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title: "Stadt Halle (Saale) prüft Öffnung des Mühlgrabens für nicht motorbetriebenen Wassersport vom Kefersteinstraße bis zum Riveufer; Kosten und Machbarkeit prüfen"
sdDatePublished: "2026-09-02T18:38:00Z"
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  - "Saalekreis"
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Stadt Halle (Saale) prüft Öffnung des Mühlgrabens für nicht motorbetriebenen Wassersport vom Kefersteinstraße bis zum Riveufer; Kosten und Machbarkeit prüfen

Beschlussauszug

Stadt Halle (Saale)

05.10.2015

A u s z u g
aus der Niederschrift der 12. öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des
Hauptausschusses vom 23.09.2015:

zu 6.1
Antrag der Fraktionen CDU/FDP und MitBÜRGER für Halle - NEUES
FORUM zur frühzeitigen Beteiligung des Stadtrates an
Planungsprozessen
Vorlage: VI/2015/00877
__________________________________________________________________________

Abstimmungsergebnis:
vertagt

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung oder der Ausschuss für Planungsangelegenheiten wird
künftig in die Konzeption und die Vorbereitung von Planungsprozessen städtischer Hoch-
und Tiefbaumaßnahmen einbezogen. In Zukunft werden dem Stadtrat vor Ausarbeitung und
Vorlage konkreter Ausführungsplanungen Beschlussvorlagen mit Eckpunkten der Planung
zur Bestätigung vorgelegt.

F.d.R.
____________________________
Stehle
Protokollführer

Stadt Halle (Saale)

05.10.2015

A u s z u g
aus der Niederschrift der 12. öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des
Hauptausschusses vom 23.09.2015:

zu 6.2
Antrag des Stadtrates Christoph Bernstiel (CDU/FDP-Fraktion) zur
Öffnung des Mühlgrabens für den Wassersport im Rahmen der
Umsetzung des Wassertourismuskonzeptes
Vorlage: VI/2015/00954
__________________________________________________________________________

Abstimmungsergebnis:
abgesetzt

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen,
1. Welche Schritte sind erforderlich, um die Befahrbarkeit des Mühlgrabens
für den nicht motorbetriebenen Wassersport, von der Höhe
Kefersteinstraße bis zum Riveufer, zu ermöglichen.
Dabei sollen insbesondere Möglichkeiten zur Öffnung der momentanen
„Sperrstellen“ Mühlpforte und Steinmühle sowie die zu erwartenden
Kosten geprüft werden.

und

2. Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen der Umsetzung des
Grundsatzbeschluss zum Wassertourismuskonzept – Punkt 2.* -
VI/2014/00485 die unter 1. geprüften Maßnahmen zu berücksichtigen und
bis zur Sitzung des Stadtrates im Oktober 2015 zu berichten.

*Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die im Konzept bisher nicht finanziell
untersetzten Maßnahmen inhaltlich so zu unterlegen, dass der Stadtrat daraus
eine Prioritätenliste entwickeln und beschließen kann.

F.d.R.
____________________________
Stehle
Protokollführer

Stadt Halle (Saale)

05.10.2015

A u s z u g
aus der Niederschrift der 12. öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des
Hauptausschusses vom 23.09.2015:

zu 6.3
Antrag der Fraktion DIE LINKE/ Die PARTEI im Stadtrat Halle (Saale)
und der CDU/FDP Stadtratsfraktion zur personellen Erweiterung der
Trägerversammlung des Jobcenters
Vorlage: VI/2015/00950
__________________________________________________________________________

Abstimmungsergebnis:
vertagt

Beschlussvorschlag:

      1. Der Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) wird beauftragt, sich in der
         Trägerversammlung des Jobcenters dafür einzusetzen, dass die Trägerversammlung
auf
          sechs Personen erweitert wird.

       2. Der Stadtrat entsendet zwei Stadträte als weitere Mitglieder der Trägerversammlung.

F.d.R.
____________________________
Stehle
Protokollführer

Stadt Halle (Saale)

05.10.2015

A u s z u g
aus der Niederschrift der 12. öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des
Hauptausschusses vom 23.09.2015:

zu 6.4
Antrag der Fraktion DIE LINKE/ Die PARTEI im Stadtrat Halle (Saale)
zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Gebiet um die
ehemalige Eissporthalle
Vorlage: VI/2015/00948
__________________________________________________________________________

Abstimmungsergebnis:
vertagt

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat möge beschließen:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Stadtratssitzung Dezember 2015 ein Verfahren zur
Änderung des Flächennutzungsplanes im Gebiet zwischen dem Gimritzer Damm und
dem neu zu errichtenden Deich entlang der Wilden Saale/ Elisabeth-Saale einzuleiten.

