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title: "Bundesärztekammer veröffentlicht Leitfaden Im Krisenfall handlungsfähig in Deutschland; Krisenreaktion in Gesundheitseinrichtungen stärken"
sdDatePublished: "2026-09-02T11:34:00Z"
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Bundesärztekammer veröffentlicht Leitfaden Im Krisenfall handlungsfähig in Deutschland; Krisenreaktion in Gesundheitseinrichtungen stärken

Im Krisenfall handlungsfaehig: Resilienz des Gesundheitswesens aus ärztlicher Sicht

S T R A T E G I E P A P I E R D E R
B U N D E S Ä R Z T E K A M M E R
Im Krisenfall handlungsfähig
R e s i l i e n z d e s G e s u n d h e i t s w e s e n s a u s ä r z t l i c h e r S i c h t

Bundesärztekammer | 2026
1
Im Krisenfall handlungsfähig
Inhaltsverzeichnis
Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3
Zusammenwirken von Akteuren und Ebenen zur Verbesserung der Abläufe . . . . . . . . . . . . . .5
Ausgangslage und Herausforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5
► Krisenreaktion in Gesundheitseinrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5
► Einheitliche Information der Bevölkerung

 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6
► Kommunikationswege abstimmen und digitalisieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6
► Lageerfassung und -führung ermöglichen

 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7
► Abläufe im Krisenfall regelmäßig üben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Lösungsansätze

 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8
► Krisenreaktion in Gesundheitseinrichtungen auf aktuelle Krisenszenarien ausrichten

 . . .8
► Information der Bevölkerung koordinieren

 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8
► Rolle des Öffentlichen Gesundheitsdienstes stärken

 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8
► Digitale Kommunikationsysteme auf- und ausbauen

 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9
► Lagezentrum Gesundheit auf Bundesebene einrichten

 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9
► Flächendeckende Übungen für den Krisenfall finanzieren

 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .10
► Nationalen Pandemieplan zügig neu vorlegen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .10
Versorgung / Ausstattung / Bevorratung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11
Ausgangslage und Herausforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11
► Ausreichende Kapazitäten vorhalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
► Gesundheitseinrichtungen vor Ausfällen schützen

 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11
► Kritische Infrastrukturen umfassend sichern

 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12
► Technische Souveränität stärken

 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12
► Lieferketten bei Arzneimitteln stärken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12
► Versorgung mit Blut- und Blutprodukten sicherstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .13
► Bedrohung der Gesundheit durch Klimawandel ernst nehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .14
Lösungsansätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15
► Resilienz in Reformgesetzen berücksichtigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15
► Gesundheitseinrichtungen als KRITIS schützen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15
► Europas Digitale Souveränität steigern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15
► Lieferkettenfragilität überwinden, Bevorratung stärken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15
► Hämotherapie auf Krisen vorbereiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .16
► Klimaschutz und Klimaanpassung vorantreiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .16

Bundesärztekammer | 2026
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Im Krisenfall handlungsfähig
Medizinisches Personal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17
Ausgangslage und Herausforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17
► Ausreichende Personalreserve aufbauen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17
► Mehrfachassignierungen feststellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18
► Ärztliche Kompetenzen zur Behandlung krisenspezifischer Erkrankungen stärken . . . . .18
► Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen berücksichtigen . . . . . . .19
► Ärztliche Entscheidungskompetenz wahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .19
Lösungsansätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20
► Grundlagen für die Feststellung des verfügbaren Personals schaffen . . . . . . . . . . . . . . . .20
► Heilberufe- und Kammergesetze anpassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20
► Personalreserve auf- und ausbauen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20
► Ärztinnen und Ärzte entlasten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .21
► Qualifizierung von Ärztinnen und Ärzten weiterentwickeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22
Aufgaben für die ärztliche Selbstverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .23
Krisenszenarien im All-Gefahren-Ansatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .24
COVID-19-Pandemie: Lessons-Learned . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .25

