 50-L-01a/2015: Bereitstellung und Betrieb von
Wohneinheiten nach Landesaufnahmegesetz LSA im Stadtgebiet von
Halle (Saale) einschließlich der sozialen und technischen Betreuung
Los 1 und Los 2
Vorlage: VI/2015/00920
__________________________________________________________________________

Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich zugestimmt

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, den Zuschlag an

1.) Bankimmobilien Vertriebsgesellschaft mbH
An der Waisenhausmauer 12, 06108 Halle (Saale)

zu den Einzelpreisen 12,40 € pro Platz für den Leistungszeitraum 01.11.2015 bis 30.10.2018
zu erteilen.

Der Auftrag kann mit einer Option um jeweils ein weiteres Jahr bis längstens zum
30.10.2020 verlängert werden.

Der Stadtrat beschließt, den Zuschlag an

2.) Jan-Fritz Hönig Wohnheimbetrieb
Ludwig-Wucherer-Straße 27, 06108 Halle (Saale)

zu den Einzelpreisen 13,00 € pro Platz für den Leistungszeitraum 01.11.2015 bis 30.10.2018
zu erteilen.

Der Auftrag kann mit einer Option um jeweils ein weiteres Jahr bis längstens zum
30.10.2020 verlängert werden.

Der Stadtrat beschließt, den Zuschlag an

1.) OPS Concept GmbH
Huygenstraße 14, 04159 Leipzig

zu den Einzelpreisen 14,90 € pro Platz für den Leistungszeitraum 01.10.2015 bis 30.09.2018
zu erteilen.

Der Auftrag kann mit einer Option um jeweils ein weiteres Jahr bis längstens zum
30.09.2020 verlängert werden.

F.d.R.
____________________________
Stehle
Protokollführer

Stadt Halle (Saale)

18.01.2016

A u s z u g
aus der Niederschrift der nicht öffentlichen Sondersitzung des Stadtrates vom
23.09.2015:

zu 5.2
Nichtverlängerung Entwicklungsträgervertrag
Vorlage: VI/2015/01139
__________________________________________________________________________

Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich zugestimmt

Beschluss:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zum Entwicklungsträgervertrag vom 8.
August
1995
gegenüber
der
SALEG
Sachsen-Anhaltinische
Landesentwicklungsgesellschaft mbH die Nichtverlängerung zum 31. Dezember 2015
zu erklären.

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, monatlich einen Bericht über den
Arbeitsstand der Entwicklungsmaßnahme Heide-Süd einschließlich des aktuellen
Standes des Rechtstreites hinsichtlich der Forderung der restlichen Kaufpreiszahlung
seitens des Bundes gegenüber der Stadt Halle (Saale) im Finanzausschuss
vorzulegen

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein personell und finanziell untersetztes
Konzept dem Stadtrat bis Oktober 2015 vorzulegen, wie das bisher von der SALEG
geleistete Aufgabenspektrum zur Entwicklungsmaßnahme Heide-Süd innerhalb der
Stadtverwaltung oder des Stadtkonzerns wahrgenommen werden soll.

4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat den Vertrag zwischen der
Stadt Halle (Saale) und der EVG mbH zur Übernahme der Aufgaben aus dem
Entwicklungsträgervertrag mit der SALEG zum Beschluss vorzulegen. Gleiches gilt
für die Auswahl einer Rechtsanwaltskanzlei zur weiteren Führung des Rechtsstreites
mit dem Bund zur Abwehr der in Rede stehenden Forderungen.

F.d.R.
____________________________
Stehle
Protokollführer

Stadt Halle (Saale)

18.01.2016

A u s z u g
aus der Niederschrift der nicht öffentlichen Sondersitzung des Stadtrates vom
23.09.2015:

zu 5.2.1
Änderungsantrag der Fraktion MitBÜRGER für Halle – NEUES
FORUM zur Beschlussvorlage Nichtverlängerung
Entwicklungsträgervertrag VI/2015/01139
Vorlage: VI/2015/01243
__________________________________________________________________________

Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich zugestimmt mit Änderung

Beschlussempfehlung:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zum Entwicklungsträgervertrag vom 8.
August
1995
gegenüber
der
SALEG
Sachsen-Anhaltinische
Landesentwicklungsgesellschaft mbH die Nichtverlängerung zum 31. Dezember 2015
zu erklären.

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, monatlich einen Bericht über den
Arbeitsstand der Entwicklungsmaßnahme Heide-Süd einschließlich des
aktuellen Standes des Rechtstreites hinsichtlich der Forderung der restlichen
Kaufpreiszahlung seitens des Bundes gegenüber der Stadt Halle (Saale) im
Finanzausschuss vorzulegen

3. Der
Oberbürgermeister
wird
beauftragt,
ein
personell
und
finanziell
untersetztes Konzept dem Stadtrat bis Oktober 2015 vorzulegen, wie das bisher
von der SALEG geleistete Aufgabenspektrum zur Entwicklungsmaßnahme
Heide-Süd
innerhalb
der
Stadtverwaltung
oder
des
Stadtkonzerns
wahrgenommen werden soll.

4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat den Vertrag zwischen der
Stadt Halle (Saale) und der EVG mbH zur Übernahme der Aufgaben aus dem
Entwicklungsträgervertrag mit der SALEG zum Beschluss vorzulegen. Gleiches
gilt für die Auswahl einer Rechtsanwaltskanzlei zur weiteren Führung des
Rechtsstreites mit dem Bund zur Abwehr der in Rede stehenden Forderungen.

F.d.R.
____________________________
Stehle
Protokollführer

Stadt Halle (Saale)

18.01.2016

A u s z u g
aus der Niederschrift der nicht öffentlichen Sondersitzung des Stadtrates vom
23.09.2015:

zu
5.2.1.1
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE/ Die PARTEI im Stadtrat
Halle (Saale) zum Änderungsantrag der Fraktion MitBÜRGER für
Halle - NEUES FORUM zur Beschlussvorlage Nichtverlängerung
Entwicklungsträgervertrag , Vorlage: VI/2015/01243
Vorlage: VI/2015/01245
__________________________________________________________________________

Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich zugestimmt

Beschlussempfehlung:

Der Beschlussvorschlag wird um einen Punkt 4 ergänzt:

4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat den Vertrag zwischen der Stadt
Halle
(Saale)
und
der
EVG
mbH
zur
Übernahme
der
Aufgaben
aus
dem
Entwicklungsträgervertrag mit der SALEG zum Beschluss vorzulegen. Gleiches gilt für die
Auswahl einer Rechtsanwaltskanzlei zur weiteren Führung des Rechtsstreites mit dem Bund
zur Abwehr der in Rede stehenden Forderungen.

F.d.R.
____________________________
Stehle
Protokollführer