2. Sämtliche Flächen in diesem Gebiet mit der Zweckbindung „Erholungseinrichtungen,
Kultur und Sport“ sowie „Erholungseinrichtungen, Freizeiteinrichtungen ,
Sporteinrichtungen“ sind in „Grünflächen mit Versorgungsfunktion“ umzuwandeln.

F.d.R.
____________________________
Stehle
Protokollführer

Stadt Halle (Saale)

05.10.2015

A u s z u g
aus der Niederschrift der 12. öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des
Hauptausschusses vom 23.09.2015:

zu 6.5
Antrag der SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale) zur Erarbeitung eines
Bildungskonzeptes für die Stadt Halle (Saale)
Vorlage: VI/2015/01000
__________________________________________________________________________

Abstimmungsergebnis:
abgesetzt

Beschlussvorschlag:

1. Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Stadtrat im Frühjahr 2016 ein ganzheitliches
Bildungskonzept für die Stadt Halle (Saale) vorzulegen. Das Konzept soll sich inhaltlich an
den nachstehenden Eckpunkten ausrichten:

-
Erstellung
eines
Portfolios
der
halleschen
Bildungslandschaft,
das
alle
Bildungsangebote und -institutionen erfasst, das heißt, mindestens alle Angebote der
frühkindlichen,
schulischen,
akademisch/wissenschaftlichen
Bildung
sowie
Erwachsenen- und Seniorenbildung (inkl. der Angebote freier Träger), untersowie
die Einbeziehung aller außerschulischen Einrichtungen der künstlerischen, kulturellen
und musischen Bildung (z. B. TOOH, ZOO, Stadtbibliothek, Stadtmuseum etc.)

-
Berücksichtigung der Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere der
Schulsozialarbeit

-
Erarbeitung eines Bildungsleitbildes der Stadt Halle unter dem Aspekt des
lebenslangen Lernens, Definition von Schwerpunkten für ein erfolgreiches
Bildungsmanagement
(insbesondere
Reduzierung
der
Schulabbrecher/-
verweigererquote)

-
Erarbeitung von Zielgrößen zur Absicherung einer zeitgemäßen Ausstattung in Bezug
auf Technik und Mobiliar an allen halleschen Schulen

-
Aufzeigen
der
Verbindungen
mit
bestehenden
Planungsvorhaben
anderer
Verwaltungsbereiche

-
Konkretisierung und Festlegung der Steuerungsverantwortung für die Verzahnung
der Träger, Einrichtungen und Angebote in eigener kommunaler Verantwortung unter
Darlegung der Steuerungsebenen und –beteiligten im Sinne eines kommunalen
Bildungsmanagements

-
Erarbeitung eines Schnittstellenmanagements zur Verbesserung des Übergangs
zwischen Einrichtungen der frühkindlichen Bildung und dem regulären Schulbetrieb
sowie des Übergangs zwischen Schule und Beruf oder Studium, Prüfung der
besseren Zusammenarbeit mit privaten oder zivilgesellschaftlichen Initiativen in
diesem Bereich

-
Berücksichtigung der Förderung inklusiver Bildung und Bildungsangebote mit dem
Ziel, dass Heranwachsende unabhängig von ihrer sozialen Herkunft gleiche Chancen
erhalten

-
Besondere Beachtung der Herausforderungen, die durch die steigende Zahl von
Flüchtlingskindern erwachsen

-
Darlegung von Prioritäten und Finanzierungsalternativen unter der Maßgabe der
gesamten zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel (insbesondere in Bezug auf
den städtischen Ressourceneinsatz in den verschiedenen Sozialräumen)

2. Im Rahmen der Erstellung und späteren Umsetzung des Konzeptes sollten mögliche
Kooperationen mit dem Saalekreis in den genannten Bereichen geprüft werden.

