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title: "Stadt Halle (Saale) beauftragt Richtlinie zur Förderung von Klimageräten in Einrichtungen in Halle (Saale); 33–67% Förderanteil, mindestens 10 Förderungen vorgesehen"
sdDatePublished: "2026-09-02T18:38:00Z"
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  - "Halle (Saale)"
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Stadt Halle (Saale) beauftragt Richtlinie zur Förderung von Klimageräten in Einrichtungen in Halle (Saale); 33–67% Förderanteil, mindestens 10 Förderungen vorgesehen

Beschlussauszug

Stadt Halle (Saale)
31.08.2026

A u s z u g
aus der Niederschrift der öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Stadtrates
vom 26.08.2026:
zu 10.1
Antrag der AfD-Stadtratsfraktion zur Förderung von Klimageräten in
sozialen und gemeinschaftlichen Einrichtungen
Vorlage: VIII/2026/02969
__________________________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
verwiesen

durch GOA der CDU-Stadtratsfraktion in den
Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Ordnung
und in den
Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungsausschuss
sowie durch GOA der AfD-Stadtratsfraktion in den
Ausschuss für Finanzen, städtische Beteiligungsverwaltung und Liegenschaften
Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt:
1. Bis zum 01. März 2027 eine Richtlinie zur Förderung der Anschaffung von
Klimageräten für Einrichtungen zu erarbeiten, in denen vulnerable Bürger und ältere
Einwohner der Stadt Halle (Saale) leben, betreut und versorgt werden oder aus
sozialen und gemeinschaftlichen Gründen zusammenkommen und mithilfe dieses
Programmes gesundheitlich geschützt werden können.
2. Dabei einen auf Kriterien basierenden Förderanteil von 33 bis 67 Prozent der
förderfähigen Kosten festzulegen und einen festzulegenden Maximalbetrag je
Förderfall zu berücksichtigen.
3. Dabei darauf zu achten, dass in einem ersten Schritt mindestens 10 Förderungen
ausgegeben werden können.
4. Dabei Mitnahmeeffekte Dritter durch entsprechendes Einschränken weitestgehend
auszuschließen.
5. Fördermöglichkeiten
zur
finanziellen
Ausstattung
eines
kommunalen
Förderprogramms zu akquirieren und die entsprechenden Förderbedingungen in die
Richtlinie aufzunehmen.

6. Den Stadtrat bis zur Novembersitzung 2026 darüber zu informieren, welche
Förderprogramme
bereits
jetzt
existieren,
aus
welchem
ein
kommunales
Förderprogramm finanzierbar und umsetzbar wäre (unter Einsatz eines Anteils
kommunaler Eigenmittel), ggf. Bundesförderrichtlinie zur „Klimaanpassung in sozialen
Einrichtungen“.
7. In der Finanzplanung des Haushaltes 2027 bereits jetzt einen Vorhaltebetrag in Höhe
von jährlich 25.000 Euro einzustellen, gegebenenfalls unter Reduzierung einer
weniger wichtigen bestehenden freiwilligen Aufgabe, um ein kommunales
Förderprogramm für Klimageräte aus- oder mitzufinanzieren.

F.d.R.
____________________________
Maik Stehle
Protokollführer

Stadt Halle (Saale)
31.08.2026

A u s z u g
aus der Niederschrift der öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Stadtrates
vom 26.08.2026:
zu 10.2
Antrag der CDU-Stadtratsfraktion Halle (Saale) zur Erarbeitung einer
Förderrichtlinie für den Bereich Wirtschaft, Wissenschaft und
Digitales
Vorlage: VIII/2026/02927
__________________________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
verwiesen

durch GOA der AfD-Stadtratsfraktion in den
Ausschuss für Finanzen, städtische Beteiligungsverwaltung und Liegenschaften
und in den
Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Beschlussvorschlag:

1.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat eine Richtlinie für die
Projektförderung im Bereich Wirtschaft, Wissenschaft und Digitales vorzulegen. Die
Richtlinie soll sich an den bereits bestehenden Förderrichtlinien der Stadt Halle
(Saale) für die Bereiche Kultur und Sport orientieren und insbesondere Regelungen
zu
Fördervoraussetzungen,
Antragsverfahren,
Auswahlkriterien,
Entscheidungsprozessen, Verwendungsnachweisen sowie zur Berichterstattung über
die Mittelverwendung enthalten.
2.
Bis zum Inkrafttreten der Förderrichtlinie sind alle vorgesehenen Projektförderungen
im Bereich Wirtschaft, Wissenschaft und Digitales dem zuständigen Ausschuss vor
ihrer
Bewilligung
–
soweit
dies
nach
den
geltenden
kommunal-
und
haushaltsrechtlichen Vorschriften zulässig ist – zur Beratung und Beschlussfassung
vorzulegen.
F.d.R.
____________________________
Maik Stehle
Protokollführer

