Ausschuss für städtische Bauangelegenheiten und Vergaben beschließt Baubeschluss zur Beseitigung von Hochwasserschäden am Gimritzer Dammes in Halle (Saale) Stadthaus; Städtebaufördermittel 2016 beantragt

Niederschrift

Stadt Halle (Saale)

27.10.2015

1

N i e d e r s c h r i f t

der öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Ausschusses für städtische Bauangelegenheiten und Vergaben nach der VOB, VOL, HOAI und VOF am 24.09.2015 öffentlich


Ort: Halle (Saale), Stadthaus, Wappensaal Marktplatz 2 06108 Halle (Saale)

Zeit:

17:00 Uhr bis 17:19 Uhr

Anwesenheit: siehe Teilnahmeverzeichnis

2 Anwesend waren:

Mitglieder

Johannes Krause Ausschussvorsitzender, SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale) Ulrich Peinhardt CDU/FDP-Stadtratsfraktion Halle (Saale) Dr. Michael Lämmerhirt CDU/FDP-Stadtratsfraktion Halle (Saale) Dr. Hans-Dieter Wöllenweber CDU/FDP-Stadtratsfraktion Halle (Saale), Vertreter für Herrn Sprung Dr. Ulrike Wünscher CDU/FDP-Stadtratsfraktion Halle (Saale), Vertreterin für Herrn Sänger Manuela Plath DIE LINKE/Die PARTEI Fraktion im Stadtrat Halle (Saale) Rudenz Schramm DIE LINKE/Die PARTEI Fraktion im Stadtrat Halle (Saale), Vertreter für Herrn Schied Gottfried Koehn SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale) Dennis Helmich Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Tom Wolter Fraktion MitBÜRGER für Halle - NEUES FORUM, Vertreter für Herrn Häder Verwaltung

Dr. Judith Marquardt Beigeordnete Kultur und Sport Uwe Stäglin Beigeordneter Stadtentwicklung und Umwelt Angelika Foerster Fachbereichsleiterin Bauen Dr. Petra Sachse Leiterin DLZ Wirtschaft und Wissenschaft Jutta Grimmer Abteilungsleiterin Sanierungen Bernd Bielecke Abteilungsleiter Hochbau Dr. Beate Wrackmeyer Teamleiterin Vergabe Bauleistungen/Bauplanung Frank Gunkel Teamleiter Brücken- und Wasserbau Rene Knofe Teamleiter Allgemeine Ordnungsangelegenheiten Martina Hesse Sachbearbeiterin Submission Kathrin Böger Sachbearbeiterin Fördermittel Jenny Dautermann stellvertretende Protokollführerin

Gast

Annette Waldenburger Geschäftsführerin Bäder Halle GmbH

Entschuldigt fehlten:

Denis Häder Fraktion MitBÜRGER für Halle - NEUES FORUM

3 Michael Sprung CDU/FDP-Stadtratsfraktion Halle (Saale) Frank Sänger CDU/FDP-Stadtratsfraktion Halle (Saale) Thomas Schied DIE LINKE/Die PARTEI Fraktion im Stadtrat Halle (Saale)

zu Einwohnerfragestunde


Es lagen keine Einwohnerfragen vor.

zu 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit


Herr Krause eröffnete die Sitzung und stellte die Beschlussfähigkeit fest.

zu 2 Feststellung der Tagesordnung


Es lagen keine Wortmeldungen vor und Herr Krause bat um Abstimmung.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

Somit wurde folgende Tagesordnung festgestellt:

Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit

Feststellung der Tagesordnung

Genehmigung der Niederschrift vom 03.09.2015

Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Beschlussvorlagen

5.1. Baubeschluss zur Beseitigung von Hochwasserschäden im Zuge des Gimritzer Dammes und der Halle-Saale-Schleife Vorlage: VI/2015/00735

5.2. Einziehung von Verkehrsflächen am Steg (westlicher Bereich) Vorlage: VI/2015/00939

5.3. Einziehung von Parkplätzen an der Karlsruher Allee, nördlich der Einmündung Willi- Bredel-Straße Vorlage: VI/2015/01065

4 5.4. Baubeschluss Hochwasserschadensbeseitigung an der Schleusenbrücke (BR 016-019) Vorlage: VI/2015/00891

