Anna Weide, Vorsitzende des Schulelternrates der August-Hermann-Francke Grundschule, fordert Schulsozialarbeiterstelle im Stadthaus Festsaal, Halle (Saale); EU-Förderung abgelehnt durch Formfehler
Niederschrift
Stadt Halle (Saale)
09.11.2015
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N i e d e r s c h r i f t
der öffentlichen/nicht öffentlichen Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses am 16.09.2015 öffentlich
Ort: Stadthaus Festsaal Marktplatz 2 06108 Halle (Saale)
Zeit:
16:10 Uhr bis 18:35 Uhr
Anwesenheit: siehe Teilnahmeverzeichnis
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Anwesend waren:
Dr. med. Detlef Wend
Vorsitzender SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale) Gottfried Koehn
SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale) Stellvertreter von H. Hopfgarten Andreas Schachtschneider
CDU/FDP-Stadtratsfraktion Halle (Saale) Heike Wießner
CDU/FDP-Stadtratsfraktion Halle (Saale) Katja Raab CDU/FDP-Stadtratsfraktion Halle (Saale) Ute Haupt
DIE LINKE/Die PARTEI Fraktion Halle (Saale) Josephine Jahn
DIE LINKE/Die PARTEI Fraktion Halle (Saale) Dennis Helmich
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stellvertreter von Frau Dr. Brock Dr. Regina Schöps
Fraktion MitBÜRGER für Halle - NEUES FORUM
Beate Gellert
stimmberechtigtes Mitglied Vertreter der freien Träger der Jugendhilfe Uwe Kramer
stimmberechtigtes Mitglied Vertreter der freien Träger der Jugendhilfe Sylvia Plättner
stimmberechtigtes Mitglied Vertreter der freien Träger der Jugendhilfe Clemens Raudith
stimmberechtigtes Mitglied Vertreter der freien Träger der Jugendhilfe Stellvertreter von Frau Köferstein Helga Schubert
stimmberechtigtes Mitglied Vertreter der freien Träger der Jugendhilfe Ines Ehrt stimmberechtigtes Mitglied Vertreter der freien Träger der Jugendhilfe Tobias Kogge
beratendes Mitglied Beigeordneter für Bildung und Soziales Katharina Brederlow
beratendes Mitglied Fachbereichsleiterin FB Bildung Dr. Hendrik Kluge
beratendes Mitglied Evangelischer Kirchenkreis Halle-Saalkreis Rene Moses
beratendes Mitglied Humanistischer Regionalverband Halle- Saalkreis Mirko Petrick
beratendes Mitglied Kinder- und Jugendbeauftragter Susanne Willers beratendes Mitglied Katholische Kirchen
- 3 - Entschuldigt fehlten:
Klaus Hopfgarten
SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale) Dr. Inés Brock Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kerstin Köferstein
stimmberechtigtes Mitglied Vertreter der freien Träger der Jugendhilfe Jörg Rommelfanger stimmberechtigtes Mitglied Vertreter der freien Träger der Jugendhilfe Norbert Böhnke
beratendes Mitglied Dr. Toralf Fischer
beratendes Mitglied Richter Bruno Glomski
beratendes Mitglied Christina Greiner
beratendes Mitglied Tilo Kurth
beratendes Mitglied Gerda Mittag
beratendes Mitglied Lars Nentwich
beratendes Mitglied Anja Pohl
beratendes Mitglied Tatjana Privorozkaja
beratendes Mitglied Petra Schneutzer
beratendes Mitglied Christiane Sünnemann
beratendes Mitglied Susanne Wildner
beratendes Mitglied
zu Einwohnerfragestunde
Zur Einwohnerfragestunde sprach Frau Anna Weide, Vorsitzende des Schulelternrates der August-Hermann-Francke Grundschule, vor. Frau Weide sprach an, dass die Schule sich in der südlichen Innenstadt in den Franckeschen Stiftungen befindet. Die Schule hat insgesamt 256 Schüler aus 34 verschiedenen Nationen. An der Grundschule sind 102 Schüler mit Migrationshintergrund und von diesen haben 56 Schüler einen Sprachförderbedarf. Einige der Kinder sind Kriegsflüchtlinge aus Syrien, die kaum bzw. keine Deutschkenntnisse haben. In der Gestaltung des Schulunterrichts ist dies eine große Herausforderung, diese Kinder zu integrieren. Mit dem neuen Schuljahr hat sich die Situation an der Schule