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title: "Stadtrat Halle (Saale) beschließt Neufassung der Geschäftsordnung für den Stadtrat und seine Ausschüsse; CDU/FDP-Antrag mit Änderungen angenommen"
sdDatePublished: "2026-09-02T18:38:00Z"
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  - "Sachsen-Anhalt"
  - "Halle (Saale)"
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Stadtrat Halle (Saale) beschließt Neufassung der Geschäftsordnung für den Stadtrat und seine Ausschüsse; CDU/FDP-Antrag mit Änderungen angenommen

Beschlussauszug

Stadt Halle (Saale)

05.10.2015

A u s z u g
aus der Niederschrift der 12. öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des
Hauptausschusses vom 23.09.2015:

zu 5.1
Neufassung der Geschäftsordnung für den Stadtrat und seine
Ausschüsse
Vorlage: VI/2015/00839
__________________________________________________________________________

Abstimmungsergebnis:
vertagt

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschließt die anliegende Geschäftsordnung der Stadt
Halle (Saale) für den Stadtrat und seine Ausschüsse.

F.d.R.
____________________________
Stehle
Protokollführer

Stadt Halle (Saale)

05.10.2015

A u s z u g
aus der Niederschrift der 12. öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des
Hauptausschusses vom 23.09.2015:

zu 5.1.1
Änderungsantrag der CDU/FDP Fraktion zur BV Neufassung der
Geschäftsordnung für den Stadtrat und seine Ausschüsse -
VI/2015/00839
Vorlage: VI/2015/01012
__________________________________________________________________________

Abstimmungsergebnis:
zugestimmt mit Änderungen

Einzelpunktabstimmung

Beschlussempfehlung:

§ 2
Änderungen der
Tagesordnung

(3) Die Absetzung von Angelegenheiten von der Tagesordnung oder die Änderung der
Reihenfolge der Tagesordnungspunkte kann mit einfacher Mehrheit der anwesenden
Stadträte entschieden werden. Die Absetzung von der Tagesordnung bedarf der
Zustimmung des Einbringers.

Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt

4 Ja-Stimmen

8 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

§ 6
Sitzungsleitung und -verlauf

(1) Der Vorsitzende des Stadtrates leitet die Verhandlungen des Stadtrates im Rahmen
dieser Geschäftsordnung. Er ruft die Verhandlungsgegenstände auf und stellt sie zur
Beratung und Beschlussfassung. Will er zu einem Verhandlungsgegenstand als Mitglied
des Stadtrates selbst sprechen, so muss er den Vorsitz für die Dauer der Beratung und
Beschlussfassung dieses Gegenstandes an seinen Stellvertreter abgeben. Der
Vorsitzende des Stadtrates kann im Falle seiner Erschöpfung die Leitung an seinen
Stellvertreter übertragen. Der Vorsitzende des Stadtrates kann zeitweise die Leitung
an seinen Stellvertreter abgeben.

Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich zugestimmt

10 Ja-Stimmen

  1 Nein-Stimme

  1 Enthaltung

(3) Die Sitzungen des Stadtrates sind grundsätzlich in folgender Reihenfolge durch-zuführen:

öffentlicher Sitzungsteil

a) Aktuelle Stunde

b) Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung
und
der Beschlussfähigkeit,
c) Feststellung der Tagesordnung,
d) Genehmigung der Niederschrift,
….

Abstimmungsergebnis:
zurückgezogen

§ 7
Anträge und Anfragen

(2) Anträge müssen 21 Tage vor der Sitzung beim Team Ratsangelegenheiten eingegangen
sein – ausgenommen sind Anträge auf Akteneinsicht nach § 17. Anträge können vom
Antragsteller entweder für eine Vorberatung in den Ausschüssen oder direkt für eine
Beschlussfassung im nach der Hauptsatzung zuständigen Gremium eingereicht werden.
Bei Anträgen soll muss eine schriftliche Stellungnahme am Freitag, 13:00 Uhr, vor dem
Sitzungstermin den Fraktionen und fraktionslosen Stadträten übergeben werden.

Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich zugestimmt

(3) Schriftliche Anfragen sollen 21 Tage vor der Sitzung beim Team Ratsangelegenheiten
eingegangen sein, damit eine schriftliche Antwort bis zur Sitzung ermöglicht wird. Ist eine
schriftliche Beantwortung bis zum Freitag, 13:00 Uhr, vor dem Sitzungstermin nicht
möglich, so ist dies dem Fragesteller mit der Begründung in der Sitzung mitzuteilen und
die Beantwortung unverzüglich nachzuholen. Die Begründung der Verspätung ist in
der schriftlichen Antwort der Verwaltung anzuführen. Während der Stadtratssitzung
ist dem Einbringer eine Nachfrage sind dem Einbringer Nachfragen gestattet. Eine
Diskussion zu den Anfragen und deren Antworten soll nicht stattfinden.

Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich zugestimmt

10 Ja-Stimmen

  1 Nein-Stimme

  1 Enthaltung

(4) Während der Sitzung können mündliche Anfragen gestellt werden. Sie sind zu Protokoll
zu nehmen. Mündliche Anfragen, die zwei Tage vor der Sitzung des Stadtrates beim
Team Ratsangelegenheiten schriftlich angekündigt worden sind, sollen in der Sitzung
durch die Verwaltung beantwortet werden. Später Gestellte Anfragen werden spätestens
innerhalb eines Monats schriftlich beantwortet, sofern die Verwaltung sie nicht sofort
beantwortet.

Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt

12 Ja-Stimmen

  0 Nein-Stimmen

  0 Enthaltungen

§ 8
Aktuelle Stunde

(1) Auf Antrag des Oberbürgermeisters oder einer Fraktion wird eine aktuelle Stunde
durchgeführt. Die aktuelle Stunde soll im Regelfall zu Beginn der Sitzung vor dem
Bericht des Oberbürgermeisters abgehalten werden, über Ausnahmen entscheidet
der Stadtrat mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt

12 Ja-Stimmen

  0 Nein-Stimmen

  0 Enthaltungen

(2) Die aktuelle Stunde dient dem vorläufigen Austausch von Meinungen und der
gegenseitigen Unterrichtung zwischen den Mitgliedern des Stadtrates und der
Verwaltung zu einem aktuellen kommunalpolitischen Thema oder Ereignis. Die aktuelle
Stunde dient dem vorläufigen Austausch von Meinungen und der gegenseitigen
Unterrichtung zwischen den Mitgliedern des Stadtrates und der Verwaltung.
Gegenstand kann nur ein aktuelles kommunalpolitisches Thema oder Ereignis
sein, welches nicht zur Beschlussfassung dem Stadtrat vorliegt. Beschlüsse
können nicht gefasst werden.

Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt

12 Ja-Stimmen

  0 Nein-Stimmen

  0 Enthaltungen

(3) Die aktuelle Stunde ist mindestens am Freitag bis zum Freitag, 13:00 Uhr in der Woche
vor
der
Stadtratssitzung
zu
beantragen.
Der
Antrag
muss
ein
konkretes
kommunalpolitisches Thema oder Ereignis von aktuellem Interesse und eine Begründung
enthalten.

Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt

12 Ja-Stimmen

  0 Nein-Stimmen

  0 Enthaltungen

(4) An einem Sitzungstag findet nur eine aktuelle Stunde zu einem Thema statt. Sind vor
einer Ratssitzung mehrere Anträge auf Durchführung einer aktuellen Stunde
eingegangen, ist das zuerst fristgerecht angemeldete Thema zu behandeln. Über
Ausnahmen entscheidet der Stadtrat mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
entscheidet der Stadtrat mit der Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder des
Stadtrates über die Anträge.

Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt

4 Ja-Stimmen

8 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

§ 9
Beratung der Sitzungsgegenstände

(4) Ein Mitglied des Stadtrates darf in der Sitzung nur dann sprechen, wenn ihm der
Vorsitzende des Stadtrates das Wort erteilt. Das Wort zu derselben Angelegenheit kann
nur zweimal erteilt werden. Sollte der Oberbürgermeister oder ein von ihm Beauftragter
das Wort ergriffen haben und neue Aussagen zur Sache gemacht oder einen Stadtrat
persönlich angesprochen haben, so steht bei ersterem allen, bei letzterem dem
Betroffenen unabhängig von Satz 2 das Recht auf einmalige weitere Worterteilung zu.
Vor Schließung der Beratung durch den Vorsitzenden hat der Einbringer des
Verhandlungsgegenstandes das Recht zur Schlussäußerung.

Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich zugestimmt

8 Ja-Stimmen

1 Nein-Stimme

3 Enthaltungen

(5) Die Anrede ist an den Stadtrat, nicht an die Zuhörer das Publikum zu richten. Die
Redner haben sich an den zur Beratung stehenden Antrag zu halten. Die Redezeit
beträgt für den Oberbürgermeister, Fraktionsvorsitzende bzw. einen von ihm benannten
Vertreter und Ausschussvorsitzende bzw. einen vom Ausschuss benannten Vertreter 5
Minuten, für die übrigen Mitglieder des Stadtrates 3 Minuten. Auf Beschluss des
Stadtrates kann die Redezeit verlängert oder begrenzt werden.

Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich zugestimmt

7 Ja-Stimmen

1 Nein-Stimme

4 Enthaltungen

§ 10
Geschäftsordnungsanträge

(1) Folgende Geschäftsordnungsanträge

können jederzeit gestellt werden:

k) Übertragung zur Entscheidung an den Oberbürgermeister oder den zuständigen
beschließenden Ausschuss.

Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt

8 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

4 Enthaltungen

(4) Meldet sich ein Stadtrat zur Geschäftsordnung durch Heben beider Hände, so muss ihm
das Wort außerhalb der Reihe erteilt werden. Es darf dadurch kein Redner unterbrochen
werden. Zu Geschäftsordnungsanträgen kann nur jeweils ein Redner jeder Fraktion für
oder gegen den Antrag das Wort ergreifen. Bemerkungen zur Geschäftsordnung dürfen
nicht länger als 1 Minute dauern. Sie dürfen sich mit der Sache selbst nicht befassen.

Eine
Aussprache
zur
Sache
findet
bis
zur
Abstimmung
über
den
Geschäftsordnungsantrag nicht mehr statt. Ein Antrag auf Schluss der Aussprache bzw.
auf Abschluss der Rednerliste kann nur von einem Stadtratsmitglied gestellt werden,
dass noch nicht zur Sache gesprochen hat.

Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt

1 Ja-Stimme

8 Nein-Stimmen

3 Enthaltungen

§ 16
Sitzungsniederschrift und Beschlusskontrolle

(6) Die Niederschrift ist allen Fraktionen und fraktionslosen Stadträten spätestens am Freitag
vor dem nächsten regulären Sitzungstermin zuzuleiten mit der Einladung zur nächsten
Sitzung zuzuleiten. Die Niederschrift ist nach Bestätigung durch den Rat oder den
jeweiligen Ausschuss im Bürgerinformationssystem der Stadt Halle (Saale) zu
veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt

2 Ja-Stimmen

5 Nein-Stimmen

4 Enthaltungen

§ 18
Aufhebung der Beschlüsse des Stadtrates

(1) Wird ein Antrag auf Aufhebung eines Beschlusses des Stadtrates abgelehnt, so kann
ohne Vorliegen neuer Tatsachen ein entsprechender Antrag nicht vor Ablauf von 6
Monaten erneut behandelt werden. Wird eine Beschlussvorlage/ein Antrag des
Stadtrates abgelehnt, so kann ohne Vorliegen neuer Tatsachen ein entsprechender
Antrag nicht vor Ablauf von 6 Monaten erneut behandelt werden.

Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt

4 Ja-Stimmen

7 Nein-Stimmen

1 Enthaltung

F.d.R.
____________________________
Stehle
Protokollführer

Stadt Halle (Saale)

05.10.2015

A u s z u g
aus der Niederschrift der 12. öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des
Hauptausschusses vom 23.09.2015:

zu 5.1.2
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur BV Neufassung der
Geschäftsordnung für den Stadtrat und seine Ausschüsse
Vorlage: VI/2015/00924
__________________________________________________________________________

Abstimmungsergebnis:
zurückgezogen

Beschlussvorschlag:

Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert:

Der Änderungsvorschlag im §11 (10) wird gestrichen.

gez. Johannes Krause
Vorsitzender
SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale)

F.d.R.
____________________________
Stehle
Protokollführer

Stadt Halle (Saale)

05.10.2015

A u s z u g
aus der Niederschrift der 12. öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des
Hauptausschusses vom 23.09.2015:

zu 5.1.3
Änderungsantrag der Fraktion MitBÜRGER für Halle – NEUES
FORUM zur Neufassung der Geschäftsordnung für den Stadtrat und
seine Ausschüsse (VI/2015/00839 )
Vorlage: VI/2015/01079
__________________________________________________________________________

Abstimmungsergebnis:
zugestimmt mit Änderungen

Einzelpunktabstimmung siehe Beschlussempfehlung

Beschlussempfehlung:

Die Geschäftsordnung der Stadt Halle (Saale) für den Stadtrat und seine Ausschüsse wird
wie folgt geändert:
Titel:
Geschäftsordnu