5.5. Baubeschluss Hochwasserschadensbeseitigung (HW 164) an der Gimritzer Gutsbrücke (BR 050) Vorlage: VI/2015/00973

5.6. Beantragung von Städtebaufördermitteln für das Programmjahr 2016 Vorlage: VI/2015/01025

5.7. Förderung der Gebäudesicherung des Stadtbades, Schimmelstraße 1 Vorlage: VI/2015/01128

5.8. Vergabe von Städtebaufördermitteln zur Sicherung des Gebäudes der Turnhalle der ehemaligen Steintorschule, Große Steinstraße 60 Vorlage: VI/2015/01137

5.9. Sanierungsgebiet „Historischer Altstadtkern“, Förderfestlegung für die Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahme der Objekte Kleine Märkerstraße 5/6 (Haus B, C und D) Vorlage: VI/2015/01072

Anträge von Fraktionen und Stadträten

schriftliche Anfragen von Fraktionen und Stadträten

Mitteilungen

Beantwortung von mündlichen Anfragen

  1. Anregungen

zu 3 Genehmigung der Niederschrift vom 03.09.2015


Es gab keine Wortmeldungen und Herr Krause bat um Abstimmung.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

zu 4 Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse


Herr Krause verwies auf den Aushang der nicht öffentlich gefassten Beschlüsse.

zu 3.1 Vergabebeschluss: FB 67-L-08/2015 Lieferung eines LKW mit Vorbereitung Ladekran Vorlage: VI/2015/01082


Beschluss:

Der Vergabeausschuss beschließt, der Firma MAN Truck und Bus Deutschland GmbH,

5 Paunsdorfer Straße 91, 04328 Leipzig, zu einer Bruttosumme von 87.941,00 Euro den Zuschlag zur Lieferung eines LKW mit Vorbereitung Ladekran zu erteilen.

zu 3.2 Vergabebeschluss: FB 24.6-L-29/2015 Rahmenvertrag für die Lieferung und Montage von Büromöbeln Vorlage: VI/2015/01083


Beschluss:

Der Vergabeausschuss beschließt, der Firma bzh büroausstattung gmbh, Reichhardtstraße 13, 06114 Halle (Saale), den Zuschlag zu den im Angebot angegebenen Einzelpreisen bis maximal 70.000,00 Euro für den Leistungszeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2017 zu erteilen.

zu 3.3 Vergabebeschluss: FB 24.6-L-30/2015 Rahmenvertrag für die Lieferung von Bürodrehstühlen Vorlage: VI/2015/01084


Beschluss:

Der Vergabeausschuss beschließt, der Firma F.-Martin Steifensand Büromöbel GmbH, Thundorfer Straße 11, 92342 Freystadt-Rettelloh mit einer Bruttosumme bis maximal 70.000,00 € (Nettopreis pro Stuhl 198,50 €) für den Leistungszeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2017 den Zuschlag für die Lieferung von Bürodrehstühlen zu erteilen.

zu 3.4 Vergabebeschluss: FB 67.01-L-11/2015: Ordnungsgemäße Entsorgung der Fäkalwässer und Fäkalschlämme aus den Grundstücksentwässerungsanlagen im Stadtgebiet von Halle (Saale) und im Gebiet des Abwasserzweckverbandes Elster - Kabelsketal Vorlage: VI/2015/01049


Beschluss:

Der Vergabeausschuss beschließt, der Firma Rakowski Dienstleistungen GmbH, Südstraße 6, 06120 Könnern den Zuschlag zu erteilen zu folgenden Einzelpreisen – Brutto –

  1. Entsorungspreis für Kleinkläranlagen

11,30 €/m³ 2. Entsorungspreise für abflusslose Sammelgruben

11,30 €/m³ 3. Reinigungspreis pro 1 Stunde

104,12 €/h 4. zusätzliche Verlegung von Schläuchen

3,57 €/3 Meter
  1. Nichtentsorgungsfähigken (Anfahrtskosten, Personalaufwand) 83,30 €

für den Leistungszeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2017. Der Auftrag kann mit einer Option um ein weiteres Jahr bis maximal 31.12.2018 verlängert werden.