dramatisch verschlechtert. Die Schule hat insgesamt eine gemischte soziale Struktur. Bis zum Sommer hatte die Grundschule eine halbe Schulsozialarbeiterstelle, die sehr unterstützend der Grundschule in Problembewältigungen u. ä. geholfen hat. Auf Grund eines Formfehlers ist der bei der EU eingereichte Antrag auf eine Schulsozialarbeiterstelle abgelehnt worden. Frau Weide appellierte an den Jugendhilfeausschuss, in der Jugendhilfeplanung der Stadt Halle (Saale) noch eine Möglichkeit zu erhalten, um eine Schulsozialarbeiterstelle für die Grundschule bekommen zu können. Herr Dr. Wend dankte für den Wortbeitrag. Herr Kogge sprach an, dass die Schulsozialarbeit ein Projekt des Landes ist. So wie sie in diesem Konzept dargestellt ist, ist sie auch in der Schule angesiedelt und hat schulergänzende und schulfördernde Pakete in ihrem Leistungsbereich drin, bspw. „Schulerfolg sichern“. Die Finanzierung dieser Projekte wurde über den Europäischen Sozialfonds durch das Kultusministerium gesichert. Der Träger hat das falsche Formblatt
- 4 - eingereicht, dadurch ist er bei der Bewilligung rausgefallen. Bedauerlicherweise an einer Grundschule mit einem hohen Migrationsanteil. Wenn die Kommune solche Stellen analog bezahlen würde, dann müsste die Leistungsbeschreibung anders aussehen und es würde im Rahmen der Subsidiarität eine Ausschreibung für alle Träger erfolgen, da dann ein „Wettbewerb“ greifen würde. Da noch zwei weitere Schulen mit einem hohen Migrantenanteil keine Bewilligung erhalten haben, müsste es für diese Schulen ebenfalls stattfinden. Durch Herrn Kogge wurde empfohlen, dass diese Aufgabe immer wieder in der Jugendhilfeplanung festgelegt wird und auch in den Haushaltsdiskussionen auf diese Bereiche eingegangen wird. Frau Brederlow ergänzte, dass sie sich bereits zu drei abgelehnten Schulen geäußert hatte, u.a. betrifft das die Grundschule August-Hermann-Francke. Die Zahlen vom Landesschulamt zeigten, dass es die Schule mit dem zweithöchsten Anteil an Flüchtlingen ist. Die aktuellsten Zahlen werden gerade zusammengestellt, diese werden sicher in einer Woche vorliegen. Es betrifft dann noch die Grundschule Südstadt und die Grundschule „Hutten“, das ist auch dem Jugendhilfeausschuss bekannt. Es muss abwägend betrachtet werden, ob dies eine Frage der Jugendhilfeplanung oder eine Frage zum Haushalt ist, die in den Diskussionen berücksichtigt werden muss. Aus der Entwicklung der Flüchtlingszahlen entwickeln sich die Bedarfe. Frau Brederlow verwies darauf, dass es außer den Flüchtlingen auch noch andere Zielgruppen gibt. Die Entscheidung zur Vergabe einzelner Leistungen an die Träger der Jugendhilfe, die hier als Kooperationspartner mit Schule agieren, müsste dann noch getroffen werden. Eine Schule als Kooperationspartner würde nicht infrage kommen. Es müsste dann beschrieben werden, mit welchen Inhalten an welcher Schule Schulsozialarbeit durchgeführt werden soll, dies muss nicht analog dem Europäischen Sozialfond (ESF) sein. Es gibt da einige Fragen, die dann noch zu klären wären. Frau Brederlow machte deutlich, dass leider drei Schulen nicht bewilligt worden sind, die den Bedarf gehabt hätten. Das sieht die Verwaltung ebenso. Herr Schachtschneider sprach an, dass er es unbedingt in die Jugendhilfeplanung mit aufnehmen würde, auch wenn dann die Finanzierung über den Haushalt gehen sollte. Das macht klar, dass der Jugendhilfeausschuss das auch als sehr notwendig ansieht. Migration sollte hier nicht der Hauptschwerpunkt sein, es wird jetzt eine Lösung benötigt. Herr Dr. Wend dankte für die Wortbeiträge und äußerte sich dahingehend, dass evtl. noch eine politische Heilung der Problematik möglich gemacht wird.
zu Kinder- und Jugendsprechstunde
Es waren keine Kinder und Jugendlichen erschienen.