Stadt Halle (Saale)
31.08.2026

A u s z u g
aus der Niederschrift der öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Stadtrates
vom 26.08.2026:
zu 10.3
Antrag der CDU-Stadtratsfraktion Halle (Saale) zur Erarbeitung einer
Förderrichtlinie für kommunale Fördermittel im Bereich der
Wirtschaftsförderung
Vorlage: VIII/2026/02928
__________________________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
verwiesen

durch GOA der Fraktion SPD & FW in den
Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung,
sowie durch GOA der AfD-Stadtratsfraktion in den
Ausschuss für Finanzen, städtische Beteiligungsverwaltung und Liegenschaften
und in den
Ausschuss für städtische Bauangelegenheiten und Vergaben
Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat eine Förderrichtlinie für die Gewährung
überregionaler kommunaler Fördermittel im Bereich der lokalen Wirtschaftsförderung
vorzulegen. Die Richtlinie soll insbesondere die Voraussetzungen, Fördergegenstände,
Antragsverfahren, Auswahlkriterien, Dokumentationspflichten sowie die beihilferechtlichen
Vorgaben der Europäischen Union berücksichtigen und eine rechtssichere Vergabe
kommunaler Fördermittel ermöglichen.

F.d.R.
____________________________
Maik Stehle
Protokollführer

Stadt Halle (Saale)
31.08.2026

A u s z u g
aus der Niederschrift der öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Stadtrates
vom 26.08.2026:
zu 10.4
Antrag der CDU-Stadtratsfraktion für mehr Eigenverantwortung für
kommunale Schulen durch Flexibilisierung der Beschaffungsgrenzen
Vorlage: VIII/2026/02973
__________________________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
verwiesen

durch GOA der CDU-Stadtratsfraktion in den
Bildungsausschuss,
sowie durch GOA der Fraktion Die Linke
Ausschuss für Finanzen, städtische Beteiligungsverwaltung und Liegenschaften
Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die derzeit geltende Beschaffungsobergrenze für
eigenständige Beschaffungen der kommunalen Schulen in Höhe von 150 Euro aufzuheben
und dem Stadtrat ein Konzept für eine eigenverantwortlichere Budgetbewirtschaftung der
Schulen vorzulegen.

Das Konzept soll insbesondere folgende Aspekte berücksichtigen:

1.
größere Entscheidungsspielräume der Schulen bei der eigenverantwortlichen
Beschaffung von Lehr-, Lern- und Arbeitsmitteln sowie sonstigen Sachmitteln,
2.
den Abbau bürokratischer Genehmigungs- und Beschaffungsprozesse,
3.
eine bedarfsgerechte Budgetausstattung der Schulen.

F.d.R.
____________________________
Maik Stehle
Protokollführer

Stadt Halle (Saale)
31.08.2026

A u s z u g
aus der Niederschrift der öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Stadtrates
vom 26.08.2026:
zu 10.5
Antrag der Stadträtin Ulrike Wölfel (CDU-Stadtratsfraktion) zur
Prüfung der Einrichtung einer Hundewiese im Bereich des
Steffenplatzes
Vorlage: VIII/2026/02986
__________________________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
verwiesen

durch GOA der AfD-Stadtratsfraktion in den
Ausschuss für Finanzen, städtische Beteiligungsverwaltung und Liegenschaften
und in den
Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Ordnung
Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob im Bereich des Steffenplatzes eine
eingezäunte Hundewiese eingerichtet werden kann.

Im Rahmen der Prüfung soll insbesondere dargestellt werden,

1.
ob die Fläche für eine entsprechende Nutzung geeignet ist,
2.
welche Investitions- und Unterhaltungskosten entstehen würden,
3.
welche Maßnahmen zur Einfriedung, Ausstattung und Pflege erforderlich wären,
4.
welche Auswirkungen auf andere Nutzungen des Steffenplatzes zu erwarten sind.

Über das Ergebnis der Prüfung ist dem Stadtrat zu berichten.