6

zu 3.5 Vergabebeschluss: FB 51-L-29a/2015: Beförderung von Hortkindern Grundschule Diemitz/Freiimfelde zum Ausweichobjekt Ottostraße Vorlage: VI/2015/01058


Beschluss:

Der Vergabebeschluss beschließt, der Firma Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH, Hermann-Hesse-Straße 1a, 39118 Magdeburg zu einer Bruttosumme von 58.300,72 € den Zuschlag für die Beförderung von Hortkindern zu erteilen.

zu 5 Beschlussvorlagen


zu 5.1 Baubeschluss zur Beseitigung von Hochwasserschäden im Zuge des Gimritzer Dammes und der Halle-Saale-Schleife Vorlage: VI/2015/00735


Herr Helmich fragte, aus welchen Gründen die Halle-Saale-Schleife auf dem Lageplan noch vorhanden ist.

Herr Stäglin antwortete, dass um das Gut Gimritz anzubinden, die Halle-Saale-Schleife wieder hergestellt werden muss. Weiterhin gab er an, dass noch in einem Planfestellungsverfahren eine Anpassung diesbezüglich erfolgen kann. Demnach handelt es sich um keine Vorfestlegung des Deiches durch diese Darstellung.

Herr Schramm fragte nach dem Einfluss des vorgelegten Straßenverlaufs auf den zukünftigen Hochwasserdamm, welcher noch nicht feststeht.

Herr Stäglin antwortete, dass im Zuge des Verfahrens zum Deich festgestellt wird, ob es einen Anpassungsbedarf gibt. Sollte es zu Anpassungen kommen, werden die Räte darüber informiert. Um weiter Fluthilfegelder verbauen zu können, muss der Schritt der Entscheidung, wie der Straßenaufbau sein soll, getan werden. Anschließend kann der nächste formelle Schritt gegangen werden.

Herr Schramm fragte, ob die Planung mit dem LHW (Landesamt für Hochwasserschutz) abgestimmt ist und ob es dabei Einwände gibt.

Frau Foerster antwortete, dass dies abgestimmt ist.

Herr Dr. Wöllenweber wollte wissen, wieso das Ende der Baumaßnahmen am Kreuz Weinbergweg in den Detailkarten ausgeklammert ist.

Herr Stäglin antwortete, dass die Planung Gimritzer Damm in zwei Teile getrennt werden musste: zum einen in den Teil, der vom Hochwasser betroffen ist, und zum anderen in den Teil, der über das Stadtbahnprogramm läuft. Dabei gibt es keinen Baubeschluss; die HAVAG plant und arbeitet auf Basis des Gestaltungsbeschlusses.

Herr Wolter wollte wissen, wie der zeitliche Ablauf geplant ist.

Frau Foerster schilderte, dass es sich bei der Vorlage um den Baubeschluss handelt. Anschließend gibt es ein Planfeststellungsverfahren für die Straße. LHW und

7 Landesverwaltungsamt prüfen derzeit verschiedene Varianten für den Deich. Für diesen wird es Mitte 2016 ein Planfeststellungsverfahren geben, welches höchstwahrscheinlich ein Jahr andauern wird. Aus diesem Grund wird es immer im Grenzbereich Anpassungserfordernisse geben. Nächstes Jahr wird mit dem Bau der Straße begonnen. Möglicherweise kann der 31.12.2016 nicht als endgültiger Fertigstellungstermin gehalten werden, dann muss eine entsprechende Verlängerung der Maßnahme beim Fördermittelgeber beantragt werden.

Herr Stäglin versicherte den Stadträten, sie über gravierende Anpassungen zu informieren.

Herr Wolter fragte, ob die Verlängerung ein formelles Verfahren ist oder eine Ausnahme darstellt und ob gesichert ist, dass die Stadt eine Ausnahmegenehmigung erhält.

Frau Foerster antwortete, dass es die Aussage gibt, dass die Maßnahmen bis 2017 gehen können.

Herr Wolter fragte nach den beiden Verschlüssen, den Überfahrten Gut Gimritz und Höhe Eissporthalle, ob diese schon abschließend mit dem LHW abgestimmt sind, wie diese verschlossen werden und ob dies Bestandteil der Planung ist.

Frau Foerster gab an, dass es kein Erfordernis eines Verschlusses gibt und der Übergang Gut Gimritz sowie die Lage der Brücke feststehen. Bei der Deichplanung ist die Brücke dementsprechend zu berücksichtigen, jedoch ist dies nicht in der Planung der Stadtverwaltung sondern Sache des Landesverwaltungsamts bzw. des LHW.

Es gab keine weiteren Wortm