- 5 - zu 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit
Die öffentliche Sitzung wurde von Herrn Dr. Wend eröffnet und geleitet. Er stellte die ordnungsgemäße Einladung und Beschlussfähigkeit fest.
zu 2 Feststellung der Tagesordnung
Herr Dr. Wend merkte zur Tagesordnung an, dass noch ein Änderungsantrag von Herrn Kramer eingegangen ist, welcher als TOP 5.1. in der Tagesordnung aufzunehmen ist. Es gab keine weiteren Anmerkungen zur Tagesordnung. Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt Herr Dr. Wend stellte folgende Tagesordnung fest:
Einwohnerfragestunde
Kinder- und Jugendsprechstunde
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit
Feststellung der Tagesordnung
Genehmigung der Niederschrift
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Beschlussvorlagen
5.1. Jugendhilfeplanung der Stadt Halle (Saale) - Teilplan für die Leistungen der präventiven Jugendhilfe (§§ 11-13,14,16 SGB VIII) Vorlage: VI/2015/00655
5.1.1 . Änderungsantrag von Herrn Kramer, stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss, zur BV Jugendhilfeplanung der Stadt Halle (Saale) - Teilplan für die Leistungen der präventiven Jugendhilfe (§§ 11-13,14,16 SGB VIII Vorlage: VI/2015/01218
Anträge von Fraktionen und Stadträten
schriftliche Anfragen von Fraktionen und Stadträten
Mitteilungen
Beantwortung von mündlichen Anfragen
- Anregungen
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zu 3 Genehmigung der Niederschrift
Dr. Wend stellte fest, dass zur Sondersitzung keine Niederschrift zur Genehmigung vorlag.
zu 4 Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Es gab keine nicht öffentlichen Beschlüsse bekannt zu geben.
zu 5 Beschlussvorlagen
zu 5.1 Jugendhilfeplanung der Stadt Halle (Saale) - Teilplan für die Leistungen der präventiven Jugendhilfe (§§ 11-13,14,16 SGB VIII) Vorlage: VI/2015/00655
zu 5.1.1 Änderungsantrag von Herrn Kramer, stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss, zur BV Jugendhilfeplanung der Stadt Halle (Saale) - Teilplan für die Leistungen der präventiven Jugendhilfe (§§ 11-13,14,16 SGB VIII Vorlage: VI/2015/01218
Herr Dr. Wend sprach an, dass die Jugendhilfeplanung in einer ersten Lesung am 03.09.15 behandelt worden ist. Er bat Herrn Kramer um die Vorstellung seines Änderungsantrages, welcher vorab den Mitgliedern zugegangen war. Er bat darum, sozialraumweise vorzugehen. Zu der vorgeschlagenen Verfahrensweise gab es keinen Widerspruch von Mitgliedern.
Herr Kramer führte als Antragsteller in seinen Änderungsantrag ein. Er sprach an, dass er seinen Änderungsantrag noch geringfügig modifiziert hat. Zum einen wurde der Beschlussvorschlag verändert. Inhaltlich hat sich gegenüber dem Verwaltungsvorschlag nur geändert, dass die Jugendhilfeplanung „für die Jahre 2016 – 2019 in der vom Jugendhilfeausschuss am 16.09.2015 empfohlenen Fassung“ beschlossen werden soll.
Zur Anlage äußerte Herr Kramer, welche Änderungen dort eingebracht und in verschiedenen Farben hervorgehoben worden sind, um dies zu verdeutlichen. Die Leistungsbeschreibung I a wurde in die entsprechende Abfolge aufgenommen, wo diese hingehört. Inhaltlich geht es um die Leistung zu den Kitas. Er verwies auf die Seite 18 mit dem Städtevergleich, es wird von 102,8 Stellen ausgegangen. Die Verwaltungsvorlage geht von 96 Stellen im Bedarf aus, was er für nicht bedarfsgerecht hält. Deswegen gibt es die Änderungswünsche. Die verschiedenen Sozialräume sind auch unterschiedlich geprägt.
Herr Kramer verdeutlichte die großen Leistungsbereiche zu Kitas, Schulsozialarbeit bzw. Arbeit mit Schulen und auch an Ho