Stadtrat Halle (Saale) beschließt Neufassung der Geschäftsordnung für den Stadtrat und seine Ausschüsse; CDU/FDP-Antrag mit Änderungen angenommen
Beschlussauszug
Stadt Halle (Saale)
05.10.2015
A u s z u g aus der Niederschrift der 12. öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses vom 23.09.2015:
zu 5.1 Neufassung der Geschäftsordnung für den Stadtrat und seine Ausschüsse Vorlage: VI/2015/00839
Abstimmungsergebnis: vertagt
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschließt die anliegende Geschäftsordnung der Stadt Halle (Saale) für den Stadtrat und seine Ausschüsse.
F.d.R.
Stehle Protokollführer
Stadt Halle (Saale)
05.10.2015
A u s z u g aus der Niederschrift der 12. öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses vom 23.09.2015:
zu 5.1.1 Änderungsantrag der CDU/FDP Fraktion zur BV Neufassung der Geschäftsordnung für den Stadtrat und seine Ausschüsse - VI/2015/00839 Vorlage: VI/2015/01012
Abstimmungsergebnis: zugestimmt mit Änderungen
Einzelpunktabstimmung
Beschlussempfehlung:
§ 2 Änderungen der Tagesordnung
(3) Die Absetzung von Angelegenheiten von der Tagesordnung oder die Änderung der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte kann mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stadträte entschieden werden. Die Absetzung von der Tagesordnung bedarf der Zustimmung des Einbringers.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt
4 Ja-Stimmen
8 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
§ 6 Sitzungsleitung und -verlauf
(1) Der Vorsitzende des Stadtrates leitet die Verhandlungen des Stadtrates im Rahmen dieser Geschäftsordnung. Er ruft die Verhandlungsgegenstände auf und stellt sie zur Beratung und Beschlussfassung. Will er zu einem Verhandlungsgegenstand als Mitglied des Stadtrates selbst sprechen, so muss er den Vorsitz für die Dauer der Beratung und Beschlussfassung dieses Gegenstandes an seinen Stellvertreter abgeben. Der Vorsitzende des Stadtrates kann im Falle seiner Erschöpfung die Leitung an seinen Stellvertreter übertragen. Der Vorsitzende des Stadtrates kann zeitweise die Leitung an seinen Stellvertreter abgeben.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt
10 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
1 Enthaltung
(3) Die Sitzungen des Stadtrates sind grundsätzlich in folgender Reihenfolge durch-zuführen:
öffentlicher Sitzungsteil
a) Aktuelle Stunde
b) Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit, c) Feststellung der Tagesordnung, d) Genehmigung der Niederschrift, ….
Abstimmungsergebnis: zurückgezogen
§ 7 Anträge und Anfragen
(2) Anträge müssen 21 Tage vor der Sitzung beim Team Ratsangelegenheiten eingegangen sein – ausgenommen sind Anträge auf Akteneinsicht nach § 17. Anträge können vom Antragsteller entweder für eine Vorberatung in den Ausschüssen oder direkt für eine Beschlussfassung im nach der Hauptsatzung zuständigen Gremium eingereicht werden. Bei Anträgen soll muss eine schriftliche Stellungnahme am Freitag, 13:00 Uhr, vor dem Sitzungstermin den Fraktionen und fraktionslosen Stadträten übergeben werden.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt
(3) Schriftliche Anfragen sollen 21 Tage vor der Sitzung beim Team Ratsangelegenheiten eingegangen sein, damit eine schriftliche Antwort bis zur Sitzung ermöglicht wird. Ist eine schriftliche Beantwortung bis zum Freitag, 13:00 Uhr, vor dem Sitzungstermin nicht möglich, so ist dies dem Fragesteller mit der Begründung in der Sitzung mitzuteilen und die Beantwortung unverzüglich nachzuholen. Die Begründung der Verspätung ist in der schriftlichen Antwort der Verwaltung anzuführen. Während der Stadtratssitzung ist dem Einbringer eine Nachfrage sind dem Einbringer Nachfragen gestattet. Eine Diskussion zu den Anfragen und deren Antworten soll nicht stattfinden.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt
10 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
1 Enthaltung
