Stadt Halle (Saale) prüft Öffnung des Mühlgrabens für nicht motorbetriebenen Wassersport vom Kefersteinstraße bis zum Riveufer; Kosten und Machbarkeit prüfen

Beschlussauszug

Stadt Halle (Saale)

05.10.2015

A u s z u g aus der Niederschrift der 12. öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses vom 23.09.2015:

zu 6.1 Antrag der Fraktionen CDU/FDP und MitBÜRGER für Halle - NEUES FORUM zur frühzeitigen Beteiligung des Stadtrates an Planungsprozessen Vorlage: VI/2015/00877


Abstimmungsergebnis: vertagt

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung oder der Ausschuss für Planungsangelegenheiten wird künftig in die Konzeption und die Vorbereitung von Planungsprozessen städtischer Hoch- und Tiefbaumaßnahmen einbezogen. In Zukunft werden dem Stadtrat vor Ausarbeitung und Vorlage konkreter Ausführungsplanungen Beschlussvorlagen mit Eckpunkten der Planung zur Bestätigung vorgelegt.

F.d.R.


Stehle Protokollführer

Stadt Halle (Saale)

05.10.2015

A u s z u g aus der Niederschrift der 12. öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses vom 23.09.2015:

zu 6.2 Antrag des Stadtrates Christoph Bernstiel (CDU/FDP-Fraktion) zur Öffnung des Mühlgrabens für den Wassersport im Rahmen der Umsetzung des Wassertourismuskonzeptes Vorlage: VI/2015/00954


Abstimmungsergebnis: abgesetzt

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen,

  1. Welche Schritte sind erforderlich, um die Befahrbarkeit des Mühlgrabens für den nicht motorbetriebenen Wassersport, von der Höhe Kefersteinstraße bis zum Riveufer, zu ermöglichen. Dabei sollen insbesondere Möglichkeiten zur Öffnung der momentanen „Sperrstellen“ Mühlpforte und Steinmühle sowie die zu erwartenden Kosten geprüft werden.

und

  1. Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen der Umsetzung des Grundsatzbeschluss zum Wassertourismuskonzept – Punkt 2.* - VI/2014/00485 die unter 1. geprüften Maßnahmen zu berücksichtigen und bis zur Sitzung des Stadtrates im Oktober 2015 zu berichten.

*Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die im Konzept bisher nicht finanziell untersetzten Maßnahmen inhaltlich so zu unterlegen, dass der Stadtrat daraus eine Prioritätenliste entwickeln und beschließen kann.

F.d.R.


Stehle Protokollführer

Stadt Halle (Saale)

05.10.2015

A u s z u g aus der Niederschrift der 12. öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses vom 23.09.2015:

zu 6.3 Antrag der Fraktion DIE LINKE/ Die PARTEI im Stadtrat Halle (Saale) und der CDU/FDP Stadtratsfraktion zur personellen Erweiterung der Trägerversammlung des Jobcenters Vorlage: VI/2015/00950


Abstimmungsergebnis: vertagt

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) wird beauftragt, sich in der
     Trägerversammlung des Jobcenters dafür einzusetzen, dass die Trägerversammlung

auf sechs Personen erweitert wird.

   2. Der Stadtrat entsendet zwei Stadträte als weitere Mitglieder der Trägerversammlung.

F.d.R.


Stehle Protokollführer

Stadt Halle (Saale)

05.10.2015

A u s z u g aus der Niederschrift der 12. öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses vom 23.09.2015:

zu 6.4 Antrag der Fraktion DIE LINKE/ Die PARTEI im Stadtrat Halle (Saale) zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Gebiet um die ehemalige Eissporthalle Vorlage: VI/2015/00948


Abstimmungsergebnis: vertagt

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat möge beschließen:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Stadtratssitzung Dezember 2015 ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Gebiet zwischen dem Gimritzer Damm und dem neu zu errichtenden Deich entlang der Wilden Saale/ Elisabeth-Saale einzuleiten.

