Stadt Halle (Saale) beauftragt Richtlinie zur Förderung von Klimageräten in Einrichtungen in Halle (Saale); 33–67% Förderanteil, mindestens 10 Förderungen vorgesehen
Beschlussauszug
Stadt Halle (Saale) 31.08.2026
A u s z u g aus der Niederschrift der öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 26.08.2026: zu 10.1 Antrag der AfD-Stadtratsfraktion zur Förderung von Klimageräten in sozialen und gemeinschaftlichen Einrichtungen Vorlage: VIII/2026/02969
Abstimmungsergebnis: verwiesen
durch GOA der CDU-Stadtratsfraktion in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Ordnung und in den Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungsausschuss sowie durch GOA der AfD-Stadtratsfraktion in den Ausschuss für Finanzen, städtische Beteiligungsverwaltung und Liegenschaften Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt:
Bis zum 01. März 2027 eine Richtlinie zur Förderung der Anschaffung von Klimageräten für Einrichtungen zu erarbeiten, in denen vulnerable Bürger und ältere Einwohner der Stadt Halle (Saale) leben, betreut und versorgt werden oder aus sozialen und gemeinschaftlichen Gründen zusammenkommen und mithilfe dieses Programmes gesundheitlich geschützt werden können.
Dabei einen auf Kriterien basierenden Förderanteil von 33 bis 67 Prozent der förderfähigen Kosten festzulegen und einen festzulegenden Maximalbetrag je Förderfall zu berücksichtigen.
Dabei darauf zu achten, dass in einem ersten Schritt mindestens 10 Förderungen ausgegeben werden können.
Dabei Mitnahmeeffekte Dritter durch entsprechendes Einschränken weitestgehend auszuschließen.
Fördermöglichkeiten zur finanziellen Ausstattung eines kommunalen Förderprogramms zu akquirieren und die entsprechenden Förderbedingungen in die Richtlinie aufzunehmen.
Den Stadtrat bis zur Novembersitzung 2026 darüber zu informieren, welche Förderprogramme bereits jetzt existieren, aus welchem ein kommunales Förderprogramm finanzierbar und umsetzbar wäre (unter Einsatz eines Anteils kommunaler Eigenmittel), ggf. Bundesförderrichtlinie zur „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“.
In der Finanzplanung des Haushaltes 2027 bereits jetzt einen Vorhaltebetrag in Höhe von jährlich 25.000 Euro einzustellen, gegebenenfalls unter Reduzierung einer weniger wichtigen bestehenden freiwilligen Aufgabe, um ein kommunales Förderprogramm für Klimageräte aus- oder mitzufinanzieren.
F.d.R.
Maik Stehle Protokollführer
Stadt Halle (Saale) 31.08.2026
A u s z u g aus der Niederschrift der öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 26.08.2026: zu 10.2 Antrag der CDU-Stadtratsfraktion Halle (Saale) zur Erarbeitung einer Förderrichtlinie für den Bereich Wirtschaft, Wissenschaft und Digitales Vorlage: VIII/2026/02927
Abstimmungsergebnis: verwiesen
durch GOA der AfD-Stadtratsfraktion in den Ausschuss für Finanzen, städtische Beteiligungsverwaltung und Liegenschaften und in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat eine Richtlinie für die Projektförderung im Bereich Wirtschaft, Wissenschaft und Digitales vorzulegen. Die Richtlinie soll sich an den bereits bestehenden Förderrichtlinien der Stadt Halle (Saale) für die Bereiche Kultur und Sport orientieren und insbesondere Regelungen zu Fördervoraussetzungen, Antragsverfahren, Auswahlkriterien, Entscheidungsprozessen, Verwendungsnachweisen sowie zur Berichterstattung über die Mittelverwendung enthalten. 2. Bis zum Inkrafttreten der Förderrichtlinie sind alle vorgesehenen Projektförderungen im Bereich Wirtschaft, Wissenschaft und Digitales dem zuständigen Ausschuss vor ihrer Bewilligung – soweit dies nach den geltenden kommunal- und haushaltsrechtlichen Vorschriften zulässig ist – zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. F.d.R.
