Bundesärztekammer veröffentlicht Leitfaden Im Krisenfall handlungsfähig in Deutschland; Krisenreaktion in Gesundheitseinrichtungen stärken
Im Krisenfall handlungsfaehig: Resilienz des Gesundheitswesens aus ärztlicher Sicht
S T R A T E G I E P A P I E R D E R B U N D E S Ä R Z T E K A M M E R Im Krisenfall handlungsfähig R e s i l i e n z d e s G e s u n d h e i t s w e s e n s a u s ä r z t l i c h e r S i c h t
Bundesärztekammer | 2026 1 Im Krisenfall handlungsfähig Inhaltsverzeichnis Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3 Zusammenwirken von Akteuren und Ebenen zur Verbesserung der Abläufe . . . . . . . . . . . . . .5 Ausgangslage und Herausforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5 ► Krisenreaktion in Gesundheitseinrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5 ► Einheitliche Information der Bevölkerung
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6 ► Kommunikationswege abstimmen und digitalisieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6 ► Lageerfassung und -führung ermöglichen
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7 ► Abläufe im Krisenfall regelmäßig üben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Lösungsansätze
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8 ► Krisenreaktion in Gesundheitseinrichtungen auf aktuelle Krisenszenarien ausrichten
. . .8 ► Information der Bevölkerung koordinieren
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8 ► Rolle des Öffentlichen Gesundheitsdienstes stärken
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8 ► Digitale Kommunikationsysteme auf- und ausbauen
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9 ► Lagezentrum Gesundheit auf Bundesebene einrichten
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9 ► Flächendeckende Übungen für den Krisenfall finanzieren
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .10 ► Nationalen Pandemieplan zügig neu vorlegen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .10 Versorgung / Ausstattung / Bevorratung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11 Ausgangslage und Herausforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11 ► Ausreichende Kapazitäten vorhalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 ► Gesundheitseinrichtungen vor Ausfällen schützen
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11 ► Kritische Infrastrukturen umfassend sichern
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12 ► Technische Souveränität stärken
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12 ► Lieferketten bei Arzneimitteln stärken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12 ► Versorgung mit Blut- und Blutprodukten sicherstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .13 ► Bedrohung der Gesundheit durch Klimawandel ernst nehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .14 Lösungsansätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15 ► Resilienz in Reformgesetzen berücksichtigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15 ► Gesundheitseinrichtungen als KRITIS schützen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15 ► Europas Digitale Souveränität steigern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15 ► Lieferkettenfragilität überwinden, Bevorratung stärken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15 ► Hämotherapie auf Krisen vorbereiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .16 ► Klimaschutz und Klimaanpassung vorantreiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .16
Bundesärztekammer | 2026 2 Im Krisenfall handlungsfähig Medizinisches Personal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17 Ausgangslage und Herausforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17 ► Ausreichende Personalreserve aufbauen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17 ► Mehrfachassignierungen feststellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18 ► Ärztliche Kompetenzen zur Behandlung krisenspezifischer Erkrankungen stärken . . . . .18 ► Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen berücksichtigen . . . . . . .19 ► Ärztliche Entscheidungskompetenz wahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .19 Lösungsansätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20 ► Grundlagen für die Feststellung des verfügbaren Personals schaffen . . . . . . . . . . . . . . . .20 ► Heilberufe- und Kammergesetze anpassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20 ► Personalreserve auf- und ausbauen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20 ► Ärztinnen und Ärzte entlasten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .21 ► Qualifizierung von Ärztinnen und Ärzten weiterentwickeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22 Aufgaben für die ärztliche Selbstverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .23 Krisenszenarien im All-Gefahren-Ansatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .24 COVID-19-Pandemie: Lessons-Learned . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .25