F.d.R.
____________________________
Maik Stehle
Protokollführer

Stadt Halle (Saale)
31.08.2026

A u s z u g
aus der Niederschrift der öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Stadtrates
vom 26.08.2026:
zu 10.6
Antrag der Fraktion SPD & FW Halle (Saale) zur Flexibilisierung von
Trauerfeiern auf kommunalen Friedhöfen
Vorlage: VIII/2026/02943
__________________________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
verwiesen

durch GOA der Fraktion SPD & FW in den
Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Ordnung
Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, folgende Sachverhalte zur Flexibilisierung von
Trauerfeiern auf kommunalen Friedhöfen zu prüfen:

1.
Wochenendnahe Termine und Samstagsangebote:

ob auf kommunalen Friedhöfen regelmäßig auch Trauerfeiern an Samstagen
angeboten werden können,

welche personellen und organisatorischen Voraussetzungen hierfür erforderlich
wären,

welche Mehrkosten entstehen würden und

ob diese über kostendeckende Gebühren refinanziert werden können.
2.
Erweiterung der täglichen Terminangebote:

ob zusätzliche Nachmittagszeitfenster eingerichtet werden können,

ob hierfür eine Anpassung der Arbeitszeiten der Friedhofsmitarbeiter:innen
ausreichend wäre und

welche organisatorischen Auswirkungen sich hieraus ergeben.
3.
Optimierung der Terminstruktur:

ob die bisher übliche Zweistunden-Taktung der Trauerfeiern bedarfsgerecht ist,

ob durch eine veränderte Taktung (z. B. 10:00 Uhr und 11:30 Uhr) zusätzliche
Termine geschaffen werden können,

und ob hierdurch auch ohne zusätzlichen Personaleinsatz eine höhere Kapazität
erreicht werden kann.
4.
Einheitliche Terminvergabe:


ob für alle kommunalen Friedhöfe ein transparentes und möglichst einheitliches
Zeitraster
eingeführt
werden
kann,
damit
Angehörige
und
Bestattungsunternehmen
frühzeitig
erkennen
können,
welche
Zeitfenster
grundsätzlich angeboten werden.
5.
Bessere Auslastung vorhandener Feierhallen:
Auf Friedhöfen mit mehreren Feiermöglichkeiten ist zu prüfen,

ob durch zeitlich versetzte oder parallele Nutzung zusätzlicher Räumlichkeiten
weitere Trauerfeiern durchgeführt werden können,

insbesondere
auf
dem
Südfriedhof
unter
Einbeziehung
des
Urnenübergaberaumes,

und welche organisatorischen Voraussetzungen hierfür erforderlich wären.
6.
Wirtschaftliche Bewertung:

welche zusätzlichen Einnahmen durch ein erweitertes Terminangebot erzielt
werden könnten,

und welche zusätzlichen Kosten entstehen würden,

F.d.R.
____________________________
Maik Stehle
Protokollführer

Stadt Halle (Saale)
31.08.2026

A u s z u g
aus der Niederschrift der öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Stadtrates
vom 26.08.2026:
zu 10.7
Antrag der Fraktion SPD & FW Halle (Saale) zur Weiterentwicklung
der Wohnungslosenhilfe und Stärkung des Ehrenamts in der
Wärmestube
Vorlage: VIII/2026/02953
__________________________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
verwiesen

durch GOA der Fraktion SPD & FW in den
Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungsausschuss,
sowie durch GOA der CDU-Stadtratsfraktion in den
Ausschuss für Finanzen, städtische Beteiligungsverwaltung und Liegenschaften
Beschlussvorschlag:

1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Evangelischen Stadtmission
Halle e. V. und weiteren Trägern der Wohnungslosenhilfe zu prüfen,

a. wie die Ziele des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit vom 24.04.2024, um
Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 zu überwinden, in der Stadt Halle (Saale) unter
Einbeziehung des „Bündnis Wohnungslosigkeit überwinden“ konzeptionell umgesetzt
werden sollen,
b. inwieweit die Öffnungszeiten der städtischen Notunterbringung, der Wärmestube und
weiterer Anlaufstellen bedarfsgerechter aufeinander abgestimmt und bestehende
Versorgungslücken insbesondere an Wochenenden, Sonn- und Feiertagen sowie
während besonderer Hitze- und Kälteperioden geschlossen werden können,
c. wie auch Menschen, die bestehende Einrichtungen im Einzelfall nicht nutzen können, ein
niedrigschwelliges und menschenwürdiges Hilfe- oder Unterbringungsangebot sowie
aufsuchende und begleitende Hilfe gewährleistet werden kann,
d. wie die Unterstützungsbedarfe der M