Maik Stehle Protokollführer
Stadt Halle (Saale) 31.08.2026
A u s z u g aus der Niederschrift der öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 26.08.2026: zu 10.3 Antrag der CDU-Stadtratsfraktion Halle (Saale) zur Erarbeitung einer Förderrichtlinie für kommunale Fördermittel im Bereich der Wirtschaftsförderung Vorlage: VIII/2026/02928
Abstimmungsergebnis: verwiesen
durch GOA der Fraktion SPD & FW in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung, sowie durch GOA der AfD-Stadtratsfraktion in den Ausschuss für Finanzen, städtische Beteiligungsverwaltung und Liegenschaften und in den Ausschuss für städtische Bauangelegenheiten und Vergaben Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat eine Förderrichtlinie für die Gewährung überregionaler kommunaler Fördermittel im Bereich der lokalen Wirtschaftsförderung vorzulegen. Die Richtlinie soll insbesondere die Voraussetzungen, Fördergegenstände, Antragsverfahren, Auswahlkriterien, Dokumentationspflichten sowie die beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Union berücksichtigen und eine rechtssichere Vergabe kommunaler Fördermittel ermöglichen.
F.d.R.
Maik Stehle Protokollführer
Stadt Halle (Saale) 31.08.2026
A u s z u g aus der Niederschrift der öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 26.08.2026: zu 10.4 Antrag der CDU-Stadtratsfraktion für mehr Eigenverantwortung für kommunale Schulen durch Flexibilisierung der Beschaffungsgrenzen Vorlage: VIII/2026/02973
Abstimmungsergebnis: verwiesen
durch GOA der CDU-Stadtratsfraktion in den Bildungsausschuss, sowie durch GOA der Fraktion Die Linke Ausschuss für Finanzen, städtische Beteiligungsverwaltung und Liegenschaften Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die derzeit geltende Beschaffungsobergrenze für eigenständige Beschaffungen der kommunalen Schulen in Höhe von 150 Euro aufzuheben und dem Stadtrat ein Konzept für eine eigenverantwortlichere Budgetbewirtschaftung der Schulen vorzulegen.
Das Konzept soll insbesondere folgende Aspekte berücksichtigen:
größere Entscheidungsspielräume der Schulen bei der eigenverantwortlichen Beschaffung von Lehr-, Lern- und Arbeitsmitteln sowie sonstigen Sachmitteln, 2. den Abbau bürokratischer Genehmigungs- und Beschaffungsprozesse, 3. eine bedarfsgerechte Budgetausstattung der Schulen.
F.d.R.
Maik Stehle Protokollführer
Stadt Halle (Saale) 31.08.2026
A u s z u g aus der Niederschrift der öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 26.08.2026: zu 10.5 Antrag der Stadträtin Ulrike Wölfel (CDU-Stadtratsfraktion) zur Prüfung der Einrichtung einer Hundewiese im Bereich des Steffenplatzes Vorlage: VIII/2026/02986
Abstimmungsergebnis: verwiesen
durch GOA der AfD-Stadtratsfraktion in den Ausschuss für Finanzen, städtische Beteiligungsverwaltung und Liegenschaften und in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Ordnung Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob im Bereich des Steffenplatzes eine eingezäunte Hundewiese eingerichtet werden kann.
Im Rahmen der Prüfung soll insbesondere dargestellt werden,
ob die Fläche für eine entsprechende Nutzung geeignet ist, 2. welche Investitions- und Unterhaltungskosten entstehen würden, 3. welche Maßnahmen zur Einfriedung, Ausstattung und Pflege erforderlich wären, 4. welche Auswirkungen auf andere Nutzungen des Steffenplatzes zu erwarten sind.
Über das Ergebnis der Prüfung ist dem Stadtrat zu berichten.
F.d.R.