(4) Während der Sitzung können mündliche Anfragen gestellt werden. Sie sind zu Protokoll zu nehmen. Mündliche Anfragen, die zwei Tage vor der Sitzung des Stadtrates beim Team Ratsangelegenheiten schriftlich angekündigt worden sind, sollen in der Sitzung durch die Verwaltung beantwortet werden. Später Gestellte Anfragen werden spätestens innerhalb eines Monats schriftlich beantwortet, sofern die Verwaltung sie nicht sofort beantwortet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt
12 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
§ 8 Aktuelle Stunde
(1) Auf Antrag des Oberbürgermeisters oder einer Fraktion wird eine aktuelle Stunde durchgeführt. Die aktuelle Stunde soll im Regelfall zu Beginn der Sitzung vor dem Bericht des Oberbürgermeisters abgehalten werden, über Ausnahmen entscheidet der Stadtrat mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt
12 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
(2) Die aktuelle Stunde dient dem vorläufigen Austausch von Meinungen und der gegenseitigen Unterrichtung zwischen den Mitgliedern des Stadtrates und der Verwaltung zu einem aktuellen kommunalpolitischen Thema oder Ereignis. Die aktuelle Stunde dient dem vorläufigen Austausch von Meinungen und der gegenseitigen Unterrichtung zwischen den Mitgliedern des Stadtrates und der Verwaltung. Gegenstand kann nur ein aktuelles kommunalpolitisches Thema oder Ereignis sein, welches nicht zur Beschlussfassung dem Stadtrat vorliegt. Beschlüsse können nicht gefasst werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt
12 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
(3) Die aktuelle Stunde ist mindestens am Freitag bis zum Freitag, 13:00 Uhr in der Woche vor der Stadtratssitzung zu beantragen. Der Antrag muss ein konkretes kommunalpolitisches Thema oder Ereignis von aktuellem Interesse und eine Begründung enthalten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt
12 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
(4) An einem Sitzungstag findet nur eine aktuelle Stunde zu einem Thema statt. Sind vor einer Ratssitzung mehrere Anträge auf Durchführung einer aktuellen Stunde eingegangen, ist das zuerst fristgerecht angemeldete Thema zu behandeln. Über Ausnahmen entscheidet der Stadtrat mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder. entscheidet der Stadtrat mit der Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder des Stadtrates über die Anträge.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt
4 Ja-Stimmen
8 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
§ 9 Beratung der Sitzungsgegenstände
(4) Ein Mitglied des Stadtrates darf in der Sitzung nur dann sprechen, wenn ihm der Vorsitzende des Stadtrates das Wort erteilt. Das Wort zu derselben Angelegenheit kann nur zweimal erteilt werden. Sollte der Oberbürgermeister oder ein von ihm Beauftragter das Wort ergriffen haben und neue Aussagen zur Sache gemacht oder einen Stadtrat persönlich angesprochen haben, so steht bei ersterem allen, bei letzterem dem Betroffenen unabhängig von Satz 2 das Recht auf einmalige weitere Worterteilung zu. Vor Schließung der Beratung durch den Vorsitzenden hat der Einbringer des Verhandlungsgegenstandes das Recht zur Schlussäußerung.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt
8 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
3 Enthaltungen
(5) Die Anrede ist an den Stadtrat, nicht an die Zuhörer das Publikum zu richten. Die Redner haben sich an den zur Beratung stehenden Antrag zu halten. Die Redezeit beträgt für den Oberbürgermeister, Fraktionsvorsitzende bzw. einen von ihm benannten Vertreter und Ausschussvorsitzende bzw. einen vom Ausschuss benannten Vertreter 5 Minuten, für die übrigen Mitglieder des Stadtrates 3 Minuten. Auf Beschluss des Stadtrates kann die Redezeit verlängert oder begrenzt werden.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt
7 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
4 Enthaltungen
§ 10 Geschäftsordnungsanträge
(1) Folgende Geschäftsordnungsanträge
können jederzeit gestellt werden:
k) Übertragung zur Entscheidung an den Oberbürgermeister oder den zuständigen beschließenden Ausschuss.