Bundesärztekammer | 2026 3 Gesundheitswesen zu berücksichtigen. Die Beschlüsse zeigen zugleich wichtige Handlungsfelder auf. Seit dem Herbst 2025 befasst sich die vom Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) eingerichtete Arbeits- gruppe „Resilienz des Gesundheitswesens“ mit der Thematik. Die Arbeitsgruppe unter Leitung von Prof. Dr. Uwe Ebmeyer und Dr. Edgar Pinkowski sowie den Mitgliedern Dr. Johannes Backus (Kommandeur des Kommando Gesundheitsversorgung der Bundeswehr) und Prof. Dr. Matthias Münzberg (Geschäftsführer Medizin, BG Unfallklinik Frankfurt am Main) hat mehrere Werkstattgespräche geführt und den Austausch mit Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Verantwortungsbereichen und Tätigkeitsfeldern gesucht. Das vorliegende Papier greift Erkenntnisse aus den Gesprächen aus ärztlicher Perspektive auf. Resilienz ist als eine gesamtstaatliche Aufgabe zu begreifen. Entsprechend richtet sich die BÄK mit dem vorliegenden Strategiepapier primär an den Gesetzgeber, der die Stärkung der Resilienz des Gesundheitssystems als vorrangiges politisches Ziel anerkennen und die rechtlichen Grundlagen dafür schaffen muss, damit das Gesundheitssystem in Deutschland auf krisenbedingte Auswirkungen vorbereitet ist. Aber auch für die ärztliche Selbst - verwaltung eröffnen sich Handlungsfelder, in denen die Ärztekammern zu einer Steigerung der Resilienz des Gesundheitswesens und einer besseren Bünde- lung von Kompetenzen, einschließlich der öffentlichen Das Gesundheitssystem wird immer wieder mit Herausforderungen konfrontiert, die seine Krisen - festigkeit auf die Probe stellen. Um die Gesundheits- versorgung der Bevölkerung auch in Krisensituationen aufrechtzuerhalten, muss das System resilient, also ausreichend widerstands-, durchhalte- und lernfähig, sein. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen umschreibt Resilienz in seinem Gutachten von 2023 als „die Fähigkeit, mit außergewöhnlichen Krisen oder externen Schocks“ fertigzuwerden. In der jüngeren Vergangenheit wurde anhand der COVID-19-Pandemie (siehe Seite 25), der Flut im Ahrtal, der Belastungen bei den extremen Hitzetagen im Juni 2026, aber auch der Anschläge auf das Strom- netz in Berlin oder den permanenten Lieferschwierig- keiten bei teilweise kritischen Arzneimitteln und Me- dizinprodukten offenkundig, dass das Gesundheits- system nicht ausreichend vorbereitet ist. Mit der ver- änderten Bedrohungslage infolge des russischen An- griffskriegs auf die Ukraine ergibt sich eine zusätzli- che Herausforderung für die Krisenfestigkeit des Ge- sundheitssystems, wenn es auch unter den Bedin- gungen eines Bündnis- und/oder Verteidigungsfalls die Patientenversorgung sicherstellen soll und muss. Der Deutsche Ärztetag (DÄT) hat in den Jahren 2025 und 2026 Beschlüsse zum Thema Resilienz gefasst. Darin wird der Gesetzgeber aufgefordert, die Stärkung der Resilienz des Gesundheitssystems als Ziel in allen gesetzgeberischen Vorhaben im Einleitung Im Krisenfall handlungsfähig
Bundesärztekammer | 2026 4 Kommunikation, beitragen können. Die Ärztekammern bringen die ärztliche Perspektive in das bevorstehende Gesetzgebungsverfahren ein und beraten im Krisenfall Politik und Behörden. Sie leisten jedoch auch selbst Hilfe in Krisen, besonders mit Blick auf die Gewinnung und Qualifizierung von Personal. Schließlich treffen die Ärztekammern auch selbst Vorkehrungen, um ihre Funktionsfähigkeit unter krisenhaften Bedingungen zu erhalten. Derzeit bereitet das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ein Gesundheitssicherstellungsgesetz (GeSiG) vor. Entscheidend wird dabei sein, Defizite bei der Zuordnung von Zuständigkeiten zu überwinden und die Vielzahl der im Krisenfall zu beteiligenden Akteure unter Berücksichtigung möglicher Herausforderungen durch den Föderalismus oder des europäischen Mehrebenensystems neu zu organisieren. Das GeSiG darf nicht – wie andere Sicherstellungs gesetze – allein auf den Bündnis- oder Verteidigungsfall ausgerichtet sein. Vielmehr müssen für die Vielfalt möglicher Krisenszenarien die rechtlichen Vorgaben im Sinne eines umfassenden Gesundheitsvorsorge- und Sicherstellungsgesetzes geschaffen werden. Das vorliegende Strategiepapier bezieht sich im Sinne eines All-Gefahren-Ansatzes (siehe Seite 24) auf verschiedene Krisenszenarien. Gemeinsam ist diesen Szenarien, dass den Strukturen des Gesundheits wesens über einen unterschiedlich lan- gen Zeitraum und eine unterschiedliche geographi- sche Ausdehnung eine erhöhte Anzahl von Verletzten und/oder Erkrankten für die Versorgung zugeführt wird. Entsprechend muss das Gesundheitssystem in die Lage versetzt werden, die Patientenversorgung an- hand dieser Lage hochskalieren zu können. Alternativ müssen bei Erreichen oder Überschreiten der Kapazitätsgrenzen Leistungen priorisiert oder zeitlich verschoben werden. In der Weiterentwicklung ihrer Strategie zur medizinischen Planung und Bewältigung medizinischer Notfalllagen (Allied Medical Publication, AMedP-1.10) skizziert die NATO dazu ein 4-Stufen- Modell, das in eskalierender Stufung (konventionell bis anhaltende Krise) die Auswirkungen dieser Lagen auf die für die Patientenversorgung zur Verfügung stehenden Ressourcen darstellt. Das Papier fokussiert sich auf drei Handlungsfelder für Politik und ärztliche Selbstverwaltung, in denen aus ärztlicher Perspektive ein besonderer Regelungs- bedarf besteht: ● Zusammenwirken (Kommunikation, Koordination und Kooperation) von Akteuren und Ebenen, ● Aspekte der Versorgung, Ausstattung und Bevorratung, ● Qualitative und quantitative Verfügbarkeit des Gesundheitspersonals. Für diese Handlungsfelder werden jeweils die Herausforderungen