  2. Sämtliche Flächen in diesem Gebiet mit der Zweckbindung „Erholungseinrichtungen, Kultur und Sport“ sowie „Erholungseinrichtungen, Freizeiteinrichtungen , Sporteinrichtungen“ sind in „Grünflächen mit Versorgungsfunktion“ umzuwandeln.

F.d.R.


Stehle Protokollführer

Stadt Halle (Saale)

05.10.2015

A u s z u g aus der Niederschrift der 12. öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses vom 23.09.2015:

zu 6.5 Antrag der SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale) zur Erarbeitung eines Bildungskonzeptes für die Stadt Halle (Saale) Vorlage: VI/2015/01000


Abstimmungsergebnis: abgesetzt

Beschlussvorschlag:

  1. Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Stadtrat im Frühjahr 2016 ein ganzheitliches Bildungskonzept für die Stadt Halle (Saale) vorzulegen. Das Konzept soll sich inhaltlich an den nachstehenden Eckpunkten ausrichten:

Erstellung eines Portfolios der halleschen Bildungslandschaft, das alle Bildungsangebote und -institutionen erfasst, das heißt, mindestens alle Angebote der frühkindlichen, schulischen, akademisch/wissenschaftlichen Bildung sowie Erwachsenen- und Seniorenbildung (inkl. der Angebote freier Träger), untersowie die Einbeziehung aller außerschulischen Einrichtungen der künstlerischen, kulturellen und musischen Bildung (z. B. TOOH, ZOO, Stadtbibliothek, Stadtmuseum etc.)

Berücksichtigung der Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere der Schulsozialarbeit

Erarbeitung eines Bildungsleitbildes der Stadt Halle unter dem Aspekt des lebenslangen Lernens, Definition von Schwerpunkten für ein erfolgreiches Bildungsmanagement (insbesondere Reduzierung der Schulabbrecher/- verweigererquote)

Erarbeitung von Zielgrößen zur Absicherung einer zeitgemäßen Ausstattung in Bezug auf Technik und Mobiliar an allen halleschen Schulen

Aufzeigen der Verbindungen mit bestehenden Planungsvorhaben anderer Verwaltungsbereiche

Konkretisierung und Festlegung der Steuerungsverantwortung für die Verzahnung der Träger, Einrichtungen und Angebote in eigener kommunaler Verantwortung unter Darlegung der Steuerungsebenen und –beteiligten im Sinne eines kommunalen Bildungsmanagements

Erarbeitung eines Schnittstellenmanagements zur Verbesserung des Übergangs zwischen Einrichtungen der frühkindlichen Bildung und dem regulären Schulbetrieb sowie des Übergangs zwischen Schule und Beruf oder Studium, Prüfung der besseren Zusammenarbeit mit privaten oder zivilgesellschaftlichen Initiativen in diesem Bereich

Berücksichtigung der Förderung inklusiver Bildung und Bildungsangebote mit dem Ziel, dass Heranwachsende unabhängig von ihrer sozialen Herkunft gleiche Chancen erhalten

Besondere Beachtung der Herausforderungen, die durch die steigende Zahl von Flüchtlingskindern erwachsen

Darlegung von Prioritäten und Finanzierungsalternativen unter der Maßgabe der gesamten zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel (insbesondere in Bezug auf den städtischen Ressourceneinsatz in den verschiedenen Sozialräumen)

  1. Im Rahmen der Erstellung und späteren Umsetzung des Konzeptes sollten mögliche Kooperationen mit dem Saalekreis in den genannten Bereichen geprüft werden.

  2. Das Konzept ist dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

F.d.R.