Bundesärztekammer | 2026
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 Gesundheitswesen zu berücksichtigen. Die Beschlüsse
 zeigen zugleich wichtige Handlungsfelder auf.
 Seit dem Herbst 2025 befasst sich die vom Vorstand
der Bundesärztekammer (BÄK) eingerichtete Arbeits-
gruppe „Resilienz des Gesundheitswesens“ mit der
Thematik. Die Arbeitsgruppe unter Leitung von
Prof. Dr. Uwe Ebmeyer und Dr. Edgar Pinkowski sowie
den Mitgliedern Dr. Johannes Backus (Kommandeur
des Kommando Gesundheitsversorgung der
 Bundeswehr) und Prof. Dr. Matthias Münzberg
 (Geschäftsführer Medizin, BG Unfallklinik Frankfurt
am Main) hat mehrere Werkstattgespräche geführt
und den Austausch mit Expertinnen und Experten
aus unterschiedlichen Verantwortungsbereichen und
Tätigkeitsfeldern gesucht. Das vorliegende Papier
greift Erkenntnisse aus den Gesprächen aus ärztlicher
Perspektive auf.
Resilienz ist als eine gesamtstaatliche Aufgabe zu
 begreifen. Entsprechend richtet sich die BÄK mit dem
vorliegenden Strategiepapier primär an den
 Gesetzgeber, der die Stärkung der Resilienz des
 Gesundheitssystems als vorrangiges politisches Ziel
anerkennen und die rechtlichen Grundlagen dafür
schaffen muss, damit das Gesundheitssystem in
Deutschland auf krisenbedingte Auswirkungen
 vorbereitet ist. Aber auch für die ärztliche Selbst -
verwaltung eröffnen sich Handlungsfelder, in denen
die Ärztekammern zu einer Steigerung der Resilienz
des Gesundheitswesens und einer besseren Bünde-
lung von Kompetenzen, einschließlich der öffentlichen
Das Gesundheitssystem wird immer wieder mit
 Herausforderungen konfrontiert, die seine Krisen -
festigkeit auf die Probe stellen. Um die Gesundheits-
versorgung der Bevölkerung auch in Krisensituationen
aufrechtzuerhalten, muss das System resilient, also
ausreichend widerstands-, durchhalte- und lernfähig,
sein. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der
Entwicklung im Gesundheitswesen umschreibt
 Resilienz in seinem Gutachten von 2023 als „die
 Fähigkeit, mit außergewöhnlichen Krisen oder
 externen Schocks“ fertigzuwerden.
In der jüngeren Vergangenheit wurde anhand der
 COVID-19-Pandemie (siehe Seite 25), der Flut im
Ahrtal, der Belastungen bei den extremen Hitzetagen
im Juni 2026, aber auch der Anschläge auf das Strom-
netz in Berlin oder den permanenten Lieferschwierig-
keiten bei teilweise kritischen Arzneimitteln und Me-
dizinprodukten offenkundig, dass das Gesundheits-
system nicht ausreichend vorbereitet ist. Mit der ver-
änderten Bedrohungslage infolge des russischen An-
griffskriegs auf die Ukraine ergibt sich eine zusätzli-
che Herausforderung für die Krisenfestigkeit des Ge-
sundheitssystems, wenn es auch unter den Bedin-
gungen eines Bündnis- und/oder Verteidigungsfalls
die Patientenversorgung sicherstellen soll und muss.
Der Deutsche Ärztetag (DÄT) hat in den Jahren 2025
und 2026 Beschlüsse zum Thema Resilienz gefasst.
Darin wird der Gesetzgeber aufgefordert, die
 Stärkung der Resilienz des Gesundheitssystems als
Ziel in allen gesetzgeberischen Vorhaben im
Einleitung
Im Krisenfall handlungsfähig

Bundesärztekammer | 2026
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Kommunikation, beitragen können. Die Ärztekammern
bringen die ärztliche Perspektive in das bevorstehende
Gesetzgebungsverfahren ein und beraten im
 Krisenfall Politik und Behörden. Sie leisten jedoch
auch selbst Hilfe in Krisen, besonders mit Blick auf
die Gewinnung und Qualifizierung von Personal.
Schließlich treffen die Ärztekammern auch selbst
Vorkehrungen, um ihre Funktionsfähigkeit unter
 krisenhaften Bedingungen zu erhalten.
Derzeit bereitet das Bundesministerium für Gesundheit
(BMG) ein Gesundheitssicherstellungsgesetz
 (GeSiG) vor. Entscheidend wird dabei sein, Defizite bei
der Zuordnung von Zuständigkeiten zu überwinden
und die Vielzahl der im Krisenfall zu beteiligenden
Akteure unter Berücksichtigung möglicher
 Herausforderungen durch den Föderalismus oder
des europäischen Mehrebenensystems neu zu
 organisieren. Das GeSiG darf nicht – wie andere
Sicherstellungs gesetze – allein auf den Bündnis- oder
Verteidigungsfall ausgerichtet sein. Vielmehr müssen
für die Vielfalt möglicher Krisenszenarien die
 rechtlichen Vorgaben im Sinne eines umfassenden
Gesundheitsvorsorge- und Sicherstellungsgesetzes
geschaffen werden.
Das vorliegende Strategiepapier bezieht sich im
 Sinne eines All-Gefahren-Ansatzes (siehe Seite 24)
auf verschiedene Krisenszenarien. Gemeinsam ist
diesen Szenarien, dass den Strukturen des
Gesundheits wesens über einen unterschiedlich lan-
gen Zeitraum und eine unterschiedliche geographi-
sche Ausdehnung eine erhöhte Anzahl von Verletzten
und/oder Erkrankten für die Versorgung zugeführt
wird. Entsprechend muss das Gesundheitssystem in
die Lage versetzt werden, die Patientenversorgung an-
hand dieser Lage hochskalieren zu können. Alternativ
 müssen bei Erreichen oder Überschreiten der
 Kapazitätsgrenzen Leistungen priorisiert oder zeitlich
verschoben werden. In der Weiterentwicklung ihrer
Strategie zur medizinischen Planung und Bewältigung
medizinischer Notfalllagen (Allied Medical Publication,
AMedP-1.10) skizziert die NATO dazu ein 4-Stufen-
Modell, das in eskalierender Stufung (konventionell
bis anhaltende Krise) die Auswirkungen dieser Lagen
auf die für die Patientenversorgung zur Verfügung
stehenden Ressourcen darstellt.
Das Papier fokussiert sich auf drei Handlungsfelder
für Politik und ärztliche Selbstverwaltung, in denen
aus ärztlicher Perspektive ein besonderer Regelungs-
bedarf besteht:
● Zusammenwirken (Kommunikation, Koordination
und Kooperation) von Akteuren und Ebenen,
● Aspekte der Versorgung, Ausstattung und
 Bevorratung,
● Qualitative und quantitative Verfügbarkeit des
 Gesundheitspersonals.
Für diese Handlungsfelder werden jeweils die
 Herausforderungen