Maik Stehle Protokollführer
Stadt Halle (Saale) 31.08.2026
A u s z u g aus der Niederschrift der öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 26.08.2026: zu 10.6 Antrag der Fraktion SPD & FW Halle (Saale) zur Flexibilisierung von Trauerfeiern auf kommunalen Friedhöfen Vorlage: VIII/2026/02943
Abstimmungsergebnis: verwiesen
durch GOA der Fraktion SPD & FW in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Ordnung Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, folgende Sachverhalte zur Flexibilisierung von Trauerfeiern auf kommunalen Friedhöfen zu prüfen:
Wochenendnahe Termine und Samstagsangebote: ob auf kommunalen Friedhöfen regelmäßig auch Trauerfeiern an Samstagen angeboten werden können, welche personellen und organisatorischen Voraussetzungen hierfür erforderlich wären, welche Mehrkosten entstehen würden und ob diese über kostendeckende Gebühren refinanziert werden können. 2. Erweiterung der täglichen Terminangebote: ob zusätzliche Nachmittagszeitfenster eingerichtet werden können, ob hierfür eine Anpassung der Arbeitszeiten der Friedhofsmitarbeiter:innen ausreichend wäre und welche organisatorischen Auswirkungen sich hieraus ergeben. 3. Optimierung der Terminstruktur: ob die bisher übliche Zweistunden-Taktung der Trauerfeiern bedarfsgerecht ist, ob durch eine veränderte Taktung (z. B. 10:00 Uhr und 11:30 Uhr) zusätzliche Termine geschaffen werden können, und ob hierdurch auch ohne zusätzlichen Personaleinsatz eine höhere Kapazität erreicht werden kann. 4. Einheitliche Terminvergabe:
ob für alle kommunalen Friedhöfe ein transparentes und möglichst einheitliches Zeitraster eingeführt werden kann, damit Angehörige und Bestattungsunternehmen frühzeitig erkennen können, welche Zeitfenster grundsätzlich angeboten werden. 5. Bessere Auslastung vorhandener Feierhallen: Auf Friedhöfen mit mehreren Feiermöglichkeiten ist zu prüfen, ob durch zeitlich versetzte oder parallele Nutzung zusätzlicher Räumlichkeiten weitere Trauerfeiern durchgeführt werden können, insbesondere auf dem Südfriedhof unter Einbeziehung des Urnenübergaberaumes, und welche organisatorischen Voraussetzungen hierfür erforderlich wären. 6. Wirtschaftliche Bewertung: welche zusätzlichen Einnahmen durch ein erweitertes Terminangebot erzielt werden könnten, und welche zusätzlichen Kosten entstehen würden,
F.d.R.
Maik Stehle Protokollführer
Stadt Halle (Saale) 31.08.2026
A u s z u g aus der Niederschrift der öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 26.08.2026: zu 10.7 Antrag der Fraktion SPD & FW Halle (Saale) zur Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe und Stärkung des Ehrenamts in der Wärmestube Vorlage: VIII/2026/02953
Abstimmungsergebnis: verwiesen
durch GOA der Fraktion SPD & FW in den Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungsausschuss, sowie durch GOA der CDU-Stadtratsfraktion in den Ausschuss für Finanzen, städtische Beteiligungsverwaltung und Liegenschaften Beschlussvorschlag:
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Evangelischen Stadtmission Halle e. V. und weiteren Trägern der Wohnungslosenhilfe zu prüfen,
a. wie die Ziele des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit vom 24.04.2024, um Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 zu überwinden, in der Stadt Halle (Saale) unter Einbeziehung des „Bündnis Wohnungslosigkeit überwinden“ konzeptionell umgesetzt werden sollen, b. inwieweit die Öffnungszeiten der städtischen Notunterbringung, der Wärmestube und weiterer Anlaufstellen bedarfsgerechter aufeinander abgestimmt und bestehende Versorgungslücken insbesondere an Wochenenden, Sonn- und Feiertagen sowie während besonderer Hitze- und Kälteperioden geschlossen werden können, c. wie auch Menschen, die bestehende Einrichtungen im Einzelfall nicht nutzen können, ein niedrigschwelliges und menschenwürdiges Hilfe- oder Unterbringungsangebot sowie aufsuchende und begleitende Hilfe gewährleistet werden kann, d. wie die Unterstützungsbedarfe der M