Stehle Protokollführer

Stadt Halle (Saale)

05.10.2015

A u s z u g aus der Niederschrift der 12. öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses vom 23.09.2015:

zu 6.6 Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI zur sozialen Wohnraumversorgung in der halleschen Innenstadt Vorlage: VI/2015/00999


Abstimmungsergebnis: vertagt

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister als Vertreter der Stadt Halle (Saale) in der Gesellschafterversammlung der Halleschen Wohnungsgesellschaft mbH (HWG) wird beauftragt, den Geschäftsführer anzuweisen, ein Konzept zur sozialen Wohnraumversorgung in der halleschen Innenstadt zu erarbeiten.

  2. Das Konzept ist unter Berücksichtigung folgender Eckpunkte zu erstellen:

a. Personengruppen mit Anrecht auf einen Wohnberechtigungsschein nach Wohnraumfördergesetz sowie Bezieher von KdU erhalten durch den Einsatz von subjektbezogenen, flexiblen Mietpreis- und Belegungsbindungen die Möglichkeit, Wohnungen in Beständen der HWG in den Stadtteilen „Altstadt“, „Nördliche Innenstadt“, „Südliche Innenstadt“ und „Paulusviertel“ anzumieten.

b. Zur Finanzierung ist durch die HWG ein Sozialfonds einzurichten, der einen angemessenen Umfang von vergünstigtem Wohnraum gewährleistet. Im ersten Jahr sind hierfür zunächst 100.000 Euro einzustellen.

c. Auf Basis der durch den Sozialfonds verfügbaren Mittel erarbeitet die HWG eine Zielgröße für einen stabilen Bestand von Wohnungen mit flexibler Mietpreis- und Belegungsbindung in den oben genannten Stadtvierteln.

d. Für die im Rahmen des Konzepts belegungsgebundenen Wohnungen wird der Mietpreis pro qm auf eine Brutto-Kaltmiete abgesenkt, die sich z. B. am durch die Stadt bewilligten KdU-Richtwert orientiert. Für den Bindungszeitraum verzichtet die HWG auf Mieterhöhungen und begrenzt sie nach dessen Ablauf in einer festzulegenden Übergangsfrist.

e. Die individuelle Notwendigkeit der Mietpreis- und Belegungsbindung ist nach einem festzulegenden Intervall zu prüfen und Berechtigungen sind gegebenenfalls fortzuschreiben oder aufzuheben.

f. Die HWG erarbeitet gemeinsam mit der Stadtverwaltung eine koordinierte Vorgehensweise, auf deren Basis eine zielgruppengerechte Information und Vermittlung von Wohnungen an berechtigte Personen stattfinden kann.

g. Die Wirkung des Gesamtkonzeptes ist jährlich zu evaluieren.

  1. Das erarbeitete Konzept ist dem Stadtrat bis zur Sitzung am 16.12.2015 vorzulegen und vor seiner Umsetzung erneut durch die Gesellschafterversammlung zu beschließen.

F.d.R.


Stehle Protokollführer

Stadt Halle (Saale)

05.10.2015

A u s z u g aus der Niederschrift der 12. öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses vom 23.09.2015:

zu 6.6.1 Änderungsantrag der CDU/FDP-Fraktion zum Antrag der Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI zur sozialen Wohnraumversorgung in der halleschen Innenstadt - Vorlage: VI/2015/00999 Vorlage: VI/2015/01047


Abstimmungsergebnis: zurückgezogen

Beschlussvorschlag:

Folgende Punkte werden im Punkt 2 gestrichen:

  1. Das Konzept ist unter Berücksichtigung folgender Eckpunkte zu erstellen:

a. Personengruppen mit Anrecht auf einen Wohnberechtigungsschein nach Wohnraumfördergesetz sowie Bezieher von KdU erhalten durch den Einsatz von subjektbezogenen, flexiblen Mietpreis- und Belegungsbindungen die Möglichkeit, Wohnungen in Beständen der HWG in den Stadtteilen „Altstadt“, „Nördliche Innenstadt“, „Südliche Innenstadt“ und „Paulusviertel“ anzumieten.

b. Zur Finanzierung ist durch die HWG ein Sozialfonds einzurichten, der einen angemessenen Umfang von vergünstigtem Wohnraum gewährleistet.