3. Das Konzept ist dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

F.d.R.
____________________________
Stehle
Protokollführer

Stadt Halle (Saale)

05.10.2015

A u s z u g
aus der Niederschrift der 12. öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des
Hauptausschusses vom 23.09.2015:

zu 6.6
Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie der Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI zur sozialen
Wohnraumversorgung in der halleschen Innenstadt
Vorlage: VI/2015/00999
__________________________________________________________________________

Abstimmungsergebnis:
vertagt

Beschlussvorschlag:

1. Der
Oberbürgermeister
als
Vertreter
der
Stadt
Halle
(Saale)
in
der
Gesellschafterversammlung der Halleschen Wohnungsgesellschaft mbH (HWG) wird
beauftragt,
den
Geschäftsführer
anzuweisen,
ein
Konzept
zur
sozialen
Wohnraumversorgung in der halleschen Innenstadt zu erarbeiten.

2. Das Konzept ist unter Berücksichtigung folgender Eckpunkte zu erstellen:

3.
a. Personengruppen mit Anrecht auf einen Wohnberechtigungsschein nach
Wohnraumfördergesetz sowie Bezieher von KdU erhalten durch den Einsatz
von subjektbezogenen, flexiblen Mietpreis- und Belegungsbindungen die
Möglichkeit, Wohnungen in Beständen der HWG in den Stadtteilen „Altstadt“,
„Nördliche Innenstadt“, „Südliche Innenstadt“ und „Paulusviertel“ anzumieten.

b. Zur Finanzierung ist durch die HWG ein Sozialfonds einzurichten, der einen
angemessenen Umfang von vergünstigtem Wohnraum gewährleistet. Im
ersten Jahr sind hierfür zunächst 100.000 Euro einzustellen.

c. Auf Basis der durch den Sozialfonds verfügbaren Mittel erarbeitet die HWG
eine Zielgröße für einen stabilen Bestand von Wohnungen mit flexibler
Mietpreis- und Belegungsbindung in den oben genannten Stadtvierteln.

d. Für die im Rahmen des Konzepts belegungsgebundenen Wohnungen wird der
Mietpreis pro qm auf eine Brutto-Kaltmiete abgesenkt, die sich z. B. am durch
die Stadt bewilligten KdU-Richtwert orientiert. Für den Bindungszeitraum
verzichtet die HWG auf Mieterhöhungen und begrenzt sie nach dessen Ablauf
in einer festzulegenden Übergangsfrist.

e. Die individuelle Notwendigkeit der Mietpreis- und Belegungsbindung ist nach
einem festzulegenden Intervall zu prüfen und Berechtigungen sind
gegebenenfalls fortzuschreiben oder aufzuheben.

f. Die HWG erarbeitet gemeinsam mit der Stadtverwaltung eine koordinierte
Vorgehensweise, auf deren Basis eine zielgruppengerechte Information und
Vermittlung von Wohnungen an berechtigte Personen stattfinden kann.

g. Die Wirkung des Gesamtkonzeptes ist jährlich zu evaluieren.

4. Das erarbeitete Konzept ist dem Stadtrat bis zur Sitzung am 16.12.2015 vorzulegen
und vor seiner Umsetzung erneut durch die Gesellschafterversammlung zu
beschließen.

F.d.R.
____________________________
Stehle
Protokollführer

Stadt Halle (Saale)

05.10.2015

A u s z u g
aus der Niederschrift der 12. öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des
Hauptausschusses vom 23.09.2015:

zu 6.6.1
Änderungsantrag der CDU/FDP-Fraktion zum Antrag der Antrag der
SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der
Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI zur sozialen Wohnraumversorgung in
der halleschen Innenstadt - Vorlage: VI/2015/00999
Vorlage: VI/2015/01047
__________________________________________________________________________

Abstimmungsergebnis:
zurückgezogen

Beschlussvorschlag:

Folgende Punkte werden im Punkt 2 gestrichen:

2. Das Konzept ist unter Berücksichtigung folgender Eckpunkte zu erstellen:

a. Personengruppen mit Anrecht auf einen Wohnberechtigungsschein nach
Wohnraumfördergesetz sowie Bezieher von KdU erhalten durch den Einsatz
von subjektbezogenen, flexiblen Mietpreis- und Belegungsbindungen die
Möglichkeit, Wohnungen in Beständen der HWG in den Stadtteilen „Altstadt“,
„Nördliche Innenstadt“, „Südliche Innenstadt“ und „Paulusviertel“ anzumieten.

b. Zur Finanzierung ist durch die HWG ein Sozialfonds einzurichten, der einen
angemessenen Umfang von vergünstigtem Wohnraum gewährleistet.