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt
8 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
4 Enthaltungen
(4) Meldet sich ein Stadtrat zur Geschäftsordnung durch Heben beider Hände, so muss ihm das Wort außerhalb der Reihe erteilt werden. Es darf dadurch kein Redner unterbrochen werden. Zu Geschäftsordnungsanträgen kann nur jeweils ein Redner jeder Fraktion für oder gegen den Antrag das Wort ergreifen. Bemerkungen zur Geschäftsordnung dürfen nicht länger als 1 Minute dauern. Sie dürfen sich mit der Sache selbst nicht befassen.
Eine Aussprache zur Sache findet bis zur Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag nicht mehr statt. Ein Antrag auf Schluss der Aussprache bzw. auf Abschluss der Rednerliste kann nur von einem Stadtratsmitglied gestellt werden, dass noch nicht zur Sache gesprochen hat.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt
1 Ja-Stimme
8 Nein-Stimmen
3 Enthaltungen
§ 16 Sitzungsniederschrift und Beschlusskontrolle
(6) Die Niederschrift ist allen Fraktionen und fraktionslosen Stadträten spätestens am Freitag vor dem nächsten regulären Sitzungstermin zuzuleiten mit der Einladung zur nächsten Sitzung zuzuleiten. Die Niederschrift ist nach Bestätigung durch den Rat oder den jeweiligen Ausschuss im Bürgerinformationssystem der Stadt Halle (Saale) zu veröffentlichen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt
2 Ja-Stimmen
5 Nein-Stimmen
4 Enthaltungen
§ 18 Aufhebung der Beschlüsse des Stadtrates
(1) Wird ein Antrag auf Aufhebung eines Beschlusses des Stadtrates abgelehnt, so kann ohne Vorliegen neuer Tatsachen ein entsprechender Antrag nicht vor Ablauf von 6 Monaten erneut behandelt werden. Wird eine Beschlussvorlage/ein Antrag des Stadtrates abgelehnt, so kann ohne Vorliegen neuer Tatsachen ein entsprechender Antrag nicht vor Ablauf von 6 Monaten erneut behandelt werden.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt
4 Ja-Stimmen
7 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
F.d.R.
Stehle Protokollführer
Stadt Halle (Saale)
05.10.2015
A u s z u g aus der Niederschrift der 12. öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses vom 23.09.2015:
zu 5.1.2 Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur BV Neufassung der Geschäftsordnung für den Stadtrat und seine Ausschüsse Vorlage: VI/2015/00924
Abstimmungsergebnis: zurückgezogen
Beschlussvorschlag:
Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert:
Der Änderungsvorschlag im §11 (10) wird gestrichen.
gez. Johannes Krause Vorsitzender SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale)
F.d.R.
Stehle Protokollführer
Stadt Halle (Saale)
05.10.2015
A u s z u g aus der Niederschrift der 12. öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses vom 23.09.2015:
zu 5.1.3 Änderungsantrag der Fraktion MitBÜRGER für Halle – NEUES FORUM zur Neufassung der Geschäftsordnung für den Stadtrat und seine Ausschüsse (VI/2015/00839 ) Vorlage: VI/2015/01079
Abstimmungsergebnis: zugestimmt mit Änderungen
Einzelpunktabstimmung siehe Beschlussempfehlung
Beschlussempfehlung:
Die Geschäftsordnung der Stadt Halle (Saale) für den Stadtrat und seine Ausschüsse wird wie folgt geändert: Titel: Geschäftsordnu